Kollege Solmecke berichtet, dass das Landgericht Berlin einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wegen der Nutzung des Like-Buttons ohne Aufklärung der Seitenbesucher in einer Datenschutzerklärung abgelehnt hat (LG Berlin, Entscheidung vom 14.03.2011, Az. 91 O 25/11).
Mit einem solchen Ergebnis war meines Erachtens zu rechnen. Wie ich im Beitrag „Erste Abmahnung wegen Facebooks Like-Button (und wie man sie vermeidet)“ schrieb, dient der Datenschutz dem Schutz von Individuen und nicht von wirtschaftlichen Konkurrenten.
Heißt das, dass die Datenschutzproblematik mit dem Like-Button vom Tisch ist?
Keineswegs, denn
- es ist nur eine Entscheidung und man weiß nicht wie andere Gerichte verfahren, zudem
- erging die Entscheidung in einem Schnellverfahren und letztendlich sagte das Gericht nur,
- dass eine Abmahnung durch Konkurrenten nicht möglich ist. Dass kein Datenschutzverstoß vorliegt und auch Individuen keine Abmahnungen aussprechen könnten, sagte das Gericht nicht. Das bedeutet, ein gewiefter Konkurrent lässt nicht im Namen seines Unternehmens abmahnen, sondern wird das als Privatperson tun und dabei bessere Erfolgschancen haben.
[callto:fb]
Weitere Informationen
- Das rechtliche Risiko bei Facebooks Like-Button inkl. Muster für die Datenschutzerklärung – In dem Artikel gehe ich auf die Problematik des Like-Buttons tiefer ein und biete eine Musterdatenschutzbelehrung in deutscher und englischer Sprache an
- Sie ist da: Die erste Gerichtsentscheidung zu Facebooks ‚Like-Button‘ – Henning Krieg beschäftigt sich auf eingehend mit dem Urteil und gibt einen Ausblick in die datenschutzrechtliche Zukunft des Like-Buttons
- Erste Entscheidung eines Gerichtes zum „gefällt mir Button“ bei Facebook – Initialbeitrag bei wbs-law.de
- Keine wettbewerbsrechtliche Abmahnung bei Facebook Like Button (?) – Auch Jens Ferner sieht keinen Anlass für eine Entwarnung
- Erste Gerichtsentscheidung zum Facebook Like Button – LG Berlin verneint Wettbewerbsverstoß bei Carsten Ulbricht im rechtzweinull.de-Blog
- LG Berlin entscheidet über Facebook Like-Button – Thomas Stadler hält die Begründung des Landgerichts Berlin für wenig überzeugend und wirft ihm vor, die neuesten Entwicklungen im Datenschutz- und Wettbewerbsrecht zumindest nicht beachtet zu haben.
Also letztendlich fast alles wie gehabt in puncto Recht und Gesetz beim Facebook Like-Button. Wird wohl noch dauern bis dahingehend im Ansatz sowas wie Rechtliche Klarheit herrschen wird…