Don't Panic – Facebook-Fanseitenbetreiber haften laut Urteil zwar für Nutzerbeiträge, aber …

Facebook - Beiträge von Nutzern

Facebook - Beiträge von Nutzern… nur wenn sie sich nicht um die Hinweise auf deren Rechtswidrigkeit kümmern. Nichts anderes entschied das Landgericht Stuttgart mit Urteil vom 20.07.2012, Az. 17 O 303/12. Das heißt es besteht weder ein Grund zur Aufregung, noch bringt das Urteil neue rechtliche Erkenntnisse.

Es gelten weiterhin folgende Grundsätze für die Haftung für Nutzerbeiträge:

  • Sie haften, wenn Sie Nutzerbeiträge selbst hochladen (z.B. eingereichte Bilder bei einem Gewinnspiel).
  • Sie haften, wenn Sie einen fremden Inhalt auf Ihrer Chronik teilen (dazu empfehle ich den Beitrag: Vorschaubilder beim Teilen von Inhalten in Social Media – Praxistipps zur Minderung des Abmahnrisikos)
  • Sie haften, wenn man Ihnen nachweisen kann, dass Sie von der Rechtswidrigkeit des Nutzerbeitrags wussten und ihn nicht entfernt haben. Das ist praktisch nur möglich, wenn Sie irgendwie zu dem Beitrag Stellung genommen haben (Kommentar, Like) und der Rechtsverstoß für Sie erkennbar war. Außer bei Beleidigungen wird das kaum vorkommen.
  • Sie haften, wenn Sie über den Rechtsverstoß in Kenntnis gesetzt worden sind und den Beitrag nicht unverzüglich (drei bis fünf Tage) entfernt haben.

Das in aller Kürze. Ausführlichere Informationen gibt es hier:

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Don't Panic – Facebook-Fanseitenbetreiber haften laut Urteil zwar für Nutzerbeiträge, aber …

3 Gedanken zu „Don't Panic – Facebook-Fanseitenbetreiber haften laut Urteil zwar für Nutzerbeiträge, aber …

  1. Ich vermute mal, das es in den Schulen bald ein Fach geben wird, wo den Kindern beigebracht wird, wie man sich im Internet spezielle Facebook verhalten sollte, um sich seine Zukunft nicht zu verbauen..

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