Fotos von fremden Sachen und Rechtsanwaltsbezeichnungen auf englisch

Da habe ich doch tatsächlich vergessen auf eigene Gastbeiträge auf anderen Seiten hinzuweisen. 😉

adv_upload

Im Upload-Magazin gehe ich der Frage nach, wann man fremde Sachen fotografieren darf. Es geht dabei um:

  • Das Urteil des Landgerichts Potsdam betreffend die Preußischen Schlossanlagen
  • Erklärung von Begriffen wie Eigentum, Urheberrecht, Panoramafreiheit, Störer, etc.
  • Die Frage ob die Panoramafreiheit auch das Eigentumsrecht beschränkt

Der Beitrag ist so verständlich wie möglich gehalten und bietet am Ende eine Checkliste für professionelle Fotografen und Amateure.

Hier geht es zum Beitrag „Was darf ich fotografieren? Der Fall Preußische Schlossanlagen und seine Konsequenzen„.

adv_englischblog

Der zweite Gastartikel im Englisch-Blog erklärt die vielfältigen englischsprachigen Rechtsanwaltsberufe und -bezeichnungen wie z.B. solicitor, barrister, advocate oder attorney. Und es gibt ein Bild von dem prächtigen Saal No.1 des High Court in Auckland dazu. Da wird man ganz neidisch angesichts der Zweckmäßigkeit und Nüchternheit moderner Gerichtssäle.

Hier geht es zum Beitrag „Barristers, Solicitors und noch mehr Rechtsanwälte„.

Fotos von fremden Sachen und Rechtsanwaltsbezeichnungen auf englisch

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Nach oben scrollen