Der BGH hat nun auch für Deutschland bestätigt, dass Cookies, die der Erstellung von Nutzerprofilen für Zwecke der Werbung und Marktforschung sowie der bedarfsgerechten Gestaltung von Telemedien (d. h. Webseiten oder Apps) dienen, einer Einwilligung (so genanntes „Opt-In“) der Nutzer bedürfen.
Wie Sie ein Cookie-Opt-In sicher umsetzen können, welche Grauzonen verbleiben, wie hoch Ihr Risiko ist und welche Auswirkungen das Urteil auf den Einsatz von Tools, wie Matomo, Google Analytics und das Facebook-Pixel hat, erfahren Sie in unserer umfangreichen FAQ mit Anleitung und Checkliste.
Pflichtlektüre für alle Websitebetreiber*inen.