Die Verbraucherzentrale NRW hat in einer Klage vor dem LG Düsseldorf eine Untersagung der Nutzung des Page-Plugin und des Like-Buttons erreicht (LG Düsseldorf, Urt. v.09.03.2016, Az. 12 O 151/15, Urteil als PDF). Das Urteil macht deutlich, dass der Einsatz der Social-Plugins von Facebook allenfalls mit der 2-Klick-Lösung noch möglich ist. Aber auch diese wird angezweifelt.
Genau genommen, spricht sich das Gericht gegen die gegenwärtige Form des dynamischen Internets aus.
Dieses Urteil betrifft sehr viele Webseiten und bringt eine erhöhte Abmahngefahr mit sich. Bitte lesen Sie daher meinen Beitrag bei Allfacebook.de: „LG Düsseldorf: Like-Button und Social-Plugins sind rechtswidrig (FAQ zum Urteil)„.
Dabei gebe ich Antworten auf die folgenden Fragen:
- Welches Plugin betrifft das Urteil?
- Ist das deutsche Recht überhaupt anwendbar?
- Was hat das LG Düsseldorf beanstandet?
- Reichen Hinweise in der Datenschutzerklärung aus?
- Haben die Nutzer von Facebook sich mit den Social-Plugins einverstanden erklärt?
- Gilt das Urteil auch für den Like-Button?
- Ist die 2.-Klick-Lösung rechtlich sicher?
- Gilt das Urteil auch für andere Social-Plugins von Facebook?
- Ist der Sharing-Button oder -Link sicher?
- Dürfen Facebook-Postings oder Videos in Websites eingebettet werden?
- Ist auch der Conversion-Pixel von Facebook betroffen?
- Drohen Abmahnungen und welche Konsequenzen können sie haben?
- Sagte Facebook nicht, dass dieses Problem nicht für alle gilt?
- Betrifft der Fall nicht auch andere Widgets, Embeddings, Plugins oder Youtube-Videos?
- Was sollen wir unternehmen, wie lauten die Hinweise für die Praxis?
[callto:marketing]
Sehr geeehrter Herr Schwenke,
wieder einmal ein wunderbar hilfreicher und ausführlicher Artikel, ganz herzlichen Dank dafür! Mir ist dennoch immer noch nicht ganz klar, ob man auch schon mit einem „altmodischen“ html-Link, der lediglich darauf die Facebook-Unternehmensseite führt (also rein informativ ohne Share- und Like-Funktion), gefährlich lebt. Und wie steht es zu Buttons, die zu Seiten wie Bloglovin oder Feedly führen?
Vielen Dank im Voraus
MP
Zu Ihrer ersten Frage, hier ein Zitat aus dem ganzen Blogeintrag:
„Handelt es sich dagegen lediglich um einen Text- oder einen Bild-Link, dann werden keine Daten an Facebook übermittelt. Derartige Links sind daher zulässig, wie z. B.:
a href=“https://www.facebook.com/sharer/sharer.php?u=http%3A//facebook.com/raschwenke“>Auf Facebook teilen</a"
Das heißt also, dass ein einfacher href Link gar kein Problem ist.
Zu Ihrer zweiten Frage, würde ich sagen, dass diese Buttons ungefährlich sind, da diese eben nicht vom Facebook Social Plugin stammen und daher diese Daten nicht senden.
Viele Grüße
Tom
Habe meine Seite auch bereits umgeändert. Finde ich eigentlich etwas hochgestochen und überspitzt, aber was solls.
Danke für den Artikel und weiterhin viel Erfolg mit dem Blog 🙂