Gericht bestätigt Massenabmahnungen wegen Impressumsfehlern auf Facebookseiten

Impressumspflicht
Impressumspflicht
Spätestens jetzt sollten Sie dafür sorgen, dass alle ihre (nicht rein privaten) Social Media Präsenzen über ein Impressum verfügen (Beispiel Facebookseite RA Schwenke).

Das Landgericht Regensburg (Urteil v. 31.01.2013, Az. 1 HK O 1884/12) hat eine Entscheidung getroffen, die viele Betreiber von Facebookseiten nicht gerade glücklich machen wird. Ganz im Gegenteil, es steigert ihre Gefahr abgemahnt zu werden.

Das Gericht hat quasi die Effektivität bei der Aufspüren von Rechtsverletzungen belohnt. Es sagte, dass über 180 Abmahnungen innerhalb einer Woche noch kein Indiz für einen Missbrauch seien, wenn dabei eine Software eingesetzt wird, die Impressumsfehler innerhalb eines Tages aufspürt. Denn so steht das Abmahnwesen nicht außer Verhältnis zu der übrigen Unternehmenstätigkeit.

Bitte lesen Sie meinen ausführlichen Beitrag zu dem Urteil bei Allfacebook.de: Impressumsfehler auf Fanseiten – Massenabmahner siegen vor Gericht.

Leider bewahrheitete sich mit dem Urteil auch meine Vermutung, dass die Anzahl der Abmahnungen für die Annahme eines Missbrauchs nicht genügen wird. Auch wenn ich dem Kollegen Lampmann völlig zustimme, dass das Urteil viele Punkte außer Acht lässt, die noch zu prüfen wären. Zum Beispiel die Frage, ob das abmahnende Unternehmen sich das finanzielle Risiko einer solchen Vielzahl von Abmahnungen leisten konnte.

Interessant ist dabei vor allem, dass das Gericht nicht der alten BGH-Ansicht zu Massenabmahnungen folgt (BGH, Urteil vom 05.10.2000 – Az.: I ZR 237/98). Es stimmt viel mehr der neuen Rechtsprechung des OLG Frankfurt zu (Urteil vom 14.12.2006, Az.: 6 U 129/06). Dieses sagte, dass nach dem neuen Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) nur im konkreten Wettbewerbsverhältnis abgemahnt werden kann. Und daher ist eine Vielzahl von Abmahnungen zulässig, weil die Gefahr „selbsternannter Wettbewerbshüter“ nicht gegeben ist.

Ich rechne nun damit, dass dieses Urteil Nachahmer auf den Plan rufen wird. Dafür spricht schon die Zahl der (abgelehnten) Anfragen, nach „Abmahnkooperationen“ und anonyme Hinweise auf Impressumsfehler bei Facebook, die in unserer Kanzlei eingingen.

Daher sollten Sie spätestens jetzt prüfen, ob Sie ein ausreichendes Impressum auf Ihren Social Media Profilen haben:

Anleitungen zur Impressumspflicht:

[callto:buch_facebook]

Gericht bestätigt Massenabmahnungen wegen Impressumsfehlern auf Facebookseiten

7 Gedanken zu „Gericht bestätigt Massenabmahnungen wegen Impressumsfehlern auf Facebookseiten

  1. Hallo Herr Schwenke,

    nach den aktuellen Updates gibt es für die Einzelhändler mit facebook-Seite nur die Möglichkeit einer Impressums-App, da die Infobox nur Kontaktinformationen anzeigt. Wie löst man das Dilemma mit mobilen Geräte wie iPhone und iPad? In diesen werden die eigenen Apps leider nicht angezeigt.
    Gibt es da eine rechtssichere Methode?

    Liebe Grüße und vielen Dank,
    Felix Bischoff

  2. Ich muß Herrn Bischoff zustimmen, es gibt zwar Möglichkeiten das Impressum mit 2 Klicks in Facebook einzubinden, aber scheinbar keine vernüftige Lösung um das Impressum auch auf dem iphone anzuzeigen.

    Scheinbar halten unsere Gericht den Endverbraucher/Normaluser für völlig blöde. Es ist ja vollkommen in Ordnung das gewerbliche Seiten ein Impressum haben müssen, aber muß ich als Fanpage Betreiber dann auch extra ein Smartphone oder in dem Fall iphone zulegen, nur um prüfen zu können ob das Impressum angezeigt wird ?
    Manche Entscheidungen unserer Richter kann ich beim besten Willen nicht nachvollziehen!

    Mit freundlichen Grüßen

    Steven Klug

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