Da habe ich doch tatsächlich vergessen auf eigene Gastbeiträge auf anderen Seiten hinzuweisen. 😉
Im Upload-Magazin gehe ich der Frage nach, wann man fremde Sachen fotografieren darf. Es geht dabei um:
- Das Urteil des Landgerichts Potsdam betreffend die Preußischen Schlossanlagen
- Erklärung von Begriffen wie Eigentum, Urheberrecht, Panoramafreiheit, Störer, etc.
- Die Frage ob die Panoramafreiheit auch das Eigentumsrecht beschränkt
Der Beitrag ist so verständlich wie möglich gehalten und bietet am Ende eine Checkliste für professionelle Fotografen und Amateure.
Hier geht es zum Beitrag „Was darf ich fotografieren? Der Fall Preußische Schlossanlagen und seine Konsequenzen„.
Der zweite Gastartikel im Englisch-Blog erklärt die vielfältigen englischsprachigen Rechtsanwaltsberufe und -bezeichnungen wie z.B. solicitor, barrister, advocate oder attorney. Und es gibt ein Bild von dem prächtigen Saal No.1 des High Court in Auckland dazu. Da wird man ganz neidisch angesichts der Zweckmäßigkeit und Nüchternheit moderner Gerichtssäle.
Hier geht es zum Beitrag „Barristers, Solicitors und noch mehr Rechtsanwälte„.