Änderungen Verbraucherrecht ab Freitag den 13.06.2014 – Antworten auf wichtigste Fragen

Freitag-13.06.2014-VRR

Ab dem 13.06.2014 0 Uhr gelten die Änderungen des Verbraucherrechts, mit denen die Verbraucherrechte-Richtlinie (VRRL) ins deutsche Recht umgesetzt wird. Alle Händler und Dienstleister, die sich online an Verbraucher richten, müssen deren Angebote anpassen. Ansonsten drohen Ihnen Abmahnungen oder die Verlängerung von Widerrufsfristen der Kunden auf ein Jahr.

Leider hat der Gesetzgeber viele Konstellationen typischer Händler nicht bedacht, so dass das Gesetz einige Schwierigkeiten bei der Umsetzung bereitet. In den letzten Wochen, in denen ich mit den Änderungen beschäftigt war, kamen daher viele Unsicherheiten und Fragen seitens meiner Mandanten auf.

Die wichtigsten Antworten und Hinweise auf Irrtümer, finden Sie in „Interview mit RA Thomas Schwenke zu den Änderungen des Verbraucherrechts“ bei Marketpress.de. Für Marketpress habe ich  das Shop-Plugin für WordPress „WooCommerce German Market“ auf den neuesten rechtlichen Stand gebracht.

Dort beantworte ich u.a. die folgenden Fragen:

  • Darf man die gesetzliche Muster-Widerrufsbelehrung modifizieren?
  • Muss in der Widerrufsbelehrung eine Telefonnummer angegeben werden?
  • Müssen Verbraucher den Widerruf begründen?
  • Muss ein Widerruf begründet und bestätigt werden?
  • Was ist bei E-Books und Softwaredownloads zu beachten?
  • Wann können Verbraucher die Rücksendekosten auferlegt werden?

Update 16.06.2014

Wie es zu erwarten war, sind bereits kurz nach dem Stichtag die ersten Abmahnungen aufgetaucht. Das ist kein Wunder, da z.B. alte Widerrufsbelehrungen einfach mit der Suchmaschine zu finden sind.

Zwar beinhalten die ersten Abmahnungen Anzeichen für Abmahnungsmissbrauch, jedoch muss dieser erst nachgewiesen werden, was immer ein Prozessrisiko birgt. Shopbetreiber, die das neue Recht noch nicht umgesetzt haben, sollten daher schnell handeln und die Änderungen nachholen.

Linktipps:

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