Erlaubt oder abmahngefährdet? Comic- & Cartoonhelden-Aktion auf Facebook

Auf Facebook wurden die Mitglieder aufgerufen, ihre Profilbilder durch Comic-Helden ihrer Kindheit zu ersetzen. Mit dem Erfolg der Aktion kamen auch Gerüchte über urheberrechtliche Abmahnungen der Teilnehmer der Aktion auf.

In diesem Artikel beleuchte ich die rechtlichen Hintergründe der Aktion und schätze ein, ob an der Gefahr einer Abmahnung wirklich was dran ist.

Vom anonymen Aufruf zum virtuellen Flashmob

Auf Facebook ist derzeit zu beobachten, wie gut eine virale Aktion funktionieren kann. Es handelt sich jedoch um keine Guerilla-Marketingaktion einer Werbeagentur. Vielmehr ist es ein Aufruf unbekannter Herkunft, dem Facebookmitglieder flächendeckend gefolgt sind:

Ersetzt Euer Profilbild auf Facebook durch ein Comic-Bild aus eurer Kindheit. Ladet auch eure Freunde dazu ein. Ziel des Spiels? Keine “Menschenbilder” mehr auf Facebook zu sehen, dafür eine richtige Flut an Kindheitserinnerungen dies während einer klitzekleinen Woche. Macht doch…mit und postet den Text weiter…
via marketing-gui.de

Urheberrechtsverletzung?

Zeichnungen, Cartoons oder Animationsfilme sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne Erlaubnis derer Urheber nicht im Internet veröffentlicht werden.

Dabei ist es egal ob die Bilder

  • ganz oder nur in kleinen Ausschnitten,
  • aus Büchern oder Zeitschriften abgescannt oder abfotografiert,
  • aus Videos heraus kopiert,
  • Per Google-Bildersuche gefunden, oder
  • nach gezeichnet werden.

Ihre Verwendung als Profilbild/Avatar ist eine Veröffentlichung im Internet, da die Profilbilder bei Facebook nicht nur für einen kleinen Freundeskreis, sondern für jedermann sichtbar sind.

Da die Rechte an den Figuren in der Regel von Verlagen gehalten werden, müssen diese um Erlaubnis gefragt werden. Das geht auch über Facebook und so hat z.B. Disney erlaubt, deren Figuren als Profilbilder zu nutzen, Paramount nur bestimmte und Joscha Sauer von Nichtlustig begrüßt die Aktion sogar.


Disney erlaubt es deren Bilder zu verwenden

Da jedoch in den meisten Fällen eine solche Einwilligung nicht vorliegt, handelt es sich bei der Verwendung der Comic-Profilbilder um massenhafte Urheberrechtsverletzungen.

Was kann mir passieren?

Bei Verletzung von Urheberrechten droht ein Schreiben (genannt Abmahnung) vom Anwalt, mit der Aufforderung

  • das Bild zu löschen und nie wieder zu veröffentlichen
    (falls doch, drohen hohe Strafen)
  • Schadensersatz zu zahlen
    (der schnell ein paar Hundert Euro je nach wert des Comiccharakters betragen kann)
  • Rechtsanwaltsgebühren zu begleichen
    (bei Privatpersonen auf 100 Euro begrenzt)

Ferner verstößt man damit gegen die Facebookregeln, welche den Upload urheberrechtlich geschützter Bilder untersagen und riskiert damit schlimmstenfalls die Sperrung des Accounts.

Das sind zumindest die theoretischen Folgen. Praktisch gehe ich nicht davon aus, dass ein Verlag seine Fans wegen der Verwendung von Avatarbildern belangen wird oder Facebook die Accounts so vieler Mitglieder sperrt. Erstens ist das gute Werbung, zweitens wäre der Imageschaden größer, als der Schadensersatz dies ausgleichen könnte. Denn es ist zu erwarten, dass die Nachricht von einer Abmahnung sich ebenso schnell wie die Aktion verbreiten würde (auch als „shit storm“ bekannt). Das kann natürlich bei kleinen Verlagen oder unbekannten Zeichnern, deren Figuren verwendet werden, anders aussehen.

Allerdings sollten geschäftliche Facebookmitglieder und -Seiten von den Cartoonbildern Abstand nehmen, da die Verlage bei kommerzieller Nutzung ihrer Figuren wohl kein Auge zudrücken werden. Und auch die Empörung im Netz hielte sich hier in Grenzen.

Fazit

Privaten Facebookmitgliedern ist zu empfehlen sich an bekannte Comicfiguren großer Verlage (z.B. Disney) zu halten. Dann ist das Risiko wegen der Verwendung der Cartoonbilder abgemahnt zu werden sehr klein. Geschäftliche Accounts sollten sich dagegen an der Aktion nicht beteiligen.

Ich persönlich habe mich eh für einen besonderen Comic-Helden meiner Kindheit entschieden. 🙂

Weiterführende Links

Erlaubt oder abmahngefährdet? Comic- & Cartoonhelden-Aktion auf Facebook

35 Gedanken zu „Erlaubt oder abmahngefährdet? Comic- & Cartoonhelden-Aktion auf Facebook

          1. Die Nennung des Urhebers schützt nicht vor einer Urheberrechtsverletzung. Nur wenn ein Zitat zulässig ist, muss auch der Urheber genannt werden. Ein Zitat ist nur zulässig, wenn man sich mit einer Materie auseinandersetzt und ohne das Zitat die Verdeutlichung worüber man spricht, nur schwer möglich wäre (so wie ich oben im Blogbeitrag).

  1. urbster sagt:
    18. November 2010 um 14:26

    Ist es nicht auch schon eine Urheberrechtsverletzung die Bilder von den Bildern hier im Blog abzubilden? 😉

    Mal richtig lesen, Disney hat ihr Bilder freigegeben. Darum darf man die auch Posten.

        1. Die Grafik mit den Comic-Figuren ist aber nicht in einem Zitat-Block, wie es HTML vorsieht. Wie soll manerkennen, dass es ein Zitat ist? Wo ist die Quellenangabe?

          1. Erkennen aus der Natur der Sache, da ist das Recht nicht so semantisch streng wie der Code. Was die Nennung der Urheber angeht gebe ich Dir Recht. 🙂

  2. Ich finde es interessant zu sehen, dass es Rechteinhabern in Zeiten des Web 2.0 nicht ohne weiteres möglich ist, ihre Rechte durchzusetzen, weil sie den Folgeschaden eines „Social Web Mob“ füchten müssen. Wenn man es weiter „spinnt“ würde das geschriebe Recht durch das Recht der Masse ersetzt, was bedenklich wäre, oder?

    1. Ich wiederum finde das völlig okay, weil es der Klagewut realitätsfremder und prinzipienreitender Konzern-Rechtsabteilungen ein Korrektiv entgegensetzt, das man als „gesunden Menschenverstand“ bezeichnen könnte. Ein Ausgleich für das „Recht des Stärkeren“, das Konzerne für sich beanspruchen. Ein shit-storm ist immer dann zu befürchten, wenn jemand bei der Verfolgung seiner Rechte ganz offensichtlich die Grenzen des Anstands und der Vernunft überschreitet. Das ist – wie eine Klage – eine Sanktion für unangemessenes Verhalten – ausgeübt von denjenigen, die nicht genügend Kapital habe, sich Anwälte zu leisten.
      Es darf nicht risikofrei sein, unbedarfte und wehrlose „Rechtsverletzer“ mit Klagen zu überziehen, nur weil man es kann.

    1. @ Der Bearbeiter: Beispiel Disney finde ich auch gut. Man zieht einfach die verlorenen Lizenzkosten den Kollegen vom Marketingbudget ab und schon passt die Rechnung 😉

    2. Ja- so würde ich das auch sehen.
      Feines Maketing, kostenlos weil im Budget ja nicht eingeplant- anstatt teurer Klagekosten, die wahrscheinlich uneinbringbar sind…

  3. Das geltende deutsche Urheberrecht geht’ma eh gehörig auf den Senkel und die Folgen bekommt’ma schon tagtäglich auf YouTube um die Ohren geschlagen – was da alles „in Deinem Land“ zensiert wird, das ist schin nimmer feierlich.

    Btt., den Anwalt will ich sehen, der es mit der Failbook-Gemeinde aufnimmt, haha.

  4. Bezgüglich:
    „Schadensersatz zu zahlen
    (der schnell ein paar Hundert Euro je nach wert des Comiccharakters betragen kann)“
    welcher Schaden soll denn da entstanden sein?
    Müsste dort nicht erst ein realer Schaden nachgewiesen werden?

    1. Es reicht einen fiktiven Lizenzschaden nachzuweisen. D.h. was hätte der Rechteinhaber normalerweise für die Verwendung des Bildes an dieser Stelle, in diesem Umfang mit der Anzahl der Aufrufe verlangt. Und je bekannter die Figur, desto höher der fiktive Schaden.

  5. Ich finde das deutsche Urheberrecht ist trotz aller Fehler nicht so schlecht. Was uns vielleicht noch fehlt ist eine etwas flexiblere Generalschranke im Sinne des „fair use“.

    Sollte sich irgendein Verlag finden, der einen Anwalt mandatiert, wird der es sicherlich auch mit der Facebookgemeinde aufnehmen. Muss er halt neues Personal anstellen, wenn die Überlastung zu groß wird…

  6. Ich denke auch das sich die Firmen eher erfreuen werden an den Bildern…ich habe eine Menge bei Facebook veröffentlichte Bilder gesehen und keins davon würde ich als Image-Schädigend bezeichnen.
    Viel eher (wie schon oft erwähnt) als fördernd.
    Es würde denen nichts bringen die ganzen Leute dafür zu verklagen, dass sie ihrer Figuren in hohen Worten preisen und immer noch „lieben“.

  7. Fände Klagen auch ziemlich sinnlos… Mein Gott, die Leute dürfen in Erinnerungen schwelgen (ich habe diese Serien geliebt & angehimmelt) und die Konzerne haben kostenlose Werbung.

    Wenn sich auch nur 1 Person aufgrund dieser Aktion ne DVD oder so kauft hat sich’s doch schon gelohnt.

    Einfach mal freuen, nicht immer klagen. 🙂

  8. Naja.. Die Aufklärung ist die eine Sache! In Facebook tut doch jeder was er will! Irgendwo sollte man Grenzen setzten! Allerdings gleich zu hohe Geldstrafen ansetzten, finde ich auch wieder eine Frechheit! Naja das Thema „Internet“ und deren Rechte wird noch lange ein großes Freudenfest bleiben!
    Aber hat jemand von euch dran gedacht das diese Anwaltkanzlei ebenfals Werbung macht! Vorallem mit diesem Blog! Mir ist bist jetzt nicht aufgefallen das hier irgendwer wen verklagt! Und wäre es so, dann wäre es wie ein Feuer durch die Medien gegangen! Habe allerding nichts davon gelsen, geschweigeden davon gehört! Schon seltsam oder nicht? Ich gratuliere für den PR-Geck! Zusätzlich frage ich mich wieso ich meine E-mail angeben muss um hier zu posten. Finde ich unseriös. Wahrscheinlich um den Emailkasten vollzuspamen!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Nach oben scrollen