Google+ hat in letzter Zeit viele Änderungen erfahren, zu denen zuletzt ein komplett neues Design gehörte. Ob das Netzwerk damit Erfolg haben oder von Google lediglich auf dem Abstellgleis betriebsbereit gehalten wird, ist hier aber nicht die Frage. Vielmehr möchte ich darauf hinweisen, dass mit dem neuen Design die Impressen der Google+Profile und Unternehmensseiten den gesetzlichen Ansprüchen an ein einfach erkennbares Impressum gem. § 5 TMG nicht mehr genügen.
Nach meiner überschlägigen Einschätzung haben die meisten Unternehmen und Nutzer die Änderungen gar nicht mitbekommen (oft weil sie bei Google+ nicht mehr aktiv sind). Damit dies nicht in einer unerwarteten Abmahnung endet, empfehle ich die Profile entweder zu löschen oder um ein Impressum zu ergänzen.
[sc name=“tshinweisboxBEGIN“]Hinweis zu Abmahnbarkeit: Abgemahnt können praktisch nur geschäftlich tätige Google+ Nutzer, wie z.B. Unternehmen oder Freiberufler. Ich gehe auch nicht von „Abmahnwellen“ oder ähnlichem aus. Dennoch sind Impressumsfehler immer noch ein beliebtes Mittel, um der Konkurrenz „ein bisschen Ärger zu bereiten“. Wird zudem eine Unterlassungserklärung abgegeben, die beim erneuten Verstoß eine Vertragsstrafe vorsieht, kann eine erneute Designänderung dieser Art 2.000 Euro an Kosten bedeuten.[sc name=“tshinweisboxEND“]
Umsetzung des Impressumshinweises bei Google+
Während die Angaben zu Profilinhabern sich früher noch in einem „über mich“-Bereich fanden, sind sie nunmehr hinter einem (i)-Zeichen versteckt. Da die deutschen Gerichte bereits den Begriff „Info“, als nicht ausreichend für einen Impressumshinweis halten, wird das in diesem Fall erst recht gelten. Ohnehin sind die freien Eingabefelder im Profil verschwunden, so dass damit auch die dortigen Impressen nicht mehr vorhanden sind.
Auch der Trick das Impressum statt des Links zur Website anzugeben funktioniert nicht mehr , da Google+ die Website-Adresse nicht mehr anzeigt.
Als einzige Möglichkeit das Impressum anzugeben, sehe ich die Angabe eines Links zum Impressum auf Ihrer Website in der „Kurzinfo“-Zeile (ehemals Motto-Zeile). Dieser Link ist jedoch nicht klickbar, was die alte und noch nicht entschiedene Frage aufwirft, ob ein Impressumslink klickbar sein muss. M.E. ist das nicht notwendig, weswegen ich das Risiko daher für sehr gering halte.
Fazit
Das Beispiel von Google+ zeigt, warum Social Media Profile nicht schlicht aufgegeben werden sollten. Entweder sie sollten gelöscht werden oder zumindest in regelmäßigen Abständen geprüft werden, ob sie noch den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Dazu zählt vor allen Dingen auch die leidliche Impressumspflicht.
Denke Sie bitte auch daran regelmäßig zu prüfen, ob Sie auch an anderen Stellen, wie bei Facebook, Youtube, Xing, LinkedIn oder Twitter über ein ausreichendes Impressum verfügen.
Update 03.12.2015
Zumindest im „About“-Profil können sie einen klickbaren Link platzieren und so das Restrisiko wegen eines nichtklickbaren Impressumslinks senken. Aber Achtung, dieser Link ist alleine nicht ausreichend, da er beim Aufruf Ihres regulären Profils nicht auftaucht. Danke an Ulf Gimm für den Hinweis in den Kommentaren.
[Artinkatego:7298:single]
[callto:marketing]
Done! Danke für den Hinweis 🙂
Vielen dank für den Hinweis. Haben es gerade gleich umgesetzt. Zusätzlich überlegt, wie man einen „KLICKBAREN“ Link hinzufügen könnte. FAZIT: Auf der INFO Seite unter LINKS.
Lieber einmal zu viel, als abgemahnt:-) oder?
LG
Ulf Gimm
Danke schön, ich habe den Hinweis ergänzt!
Wo siehst du im neuen (!) Design bitte die Info-Seite?
Die habe ich nur im alten Design.
Bitte auf das (i) im Header-Bild klicken.
Vielen dank für den Hinweis, habe ich bei der Durchsicht des neuen Profils überhaupt nicht bemerkt!
Viele Grüße aus Berlin … Peter Crabiell
Mich würde interessieren, ob Google sich durch sein Vorgehen nicht selbst schadenersatzpflichtig gemacht haben könnte, sodass man etwaige durch Abmahnungen entstehende Kosten später dort zurückfordern könnte.
Derartige Haftung ist ausgeschlossen. Es würde jetzt lange dauern sich über die AGB zu streiten. Da es hier um Geschäftskunden geht, werden die AGB anders als bei Privatpersonen gewürdigt und werden eher gültig sein. Ebenso müsste man in den USA gegen Google vorgehen, um die Ansprüche durchsetzen zu können. Lange Rede kurzer Sinn, Google in die Verantwortung zu ziehen ist äußerst unwahrscheinlich.
Ja, die Antwort auf die von Sven Kloevkorn gestellte Frage würde mich auch brennend interessieren. Hängt das davon ab, ob und wie Google die Nutzer über das Verschwinden des Impressums durch die Designänderung informiert (hat)? Oder sind derartige Regressansprüche in den Nuzungsbedingungen für G+ ausgeschlossen? Wäre ein derartiger Ausschluss wirksam? Irgendwie hatte ich die Frage vorhin schon gesehen, aber dann war sie auf einmal verschwunden.
Danke für den Hinweis.
Im Einzelfall kann man auch einen Link zum Impressum posten und diesen Post oben anpinnen. Nicht schön … aber, da es bei Abmahnungen ja ohne jede Scham und jeden Verstand zugeht.
Das halte ich für risikoarm, aber nicht perfekt, da man auch das Profil aufrufen kann, ohne die Beiträge zu sehen. Da würde das Impressum da fehlen.
Reicht ein Impressum bzw. etwas Impressumsartiges, das mit 2 Klicks zu erreichen ist nicht mehr aus?
http://www.e-recht24.de/news/ecommerce/197.html
Doch, das ist genau die Lösung im Beitrag.
Danke für den Hinweis, ich habe es gleich mal aktualisiert. Mit solchen Aktionen dürfte sich Google nicht viele Freunde machen.
Wo ist denn in der neuen Version die About-Seite?
Ich kann sie nicht finden…
BItte auf das (i) im Header-Bild klicken.
Vielen Dank, für den Hinweis!
Wenn ich auf das i im Headerbild klicke, wird mein Verwaltungsbereich bei Google My Business geöffnet. Dort finde ich keine „Links“, bestenfalls meine Kontaktdaten. Telefonnummer und Website. Was muss ich machen?
Vielen Dank
Was spricht dagegen, das Impressum direkt in die Info-Zeile aufzunehmen, sofern es passt?
Es stehen 140 Zeichen zur Verfügung. Mein Name ist ja bereits angegeben. Also habe ich die Infozeile wie folgt ergänzt:
Friedenstr. 7 | 48268 Greven | Tel: 02571-919499-0 | info@kindermoebel-24.de | USt-IdNr.: DE813725128
Zusätzlich verbirgt sich hinter dem (i) noch der Eintrag „Impressum“ mit Link.
Das sollte doch ausreichen, oder das Abmahnrisiko zumindest noch weiter reduzieren.
Ich habe die Umstellung meiner G+ Profile auf die neue Version bislang abgelehnt. Der Impressums-Link ist somit weiterhin wie seit jeher platziert öffentlich zu sehen. In meinen Augen die einfachste Lösung – und damit auch bei allen so, die bislang nicht mehr dort in ihren Profilen aktiv war. Zumindest bis eine Zwangsumstellung kommt…
Hallo Frank, ich glaube, dass es egal ist welches Design Du wählst. Entscheidend ist meiner Meinung nach vielmehr, welches Design der Besucher auswählt. Und wenn der sich für das neue entschieden hat, dann sieht er kein Impressum bei Dir.
Hallo Thomas, danke für den Hinweis. Was mich aber verwirrt ist, dass du das anhand deines G+ Profils gezeigt hast, welches du offenbar für dein Business nutzt. Ich habe aber für mein Business eine extra G+Page angelegt habe. Dort habe ich einfach unter „About“ und dann unter „Links“ den Link zum Impressum angelegt, der auch klickbar ist.
Wenn ich das so habe, dann muss ich auf meinem privaten G+Profil nicht auch noch das Impressum anlegen, oder?
Danke
LG Cindy
Leider passt die beschriebene Version nur für private Profile. Bei G+ Pages kommt man automatisch zu Google My Business wobei man keine Links mehr eingeben bzw. ändern kann. In der neuen Version ist nur noch die Kurzbezeichnung und die sichtbaren Communities zu editieren. Außer man geht zur alten Version zurück. Man kann aber davon ausgehen, dass diese irgendwann verschwindet. Also bleibt nur der „Link“ in der Kurzbezeichnung, immerhin 140 Zeichen. Der leise Abschied von G+ 🙂
Mittlerweile setze ich überall nur noch Links zu meinem Impressum. Diese ganze Abmahnwelle in Deutschland ist wirklich nicht mehr zu berechnen. Was mir am meisten dabei gegen den Strich geht ist, dass ich morgen nicht weis was übermorgen vielleicht auf mich zukommen kann weil irgendein Anwalt wieder eine Lücke entdeckt hat um durch Abmahnung abzukassieren. Wie kann man sich da am besten schützen?
Vielen Dank für diesen Artikel – Ist der einzgist Gute, den ich dazu im Netz gefunden habe… Allerdings hat das mit der Kurzinfozeile bei mir nicht geklappt… Ist es auch OK, wenn man den Link in das „Über mich“ Feld eingibt?
Das war mir noch gar nicht bewusst.
Vielen Dank für die Info.
Vielen Dank für diese hilfreichen Tipps. Man schliddert gerne einer Abmahnung entgegen ohne es überhaupt zu merken. Ein toller Blog, den ich daher regelmäßig lese.