Auf der kommenden re:publica 2015 können Sie im Rahmen des „Law Labs“ an praxisnahen Sessions zu verschiedenen Rechtsthemen teilnehmen. In meiner Session mit dem Titel „Schleichwerbung – Geld Vs. Recht & Moral“ werde ich am Dienstag,. den 05. Mai um 14 Uhr auf der Stage-T über Schleichwerbung, Transparenzhinweise und redaktionelle Trennungsgebote sprechen.
Ich werde interessante Erfahrungen aus meiner anwaltlichen Beratung teilen und mögliche Risiken aus wirtschaftlicher Sicht erklären.
Die Session wird sich an Blogger und Journalisten, als auch an Unternehmen sowie Agenturen richten und Tipps zu Werbehinweisen u.a. in Blogs, Social Media, Podcasts oder Videos enthalten.
[sc name=“tshinweisboxBEGIN“]Hinweis: Das Thema Schleichwerbung habe ich bereits in den Beiträgen „Blogger-Relations: Was bei Produktzusendungen an Blogger rechtlich zu beachten ist“ sowie „Verschleiert, viral und illegal – Zur Rechtswidrigkeit von Schleichwerbung“ hier im Blog behandelt.[sc name=“tshinweisboxEND“]
Um möglichst praxisnah zu bleiben, würde ich gerne wissen, welche Fragen Sie zum Thema Schleichwerbung haben. Wenn Sie z.B. wissen möchten, ob der Hinweis „Sponsored“ bei Produkttests im Blog oder Product Placements ausreichend ist oder Sie bei Facebook auf fremden Pages Werbung schalten dürfen, dann schreiben Sie Ihre Frage bitte einfach hier in die Kommentare, bei Facebook oder Twitter.
Da ich die Fragen auch hier im Blog und im Rechtsbelehrung-podcast beantworten werde, erhalten Sie Antworten auch dann, wenn Sie nicht zur re:publica kommen können. Falls ich Sie vor Ort sehen könnte, freue ich mich natürlich ganz besonders.
[sc name=“tshinweisboxBEGIN“]Ebenso auf Ihren Besuch freuen sich Ramak Molawi, die eine Einführung in das Urheberrecht gibt, Miriam Ballhausen, die erklärt, wann man fremde Inhalte nutzen darf und Carola Sieling, die das Fotorecht behandelt. Ansgar Koreng wird die Grundzüge des Presserechts erklären und Jörg Heidrich, wann die Grenzen zur Verleumdung und Beleidigung überschritten werden. Auch das Datenschutzrecht ist dabei, das von Jana Moser behandelt wird und selbstverständlich das Impressumsrecht, erklärt durch Kollegen Adrian Schneider. Die Kuratoren des „Law Labs“ sind Henning Krieg und Thorsten Feldmann, die re:publica-Besucher seit 7 Jahren mit ihrer Session zum „Social Media Recht“ begeistern.[sc name=“tshinweisboxEND“]
Mir fällt gleich spontan eine Frage ein:
In den meisten Fällen möchten Werbende, dass die Links vom Blog auf die eigene Seite kein nofollow-Index enthalten.
Ich habe das schon öfter mit anderen BloggerInnen diskutiert und die meisten finden das völlig in Ordnung.
Gibt es „harte“ Argumente dagegen? Also außer: die Google-Regularien schließen explizit aus, dass bezahlte Werbung als „natürliche“ Links gesetzt werden.
Allgemein finde ich das Thema Kennzeichnung sehr wichtig. In Deutschland gibt es immer noch diese Skepsis ggü Werbung in Blogs und ich glaube, das hängt nicht unwesentlich daran, dass die meisten nicht ordentlich und transparent darauf hinweisen, wenn Einnahmen generiert werden.
Hallo Her Schwenke,
dies tolle Angebot nehm ich dankend an – meine Frage: Auf Affiliate-Seiten hat es sich eingebürgert, Links zu Partnerprogrammen wie z. B. Amazon mit einem Sternchen zu versehen, um dann irgendwo im Footer dieses Sternchen als „Affiliate-Link“ zu markieren (also: * = Affiliate-Link).
Ich vermute, dass allein der Begriff „Affiliate“ nicht ausreichend ist, für den ‚Normalbürger‘ nicht verständlich ist. Werbe-Link wäre vielleicht rechtlich vertretbarer? Und insgesamt: Reicht diese Sternchen-Markierung innerhalb des Textes aus?
Eine prima Idee mit der Session und auch die Blogger einzubeziehen.
Mich würde interessieren an welcher Stelle die Kennzeichnung stehen muss oder sollte, ob der Artikel ein Sponsored-Post ist oder Werbelinks enthält? Neben der rechtlichen Frage ist mir aber auch die Transparenz gegenüber den Lesern sehr wichtig, um das Vertrauen nicht zu verspielen.
Gegen Sponsored-Post gab es ein Gerichtsurteil. Nach der Auffassung vom Gericht ist dieser Begriff irreführend und für Leser nicht verständlich genug. Daher so etwas lieber nicht benutzen..
Grüße
Hat es in Deutschland (oder im Ausland) schon formale Verfahren der Medienaufsicht gegen Schleichwerbung auf YouTube gegeben?
Ist es rechtlich (durch Urteile) gesichert, dass die für lineares TV (unter Verwendung elektromagn. Schwingungen) geltenden Regelungen des RStVertr. auch für abrufbare Beiträge auf Videoplattformen gültig sind?
Die Frage die Ruhrnalist gestellt hat interessiert mich auch. Eine ähnliche Frage stellte sich mir auch gerade beim Lesen. Wie sieht das denn aus mit Schleichwerbung auf YouTube? Ist das denn geregelt? Es gibt ja genügend Menschen, die das (aus)nutzen.
Zur Diktion „gesponsert“:
Man kann ein hohes Gericht ggf. mal darauf hinweisen, dass der Gesetzgeber diesen Begriff selbst verwendet, z. B. in § 11 Deutsche Welle Gesetz. Immerhin geht es dabei auch um Werbung in Medien und wenn Analogien aus dem Presserecht für Periodika angebracht sein sollen, wieso sollte eine Analogie damit weniger schlüssig sein. Diese Norm gibt sogar eine Legaldefinition des Begriffs „sponsern“. Diktion die der Gesetzgeber mithin selbst übernommen hat kann ein Gericht nicht so einfach vom Tisch wischen, meine ich. Was meinen Sie?