Erste Abmahnung wegen Facebooks Like-Button (und wie man sie vermeidet)

Der Händlerbund berichtet über eine angebliche Abmahnung der Allmedia GmbH wegen des Facebook-Like-Buttons. Demnach soll die fehlende Datenschutzerklärung der Abmahngrund sein.

Über die Gefahren beim Einsatz des Facebook-Likebuttons habe ich bereits in „Das rechtliche Risiko bei Facebooks Like-Button inkl. Muster für die Datenschutzerklärung“ ausführlich berichtet. Damals habe ich geschrieben, dass das Risiko abgemahnt zu werden gering ist, solange man die eigene Datenschutzerklärung entsprechend dem Muster erweitert.

Bei dieser Ansicht bleibe ich weiterhin und meine zudem, dass derartige Konkurrenten-Abmahnungen vor Gericht nicht stand halten werden. Die Pflicht zur Datenschutzerklärung ist kein Gesetz, das einen geregelten Wettbewerb schützen soll und damit nicht von Mitbewerbern abmahnbar ist (§ 4 Nr.11 UWG). Für weitere Details verweise ich auf den oben genannten Beitrag.

Updates

*Update 23.03.2011*

Es gibt nun auch eine Gerichtsentscheidung: „Erste Gerichtsentscheidung: Like-Button ohne Datenschutzerklärung ist nicht wettbewerbswidrig, ABER…

*Update 06.05.2011*

Das Kammergericht Berlin hat die erste Entscheidung zum Likebutton bestätigt: „Urteil zum Like-Button bestätigt – Wettbewerber können nicht abmahnen„.

Bild: Dissociated Press

[callto:fb]

Erste Abmahnung wegen Facebooks Like-Button (und wie man sie vermeidet)

46 Gedanken zu „Erste Abmahnung wegen Facebooks Like-Button (und wie man sie vermeidet)

    1. In den Fällen, in denen das Gericht gesagt hat, dass Mitbewerber wegen Datenschutzverstößen abgemahnt werden dürfen, ging es um den Verkauf von Kundendaten (inkl Bankdaten) in einem Fall und um den Verkauf von Adressdaten, die bei Haushaltsumfragen gewonnen wurden im zweiten. Im dem ersten Fall sagte das Gericht sogar, dass es eine Ausnahme macht, weil es ein planmäßiger Datenschutzverstoß zwecks Gewinnerzielung war. M.E. kann man diese Fälle dem Like-Button nicht vergleichen.

  1. Pingback: Anonymous
  2. Pingback: Abmahnung wegen Facebook I like-Buttons?
  3. Die genannte Erweiterung der Datenschutzerklärung nützt allerdings nichts, wenn, wie es häufig gemacht wird und auch sinnvoll ist, bereits auf der Startseite ein Social Plugin eingebunden ist. Dann ist nämlich schon alles passiert bevor der Besucher auch nur die Möglichkeit hat, die Datenschutzerklärung zu lesen. Das schreibt auch Dr. Bahr so.
    Desweiteren hat jener vermutlich auch recht, wenn er sagt, dass nicht rechtskonform belehrt werden kann, wenn ich gar nicht weiß, welche Daten denn nun übermittelt werden. Aber letzteres sollte sich ja feststellen lassen. Schließlich werden die Daten ja vom lokalen Browser übertragen und sind somit prinzipiell einsehbar. Ein Laie kann das sicherlich nicht, aber für einen Internetspezialisten sollte das kein Problem sein.

    1. Das ist richtig. Wenn es nach dem Gesetz ginge, müsste jede Website eine Vorschaltseite haben. So erheben z.B. die Webspace-Provider die IP-Adresse im Rahmen der Zugriffsdaten, worauf schon vor dem Betreten der Seite auf einer Seite hingewiesen sein müsste, bei der wiederum keine Erhebung erfolgt. Daher wird diese Regelung von vielen Juristen nicht wortwörtlich sondern eingeschränkt angewandt.

    1. Den LIKE Button haben sie so abgesichert… jedoch die Fan-Box auf der rechten Seite aktiv gelassen…. die sammelt im übrigen auch Daten … wenn nicht sogar mehr!

      @Thomas Schwenke, hier finde ich auf der rechten Seite auch einen LIKE-Button … niemand hat mich gefragt, ob ich das möchte ….
      😀

  4. Und wie „eindeutig“ ist die Rechtslage nun?

    Weil Ich bin jetzt echt verunsichert was den Einbau von dem Facebook-Like Button angeht. Denn laut Dr.Bahr ist das ein rechtlich schweres Unterfangen, oder wird bei dieser ganzen Diskussion nur mal wieder Schindluder mit dem für den Laien unüberschaubaren Rechtssystem?

    1. So würde ich es nicht nennen. Es ist eher eine normale Diskussion, die notwendig ist, wenn das Gesetz nicht klar ist. Das ist nicht anderes als die Diskussion zwischen SEO-Experten, von denen einer Backlinks für richtig hält und der andere sie für weniger wichtig erklärt. Beide Ansichten sind nicht falsch und die Wahrheit liegt oft in der Mitte oder bildet sich erst in der Zukunft heraus. Im Fall des Like-Buttons ist natürlich der sicherste Weg ihn gar nicht einzusetzen.

      Alles drunter ist mit einem Risiko verbunden. Wer also von dem Like-Button eh nicht profitiert, sollte ihn nicht nutzen. Wer dies tut, sollte abwägen, ob ihm das Risiko wert ist. Das hängt von den Vorteilen ab, die mit den im Artikel erwähnten Risiken abgewogen werden müssen.

      1. Hallo Thomas, warum nicht einfach in die Navigation eine Facebook-Grafik einbinden, die mit einer zweiten Seite verlinkt wird. Auf diese Seite kann dann der echte Facebock-Code eingebunden werden.
        Nachteil: Der Nutzer muss zwei mal klicken, da erst von der zweiten Seite aus die Verbindung mit Faceboock besteht.

  5. Pingback: Like-Button ohne Datenschutzerklärung ist nicht wettbewerbswidrig, ABER… | SCHWENKE & DRAMBURG

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Nach oben scrollen