Der Begriff „Elektronische Rechnungen“ hört sich zwar sehr antiquiert an, ist aber ein modernes Problem. Denn immer mehr Unternehmen versenden Rechnungen per Email oder bieten sie als Download an. Bisher war das nur zulässig, wenn man eine qualifizierte Signatur verwendet oder die Rechnungen über eine sichere Leitung ausgetauscht hat.
Doch daran dachten viele Unternehmer nicht und die Ernüchterung folgte erst mit einer Betriebsprüfung vom Finanzamt. Bei dieser wurden Rechnungen ohne eine Signatur nicht anerkannt und Steuernachzahlungen waren die Folge.
Der Gesetzgeber hat nun eingesehen, dass diese Anforderungen nicht in die heutige Zeit passen (oder besser, er wurde von der EU dazu verpflichtet) und hat dem Umgang mit elektronischen Rechnungen ab dem 01. Juli 2011 vereinfacht. In meinem Artikel „Lesepflicht für Unternehmer: 15 Fragen zur Reform der elektronischen Rechnungen“ bei der t3n erkläre ich mit 15 Fragen und einer Checkliste, wo die Vereinfachung liegt und wie man die verbliebenen Anforderungen erfüllen kann.
- Was ist eine elektronische Rechnung?
- Wen treffen die Regelungen über elektronische Rechnungen?
- Welche Voraussetzungen mussten elektronische Rechnungen bisher erfüllen?
- Welche Voraussetzungen müssen elektronische Rechnungen ab dem 01. Juli 2011 erfüllen?
- Wie kann die Echtheit und Unversehrtheit der elektronischen Rechnung ohne qualifizierte Signatur/EDI nachgewiesen werden?
- Wie lange muss eine elektronische Rechnung aufbewahrt werden?
- In welcher Form muss die elektronische Rechnung aufbewahrt werden?
- Welche Angaben müssen elektronische Rechnung enthalten?
- Muss eine elektronische Rechnung eine (eingescannte) Unterschrift enthalten?
- Kann das bisherige Signatur- oder EDI-Verfahren beibehalten werden?
- Haben die Signatur- oder EDI-Verfahren Vorteile?
- Kann ein Unternehmen elektronische Rechnungen ablehnen und eine Papierrechnung verlangen?
- Kann eine fehlerhafte Rechnung korrigiert werden?
- Achten die Finanzbehörden auf die Voraussetzungen einer elektronischen Rechnung?
- Was sind die Folgen fehlerhafter Rechnungen
Hallo Thomas,
ein kurzer, aber vielleicht nicht unerheblicher Hinweis zum Status der lange erwarteten Vereinfachung elektronischer Rechnungsstellung in Deutschland.
Diese sind nämlich nocht nicht, wie in deinem Artikel angegeben bereits in Kraft getreten.
Die Neuregelung ist zur Abstimmung mit anderen im Steuervereinfachungsgesetz 2011 gebündelt und hat den Bundesrat in der Sitzung am 08.07. überrschend nicht passiert. Eine weitere Abstimmung erfolgt wegen der Sommerpause frühestens ab dem 23. September.
Unternehmen sollten also bis zum tatsächlichen (wahrscheinlich rückwirkenden) Inkrafttreten vorsichtshalber Papierrechnungen nachvordern, falls in den nächsten Wochen unsignierte e-Rechnungen eingehen sollten.
mehr dazu u.a. hier:
http://www.perspektive-mittelstand.de/Steuervereinfachungsgesetz-Elektronische-Rechnung-ausgebremst/management-wissen/4195.html
viele Grüße
Levin