Gastbeitrag bei Allfacebook: Wann darf die Marke „Facebook“ verwendet werden?

Wann darf die Marke „Facebook“ verwendet werden?Ich habe bemerkt, dass beim Deutschen Patent und Markenamt die Marke „Facebook“ nicht nur für das Unternehmen Facebook registriert wurde. Ein deutscher Inhaber hat sie sich für Bücher, Büroartikel, Schreibwaren u.ä. reserviert.

Ich geriet ins Schwärmen, was man alles mit dieser Marke machen könnte. Zum Beispiel Facebook-Schulutensilien, die bei Schülern garantiert rasenden Absatz finden würden. Gut, „Facebook“ für Schreibwaren ist ja schon reserviert. Aber im Bereich der Lebensmittel ist die Marke „Facebook“ noch nicht besetzt und kann angemeldet werden. Und wer hätte denn keine Lust auf eine Facebookwurst? 🙂

Doch „leider“ bin ich ein Jurist und das verdirbt einem schon mal die Tagträume. Wie in diesem Fall. Warum, ist in dem Artikel „Wann darf die Marke Facebook verwendet werden?“ bei Allfacebook.de nachzulesen.

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