Anders als Facebook bietet Google+ derzeit keine Profile für Unternehmen an. Die vorhandenen Profile sind nur für Personen vorgesehen. Trotz dessen nutzen viele Unternehmen diese Profile für ihren Unternehmensauftritt. Und während die Unternehmensnutzung persönlicher Profile bei Facebook eindeutig verboten ist, wird gerade diskutiert, ob das auch bei Google+ der Fall ist.
Kurz gesagt, es liegt ein Verstoß gegen Googles Regeln vor, der jedoch wohl keine Folgen haben wird. Dagegen könnte es Folgen in Form von Abmahnungen haben wenn die Unternehmen vergessen, dass auch Ihre Google+ Präsenz ein Impressum benötigt. Mehr dazu im folgenden Beitrag.
* Update: So wie es aussieht, scheint Google doch Unternehmensprofile zu sperren. Bitte weiter unten lesen *
Sind Unternehmensprofile bei Google+ erlaubt oder verboten?
Bei Facebook sind die Regeln klar. Kommerzielle Aktivitäten dürfen nur auf Seiten stattfinden und persönliche Profile sind für die private Nutzung reserviert (s. Kapitel 2 in unserem E-Book).
Bei Google ist das nicht so klar geregelt. In den Nutzungsbedingungen finden sich zumindest keine direkten Verbote. Doch es gibt eine genauere Aussage auf der Hilfeseite:
Your profile and name must represent one person.
Google Profiles doesn’t support profiles for couples or groups of people. Additionally, you can’t create a profile for a non-person entity such as a pet or business. Google may continue to allow existing profiles that don’t meet these criteria, as long as the profile names are unchanged.
Das heißt, Google sagt, ein Profil „muss“ von einer Person genutzt werden und Unternehmensprofile „können“ nicht erstellt werden. Aber es „könnte sein“, dass Google die Nutzung von Personenprofilen für Unternehmen toleriert. Eindeutige Verbote klingen anders.
Auch die Aussagen von Googles Mitarbeitern in den in den Kommentaren zu diesem Beitrag klingen ähnlich:
Let me be clear – and I’m sorry if this wasn’t obvious – we are not currently supporting brands, organizations, and non-human entities in the Google+ field trial.
Bradley Horowitz, Vice President und Produkt ManagerFor now we are actively discouraging businesses to adopt consumer profiles […]
Christian Oestlien, Google Group Product Manager
Was heißt das ganze nun? Ist das ein Verbot oder eine Bitte?
Unternehmensprofile müssen vorerst mit keinen Konsequenzen rechnen
Ich würde Googles Aussagen wie folgt zusammenfassen:
Wir bieten keine Businessprofile an und fänden es gut, wenn die Unternehmen abwarten würden. Wir haben jedoch gegenwärtig nicht vor, etwas dagegen zu unternehmen.
Das heißt, rechtlich spricht nichts dagegen Google+ Profile für Unternehmen anzulegen. Jedoch sollten die Unternehmen im Hinterkopf behalten, dass sie später gegebenenfalls zu einem Unternehmensprofil werden umziehen müssen.
Freiberufler, die sich nicht als ein „Unternehmen“ sondern als eine Person präsentieren, betrifft das ganze ohnehin nicht. Denn Google unterscheidet bisher nicht zwischen „geschäftlich“ und „privat“, sondern zwischen „Person“ und „keine Person“.
Praxishinweis: Impressum im Google+ Profil
Sowohl Unternehmen wie Freiberufler dürfen jedoch nicht vergessen, dass Ihr Google+ Profil ein geschäftsmäßiges Angebot ist. Und ein solches muss ein Impressum haben.
Es gibt zwei Möglichkeiten die Impressumspflicht zu erfüllen. Entweder man schreibt das Impressum in die Profilbeschreibung oder nutzt den Linkbereich, um auf das Impressum zu verweisen. Aber bitte direkt auf das Impressum verlinken und nicht nur auf die Website. Denn man sollte von jeder Seite des Google+ Profils mit zwei Klicks zum Impressum gelangen, damit dieses wie im Gesetz vorgesehen „unmittelbar erreichbar“ ist. Notfalls bitte nachzählen.
Die Frage an der Stelle ist oft, wann ein Profil geschäftsmäßig ist. Feste Grenzen gibt es nicht, aber wer es
- als Visitenkarte für seine geschäftliche Tätigkeit betrachtet,
- hofft mit dem Profil Kunden zu akquirieren, oder
- hauptsächlich geschäftsbezogene Posts verfasst,
der benötigt ein Impressum.
Meine Stichprobe bei 50 Unternehmensprofilen ergab: 2 hatten ein vollständiges Impressum. Und eines davon war ein Anwaltskollege. Bei manchen steht zwar die Adresse, aber zu einem Impressum gehört oft mehr, wie zum Beispiel der Geschäftsführer.
Neben der Impressumspflicht gelten weitere Regeln
Neben dem Impressum müssen von geschäftsmäßigen Angeboten natürlich auch weitere Regeln beachtet werden. Insbesondere gilt das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, das zum Beispiel irreführende Behauptungen verbietet oder vergleichende Werbung mit Wettbewerbern einschränkt. Wer Produkte präsentiert und Angebote gegenüber Verbrauchern anbietet, der sollte an die Preisangabenverordnung denken.
Noch mag es bei Google+ derzeit noch rechtlich entspannt zugehen und Abmahnungen sind eher nicht zu erwarten. Aber es ist besser man macht von Anfang an alles richtig und hat später keine „Altlasten“ im Profil. Wenn Google+ im Mainstream angekommen ist, wird es ebenso eine Quelle bei der Suche nach Rechtsbrüchen, wie es heute bei Facebook der Fall ist.
Fazit
Google wird wohl bald Unternehmensprofile anbieten. In der Zwischenzeit spricht rechtlich nichts dagegen, dass die „normalen“ Google+ Profile von Unternehmen oder Freiberuflern genutzt werden. Dabei sollten die gesetzlichen Anforderungen an Unternehmer nicht vergessen werden, zu denen ganz besonders die Impressumspflicht gehört.
Was uns angeht, so warten wir mit der Kanzleiseite, bis Unternehmensprofile eingeführt worden sind und nutzen Google+ als Personen. Hier geht es zu meinem Profil, das übrigens geschäftlich genutzt wird. Zum Profil meines Kollegen Dramburg geht es hier.
Hinweis zum Titelbild: Ich bin als Autor für das t3n-Magazin tätig.
Update
- 07.07.2011 – Auf Mashable wird vor der Eröffnung von Businessprofilen abgeraten und Christian Oestlien, Google Group Product Manager, bittet Unternehmen per Videonachricht keine Businessprofile zu erstellen. Gleichzeitig wird auf ein Formular für die Anmeldung zum Test von Google+ Businessprofilen verwiesen. Danke für den Hinweis an Margit Stisi.
- 07.07.2011 – Kollege Schweiger schreibt auf unserer Facebookseite, dass sein Unternehmensprofil gesperrt worden ist und will darüber auf seiner Seite informieren. Auch Chip soll es getroffen haben.
- 08.07.2011 – Google sperrt Profile von Webseiten
[callto:seminare]
Weitere Informationen
- „Shocking: Impressumspflicht für Twitter-Profile? Teil 1 – Grundsätzliches zur Impressumspflicht“ – Henning Krieg erklärt, warum Profilseiten auf Social Networks ein Impressum brauchen.
- „Google+ “Pages” Coming For Businesses“ von Search Engine Land
- „… don’t try to make a personal profile into a brand page. You will hate yourself as soon as Google rolls out the business pages“ meint Nicole Simon
- Formular für die Anmeldung zum Test von Businessprofilen
- Google+ Unternehmensseiten brauchen ein Impressum im t3n-Magazin
- „Leitfaden zur Impressumspflicht“ des Bundesministeriums der Justiz
- Anbieterkennung.de mit Mustern und Verweisen
Sehr wertvolle Infos, vielen Dank.
Soweit ich allerdings gelesen habe, hat Google bereits damit begonnen, Profile von „Nicht-natürlichen Personen“ zu sperren…
Ich denke man sollte wirklich darauf warten, bis Unternehmensseiten ein offizielles Feature sind…
Bitte sehr und das mit dem Sperren habe ich eben auch gehört und den Artikel aktualisiert.
Wo ist denn hier der flattr-Button (oder ist das rechtlich nicht machbar)?
Vielen Dank, dass ihr so schnell und deutlich offene Fragen klärt!
Ich versuche schon die Social Media Buttons zu bändigen. 🙂 Und ein Dank in den Kommentaren ist schon Gold wert! 🙂
Dann schließe ich mich doch jetzt einfach mal an 🙂 – guter und vor allem informativer Artikel – ich habe daraus u.a. gelernt, mich weniger zu „fürchten“ als Freiberuflerin vor einer entsprechenden Sperre – bei Twitter nutze ich auch EINEN Account, wo privates und berufliches auftaucht, bei FB hingegen sehe ich bisher zu, das zu trennen, was allerdings schwierig ist, weil die Bezeichnungen aufgrund eines Systemfehlers etwas durcheinander geraten sind – das gehört allerdings ganz sicher nicht in diesen Thread ;). Danke für Ihre goldwerte Öffentlichkeitsarbeit!
und wieder das Thema mit dem Impressum. Irgendwie gehört es ja dazu.
Hallo Herr Schwenke,
ich kann auf dem GooglePlus-Profi Ihres Anwaltskollegen Herrn Schweiger kein Impressum entdecken.
Grüße
W. Gagern
Und wieder was dazu gelernt. Wollte an dieser Stelle mal Danke sagen, denn das ist nicht der erste super Artikel, den ich von Ihnen gelesen habe!
Danke für den Mehrwert!
Dann schließe ich mich doch jetzt einfach mal an 🙂 – guter und vor allem informativer Artikel – ich habe daraus u.a. gelernt, mich weniger zu “fürchten” als Freiberuflerin vor einer entsprechenden Sperre
Sehr interessanter Artikel…bin durch Zufall darüber gestolpert und etwas „hängen geblieben“…Sie haben also alles richtig gemacht 🙂
Vielen Dank für den Artikel! So kommt man an fachkundige Infos für „Umsonst“. Gut geschrieben, damit konnte ich was anfangen!
Intressanter Artikel, andere verlangen für so eine top qualität geld, danke für die „gratis“ Infos!