Man kann fast schon die Uhr nach neuen Abmahnungen wegen Facebook-Impressen stellen. Doch diesmal ist der Fall, von dem Kollege Ferner berichtet, etwas anders gelagert. Sein Mandant ist ein Unternehmen, das ein persönliches Facebook-Profil (also keine Fanseite) ohne ein Impressum betreibt.
Ich hoffe die abmahnende Seite hat die Idee nicht aus meinem Buch. Denn genau dort habe ich die folgenden Punkte angesprochen, welche ich auch in diesem Beitrag beantworten werde:
- Dürfen Unternehmen persönliche Facebook-Profile verwenden?
- Müssen persönliche Facebookprofile ein Impressum haben?
- Und falls ja, wie ist das Impressum umzusetzen?
Weitere Anleitungen: Impressumspflicht für Facebook-Fanseiten: „Abmahnwelle wegen Impressumsfehlern – Sichern Sie Ihre Fanseite in 5 Minuten„, Für Google+, Twitter und Youtube: „Nach Abmahnungen bei Facebook – Impressumspflicht bei Google+, Twitter und Youtube erfüllen„.
Dürfen Unternehmen persönliche Facebook-Profile verwenden?
Um diese Frage zu beantworten muss man zwischen den Vorgaben von Facebook und den gesetzlichen Vorgaben unterscheiden.
- Facebook verlangt, dass Unternehmen (wozu auch Organisationen wie Vereine oder NGOs gehören) Fanseiten anlegen. Allerdings ist ein Verstoß gegen diese Vorgaben nicht durch Mitbewerber abmahnbar. Nur Facebook kann die Sanktionen bestimmen. Sie werden jedoch in der Regel darin bestehen, dass das persönliche Profil in eine Fanseite umgewandelt werden muss.´
- Gesetzliche Vorgaben sehen keine Pflicht, Seiten statt Profile anzulegen, vor. Allerdings kann es sich um Schleichwerbung handeln, wenn nicht erkennbar ist, dass ein persönliches Profil von einem Unternehmen betrieben wird. Das ist aber selten der Fall, weil in der Regel der Unternehmensname darauf hindeutet. Problematisch ist, wenn z.B. Firmeninhaber, Geschäftsführer oder Freiberufler ihre Profile geschäftlich für Werbezwecke nutzen. In diesen Fällen könnten die Nutzer denken, bei den Postings handelt sich um objektive Empfehlungen, wo tatsächlich wirtschaftliche Interessen dahinter stehen. In solchen Fällen, sollte aus der Berufsbeschreibung klar erkennbar sein, für wenn der Profilinhaber arbeitet.
Wann wird ein persönliches Profil geschäftlich für Werbezwecke genutzt? Diese Frage ist nicht einfach zu beantworten, aber wenn Sie regelmäßig auf die Angebote Ihres Unternehmens oder als Musiker auf Ihre Konzerte hinweisen, liegt eine geschäftliche Nutzung vor. Also in etwa, wenn die Inhalte Ihrer Timeline denen einer Fanseite nahe kommen. Weitere Anzeichen dafür sind die Abonnement-Funktion, öffentliche Zugänglichkeit der Postings und eine hohe Anzahl von Freunden.
Müssen persönliche Facebookprofile ein Impressum haben?
Wenn Sie das persönliche Profil geschäftlich nutzen, muss Ihr Profil auch über ein Impressum verfügen. Doch wo gehört es hin?
Wer die Facebook-Impressums-Fälle verfolgt, weiß, dass laut Landgerichts Aschaffenburg (Urteil v. 19.08.2011 – 2 HK O 54/11) ein Impressum im „Info“-Bereich nicht ausreichend ist. Denn dort vermuten die Nutzer laut Gericht keine Angaben zum Anbieter. Daher sollten Fanseiten die Infobox oder zumindest eine Impressums-App nutzen. In persönlichen Profilen gibt es diese beiden Möglichkeiten jedoch nicht.
Wie ist das Impressum innerhalb persönlicher Profile umzusetzen?
Eine Patentlösung kann ich Ihnen leider nicht bieten. Allenfalls die Beruhigung, dass die Wahrscheinlichkeit mit einem Impressum im Infobereich abgemahnt zu werden äußerst gering ist. So eine Abmahnung ist auch für den Abmahnenden ein Risiko. Er muss nachwiesen, dass Ihr Profil geschäftlich genutzt wird und die Ansicht des LG Aschaffenburg wird von der Hälfte der Juristen für falsch gehalten. Also lieber ein „wahrscheinlich ausreichendes Impressum“ im Info-Bereich, als „gar kein Impressum“.
Das Impressum können Sie vollständig in dem Infobereich eintragen oder auf ein Impressum auf Ihrer Website verlinken. Doch Vorsicht, hier lauert eine Gefahr. Denn der/die Profilinhaber/in muss sich mit den Angaben im Impressum decken.
Das heißt, wenn das persönliche Facebook-Profil von Max Mustermann betrieben wird, im verlinkten Impressum aber die Mustermann GmbH steht, wäre das Impressum nicht ausreichend. Deswegen muss in dem Impressum noch ein Hinweis aufgenommen werden, dass es für das Facebook-Profil gilt.
Hinweis zu Angestellten: Auch Angestellte können Ihr Profil durch regelmäßige Verweise auf die Angebote ihres Arbeitgebers geschäftlich nutzen. Anders als bei Geschäftsführern, Inhabern oder Freiberuflern sehe ich die Abmahnungsgefahr jedoch als sehr, sehr gering an. Möchten ein Mitarbeiter jedoch 100% sicher sein und ein Impressum haben, sollten er ein eigenes Impressum angeben (Name, Adresse, Email, Telefonnummer). Ich rate davon ab Mitarbeiterprofile auf das Unternehmensimpressum zu verlinken. In diesen Fällen läuft der Arbeitgeber große Gefahr, dass er für potentielle Rechtsfehler des Mitarbeiters haftet.
Fazit und Praxisempfehlung
Unternehmen und Organisationen müssen Facebook-Fanseiten nutzen. Haben sie fälschlicherweise ein persönliches Profil angelegt, sollten Sie dieses in eine Fanseite umwandeln. Firmeninhaber, Geschäftsführer oder Freiberufler, die regelmäßig für die Leistungen ihres Unternehmens werben, sollten die Zugehörigkeit zu dem Unternehmen in den Angaben zum Arbeitsplatz zum Ausdruck bringen. Ansonsten kann ein Fall von Schleichwerbung vorliegen.
Persönliche Profile, die (auch) für geschäftliche Werbung genutzt werden, müssen ein Impressum im Info-Bereich haben. Wird auf ein Firmenimpressum verlinkt, muss der dort genannte Anbieter mit dem Profilinhaber übereinstimmen. Falls dies nicht der Fall ist, sollte im Impressum ein Hinweis stehen, dass es auch für das verlinkende persönliche Profil gilt. Dies gilt im Übrigen auch für Impressumslinks auf Twitter, Google+ oder Xing.
[callto:buch_facebook]
Hallo Herr Schwenke,
mal wieder ein sehr interessanter und klarstellender Blogpost, auch wenn ich Facebook nicht geschäftlich nutze.
Herzlichen Dank!
Hallo Herr Schwenke,
das ist ein sehr interesanter Beitrag. Das prüfen wir gleich mal.
Vielen Dank
Ich will das gleich mal hier fragen, weil ich grundsätzlich vielleicht was falsch verstehe (und vielleicht haben Sie nach dem sehr guten Artikel auch dazu ein paar Anmerkungen parat): ist der Grundsatz von Facebook nicht gerade, dass man erreichbar und identifizierbar ist? Ich meine damit mit Fake-Accounts oder klare Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht. Ich meine z.B. ein ganz banales Profil, jemand hat seine Tätigkeit angegeben und kommuniziert über die Pinnwand. Damit ist doch klar, wer was in welchem Kontext sagt, oder sehe ich das falsch? Grundsätzlich ist vielleicht auch die Frage, ob es sich bei einem Facebook-Profil um ein Medienangebot im Sinne des Telemediengesetzes handelt.
ja, das ist der Ansatz von Facebook, da liegen Sie richtig. Ein Profil ist ein selbständiges Medienangebot. Das sagte das o.verlinkte Urteil des LG Aschaffenburg.
Irgendwie ist man ständig damit beschäftigt, seine Seiten gesetzeskonform zu gestalten – Danke für den Tipp.
Ich nutze derzeit ein privates Profil und eine Fanpage. Letztere verfügt über ein Impressum, meine private Seite jedoch nicht. Bislang nahm ich an, dass ich der Impressumspflicht auf dem persönlichen Profil durch die Privatsphäre-Einstellung (nur Freunde – Freunde von Freunden) entgehen könnte. So könnten im Zweifel nur diese meine Schleichwerbung sehen.
Wäre das rechtens?
Wenn Sie nur im geschlossenem Kreis posten und Ihren Freunden trauen 🙂 ist das kein Problem (rechtlich genau gesehen, könnte dennoch je nach Umfang der Freunde eine Impressumspflicht vorliegen).
Immer diese permanente Pflege von Seite wie Impressum und Datenschutz, die am Ende doch kaum einer besucht. Trotzdem danke für die verständliche Hinweise im Artikel.
Hallo Herr Schwenke, in meinen Social Media Seminaren rate ich den oft freiberuflich tätigen TeilnehmerInnen generell eher zu einer Unternehmensseite, um solche Fallstricke aufgrund der Vermischung von privat/geschäftlich über das Personenprofil zu vermeiden. Diesen Detailaspekt werde ich künftig noch mit aufnehmen, das ist eine sehr gute Ergänzung, danke.
Viele Grüße, Karin Windt
Danke für diese ausführliche Erklärung. Vielen, insbesondere Einzelunternehme, ist dieser Unterschied gar nicht bewusst. Im Regionalen bin ich mit vielen in „Kontakt“, die für mich eindeutig Unternehmensseiten wären. Hier handelt es sich vielfach um Vereine, die sich wie dieser Artikel zeigt bei fb rechtlich auf sehr dünnes Eis begeben.
Dennoch sollte jeder, der im Netz unterwegs ist, sich mit den rechtlichen Grundlagen auseinandersetzen. Auch hier gilt des alte Grundsatz: Dummheit schützt vor Strafe nicht.
Und im Grunde ist es wie im richtigen Leben:
Dort wird auch nur ganz bedingt Privates und Geschäftliches vermischt. Und wer im Privaten andauernd von seinem Geschäft oder seinem Verein erzählt, wird eben irgendwann als „Gesprächspartner“ gemieden. Deshalb halte ich die Trennung von beiden auch auf fb durchaus für berechtigt.
Vielen Dank für den Artikel. Dennoch finde ich es sehr, sehr traurig, dass diejenigen (wenigen), die tatsächlich Missbrauch treiben wollen, es trotzdem tun werden und man ihnen nach wie vor kaum beikommen kann (da sie in ihrem Impressum kaum sagen werden, wer sie sind, wo man sie findet und sonst auch mit allen Wassern gewaschen sind), während 99,99% rechtschaffener Bürger ständig zu neuen Dingen verpflichtet werden, die sie kaum noch überschauen und so ins Visier von „Rechts“-Anwälten geraten, die sich geschäftsmäßig darauf spezialisiert haben, kleinere Unzulänglichkeiten mit der „Gesetzeskeule“ (sprich Abmahnungen & Co.) zu ahnden. Das bringt nicht nur in meinen Augen langsam einen ganzen Berufsstand aufrechter Juristen in Verruf und es wird der Menschheit auf ihrem Weg in die Zukunft leider auch nicht weiterhelfen. Damit ich jetzt wegen meines Kommentars keinen Ärger bekomme, versichere ich hiermit hoch und heilig, dass ich auf der Seite der „Guten“ stehe und ständig versuche, das überall (auf „social media“, HomePage, usw.) Gott und der Welt mit vielen Worten kundzutun.
Wie sieht es denn aus, wenn ich meine Blogbeiträge regelmäßig auf meinem privaten Profil poste? Und ich habe auch eine Fanseite für den Blog, auf der auch alle Beiträge gepostet werden. Bei mir gibt es keine direkte Gewinnabsicht.
Vielen Dank für den Beitrag. Eine Sicherheit wird es zwar nie geben, aber man minimiert das Risiko.
Danke.
Wer jetzt Bammel bekommen sollte kann ganz leicht die Sichtbarkeit aller alten Beiträge von öffentlich auf privat (nur für Freunde sichtbar) einschränken. Facebook hat wohl auf die Abmahnwellen reagiert?!?! und bietet dafür mittlerweile eine eigene Funktion an! Es werden also keine Apps oder Drittsoftware benötigt.
http://mizine.de/internet/sichtbarkeit-alter-beitrage-in-der-facebook-chronik-einschranken/
Wie sähe es denn aus, wenn man das Impressum ins Titelbild integriert?
Das ist dann zwar ein Bild/Grafik und nicht ohne weiteres maschinenlesbar, aber es dürfte Abmahn-Interessenten doch abschrecken – schließlich erkennt das ein gesunder Menschenverstand ohne Frage als ordentliches Impressum!
Das widerspräche zum einen den Regeln von Facebook und zum anderen https://drschwenke.de/abmahnung-wegen-impressums-als-bilddatei/.
Was mir an der Thematik Inhaber/Geschäftsführer nicht ganz einleuchtet: wenn Herr Mustermann in seinem Personenprofil öffentlich sichtbar (nicht nur für Freunde) angebenen hat, dass er Inhaber von Firma Beispielfabrik ist, dann ist damit doch der Identifizierung genüge getan. Ein Klick auf die Firmenseite (Fanpage) und ein zweiter Klick auf das dort (hoffentlich korrekt) befindliche Impressum. Dass es zumutbar ist, wenn das Impressum mit zwei Klicks erreichbar ist, haben ja auch schon Urteile bestätigt. Und es muss ja noch nicht mal die Begrifflichkeit „Impressum“ tragen.
Wird nicht ausreichen, da ein Impressum einfach erkennbar sein muss. Laut Gerichten muss ein deutlicher Hinweis gegeben sein, z.B. „Impressum“, „Kontakt“, „Über uns“. Dem durchschnittlichem Verbraucher ist die Suche nach dem Impressum nicht zuzumuten (das sagen die Richter, nicht ich).
@ich
dies ist aber nur in den seltensten Fällen so, dass die Person dann auch ersichtlich Mitarbeiter oder Inhaber der Firma X ist..
Nun aber angenommen, es ist auf dem Personenprofil klar erkennbar, dass Herr Mustermann in führender Position oder als Inhaber der Firma Beispielfabrik tätig ist. Weiterhin ist auf sowohl auf der Facebook-Fanpage als auch der Unternehmenswebsite jeweils im Impressum Herr Mustermann klar als Inhaber und inhaltlich Verantwortlicher gem. TMG dargestellt. Ist das tatsächlich abmahnfähig? Wenn dem so sei, bekomme ich immer größere Zweifel am Rechtssystem. Bald muss ich mir ein Impressum auf’s T-Shirt drucken lassen, wenn ich als Unternehmer nloß auf die Straße gehe. (Vielleicht gerade eine Marktlücke entdeckt: Impressum-T-Shirts für Selbstständige)
@ich Wenn Du als Unternehmer auf der Straße immer wieder laut sagen würdest „Schaut mal her, ich habe ein tolles Produkt gefunden, dass ich euch zeigen möchte“, bräuchtest Du in der Tat ein Impressum (Ausweisung)! Wir haben mal Ballons in der Stadt verteilt. Die Mädels mussten ein Bußgeld zahlen, weil sie keinen schriftlichen Auftrag mit Firmenkennzeichnung von uns dabei hatten!
Entschuldigung dass ich das dennoch für Blödsinn halte. Ich trage fast ausschließlich T-Shirts mit meinem Firmenlogo – was bei einem Modelabel nicht so ungewöhnlich ist – und laufe damit in der Öffentlichkeit herum. Muss ich auf die Rückseite ein Impressum drucken, damit mir keine Schleichwerbung unterstellt wird? Genauso ist mein (privates) Auto großflächig mit Logos beklebt. Aber kein Impressum. Schleichwerbung?
keine weiteren Einwände…
Dass es Blödsinn ist wollte ich ja nicht abstreiten. Ich habe auch schon eine Abmahnung auf einer „toten“ Facebook Seite ohne Impressum kassiert. Von daher hasse ich ebenfalls solche geldgeilen Anwälte, die sonst anscheinend nichts zu tun haben. Aber hier einen gesetzlichen Riegel ohne Schlupflöcher vorzuschieben wäre nicht einfach. Gerade die Herren Anwälte sind in ihrer Tätigkeit Vollprofis. Soll heißen, sie sind dreister als das Gesetz und damit immer eine Nase vorweg.
Vielen Dank für die Aufklärung. Wie sieht es bei unternehmenseigenen Blogs aus. Müssen dort die Links/ Empfehlungen etc. auch als Werbung gekennzeichnet werden?
Viele onlineshop-Betreiber haben meistens einen oder mehrere Blogs, die häufig über news/ Tests/ Empfehlungen Werbung machen und diese eigentlich nicht als Werbung kennzeichnen. Und wie sieht es aus, wenn z.B. Freunde/ Kunden o.ä. auf deren privaten Seiten/ Blogs Links als Empfehlungen einbauen. Meiner Meinung nach ist es Werbung, muss diese dann ebenfalls gekennzeichnet werden?
Vielen Dank und viele Grüsse
Vielen Dank für die Aufklärung. Ich verfolge die Beiträge mit höchstem Interesse.
Ein sehr guter und informativer Artikel, vielen Dank. Ich finde es leider persönlich sehr bedenklich – und das habe ich mehrfach im Internet zum Thema „Impressum auf Facebook“ gefunden – dass hierfür eine spezielle Impressum-App genutzt werden soll.
Jede App, kann von einem nahezu x-beliebigen Anbieter hierfür kommen, der die App auch irgendwann wieder entfernen kann. Und dann? Dann verschwinden von vielen Seiten die damit verbundenen Impressi gleich mit.
Leider ist das Internet sehr schnellebig, so dass diese „Gefahr“ sehr viel wahrscheinlicher ist, als viele annehmen. Wer Systeme mit „App Stores“ (Apple, Android, Linux etc.) verwendet, kennt das Problem nur zu gut, wenn irgendwann eine bestimmte App einfach verschwindet.
Einen Nachweis darüber zu erbringen, dass man ein Impressum hatte, ist dann praktisch unmöglich, es sei denn, man hätte Screenshots gemacht.
Hallo Herr Schwenke,
gut, dass ich auf Ihre Seite und auf diesen Artikel gestoßen bin, denn über diese Dinge habe ich mir ehrlich gesagt noch nicht allzu viele Gedanken gemacht.
Vielen Dank für den sehr informativen Artikel! Ihr Blog bietet wirklich viel Mehrwert.
Viele Grüße
Veronica