[vc_row][vc_column][vc_column_text]Aktuell werden viele Betreiber von Fanseiten bei Facebook wegen Impressumsfehlern abgemahnt. Darüber habe ich bereits bei Allfacebook.de berichtet: „Abmahnwelle wegen Impressumsfehlern – Sichern Sie Ihre Fanseite in 5 Minuten„. Nun fragen sich viele Twitter, Google+ & Co Nutzer, ob sie auch die Impressum haben müssen, damit sie nicht abgemahnt werden.
Die Antwort lautet „ja“. Da jedoch auch diese Plattformen kein Feld für ein „Impressum“ vorsehen, zeige ich Ihnen wie Sie die Impressumspflicht trotzdem möglichst gut umsetzen können.
Impressumspflicht in Social Media Profilen
Aus rechtlicher Sicht sollten Sie folgendes über die Impressumspflicht in Social Media wissen:
- Ein Impressum müssen alle nicht rein privaten Profile haben, das heißt insbesondere Unternehmen und Freiberufler (§ 5 Abs.1 TMG).
- Bereits 2010 machte Kollege Henning Krieg mit dem Artikel „Shocking: Impressumspflicht für Twitter-Profile?“ klar, dass die Impressumspflicht auch für Social Media Profile gilt.
- Seine Ansicht wurde durch das Landgericht Aschaffenburg (Urteil vom 19. August 2011 · 2 HK O 54/11) bestätigt. Das Gericht sagte jedoch auch, dass es nicht ausreichend ist, wenn das Impressum in der Rubrik „Info“ steht. Denn der durchschnittliche Nutzer vermutet dort kein Impressum. Mir erschließt sich dieses Urteil nicht, da ein Impressum in Rubriken wie „Kontakt“ oder „Über mich“ als ausreichend angesehen worden ist.
- Zugleich gibt es auch ein Urteil des OLG Hamm (Urteil v. 20.05.2010 – I-4 U 225/09), wonach die Impressumspflicht auch in den offiziellen mobilen Apps erfüllt werden muss.
Ausgeschrieben oder Link zum Impressum
Sie können das Impressum entweder ganz ausschreiben (also Name, Adresse, Kontaktmöglichkeiten, etc.) oder zu dem Impressum auf Ihrer Website verlinken. Wichtig ist, dass es erkennbar ist, dass der Link zum Impressum geht, z.B. „Impressum: http//….„. Daher ist bloß die Angaben einer Websiteadresse nicht ausreichend. Auf den Zusatz „Impressum: “ kann man verzichten, wenn der Link selbstsprechend ist und z.B. „http//….de/impressum“ heißt
Impressumspflicht bei Facebook
Facebook bietet für Seiten eine eigene Impressumsrubrik, womit es nunmehr einfach ist der Impressumspflicht nachzukommen. Bitte beachten Sie jedoch auch, dass eine Pflicht zur Angabe der Impressums ebensso bei Veranstaltungen, Gruppen und Apps bestehen kann.
Ausführliche Informationen zur Umsetzung der Impressumspflicht bei Facebook erhalten Sie in meinem Whitepaper:
Impressumspflicht bei Twitter
Bei Twitter kann das Impressum am besten in dem Feld „Bio“ untergebracht werden. Um sich Platz zu sparen, kann ein Linkverkürzer eingesetzt werden, wie http://bit.ly in meinem Fall. Jedoch sollten Sie ab und an prüfen, ob der verkürzte Link noch funktioniert.
Update 10.04.2014: Bitte lesen Sie zu Twitter meinen Beitrag: Neue Twitterprofile: Keine Entschuldigung mehr für ein fehlendes Impressum
Impressumspflicht bei Instagram
Bei Instagram ist kein Feld für die Angabe des Impressums vorhanden. Sie können dennoch Ihr Website-Impressum als „sprechenden Link“ (d.h. der Link enthält den Begriff „Impressum“) in die Profilbeschreibung einfügen, bzw. einen nicht sprechenden Link mit „Impressum:“ einleiten. Problematisch ist, dass der Impressumslink in diesem Fall nicht klickbar sein wird (auch wenn ich nicht davon ausgehe, dass ein Impressumslink klickbar sein muss, ist es ein bisher nicht entschiedenes Risiko).
Alternativ können Sie daher den Impressumslink im Feld „Website“ eingeben. Der Nachteil ist jedoch, dass die Nutzer zu Ihrer Impressumsseite, statt zu einer Hauptseite oder einer Landingpage geleitet werden. Dem können Sie aber wie folgt abhelfen (s. Douglas-Beispiel oben):
- Sie richten eine Umleitungs-URL ein, die den Begriff Impressum enthält.
- Der Umleitungslink leitet die Nutzer, z.B. auf die Hauptseite, um.
- Auf der Hauptseite ist wiederum der Link zum Impressum vorhanden (wie er es auf jeder Webseite sein sollte).
Impressumspflicht bei Google+
Update 03.12.2015: Bitte Lesen Sie zur Impressumspflicht bei Google+ den Artikel „Bitte Google+ Profile aktualisieren – Designupdate lässt Impressun verschwinden„.
Impressumspflicht bei YouTube
Auch Youtube-Kanäle sind eigenständige Präsenzen, die ein Impressum benötigen. Das Impressum kann als ein sog. „Overlay“ eingegeben werden, das anschließend überall im Kanal sichtbar ist (Danke an Kollegen Chocholaty, der die Youtube-Anleitung zuerst veröffentlicht hat).
Impressumspflicht bei Xing
Ob ein Xing-Profil ein Impressum benötigt, kann man sich trefflich streiten. Dagegen spricht, dass es m.E. kein in sich abgeschlossenes „Telemedium“ ist. D.h. es ist, anders als z.B. eine Facebook-Seite, nicht mit einer Website vergleichbar.
- Update 04.02.2014: Ein Kollege berichtet in seinem Blog „So Why“ von einer Abmahnung, die er durch einen Rechtsanwalt wegen fehlenden Impressums bei Xing erhalten hat.
- Update 14.02.2014: Nun wurde auch ich abgemahnt, worüber ich in dem Beitrag „#challengeaccepted: Ich bin wegen meines Xing-Impressums abgemahnt worden“ berichte.
- Update 24.07.2014: Das LG Stuttgart ist der Ansicht, dass der Impressumslink von Xing nicht ausreichend ist: Achtung: Alle Xing Impressen sind laut LG Stuttgart unzulässig und abmahnbar
- Update 06.08.2014: Xing hat die Impressumsdarstellung in den Profilen entsprechend den Anforderungen des LG Stuttgart angepasst.
- Update 12.08.2014: Bei den Staffexperts habe ich eine ausführliche Anleitung für Xing & LinkedIn verfasst, die auch Mitarbeiterprofile umfasst.
LinkedIn bietet leider kein Impressumsfeld. Es gibt jedoch zwei Wege der Impressumspflicht nachzukommen. Der eine Weg ist der Eintrag eines externen Links im Bereich „Kontaktdaten“. Entsprechend dem BGH ist die „Kontakt“-Rubrik als Impressumsort erkennbar.
Allerdings ist dieser Link nur für eingeloggte LinkedIn-Mitglieder erkennbar. Daher empfehle ich zusätzlich den Link im Bereich „Über mich“ einzutragen, wo er jedoch nicht klickbar ist. Ob ein nichtklickbarer Link ausreichend ist, haben Gerichte jedoch noch nicht entschieden. Wenn Sie sich die Link-Kombination sparen möchten, können Sie das Impressum im „Über mich“-Bereich gänzlich ausschreiben:
Fazit
Für ausländische Anbieter ist es wahrscheinlich sehr fernliegend, dass jemand wegen kleinster Impressumsfehler abgemahnt werden kann. Ansonsten würde sie vielen Anbietern mit einer „Impressums“-Rubrik viel Entlastung verschaffen. Auch ist es für mich nicht nachvollziehbar, von welchem Verbraucherbild die Richter ausgehen, wenn sie sagen, dass ein durchschnittlicher Verbraucher in der Rubrik „Info“ keine Informationen zum Anbieter vermutet.
Da mir Panikmache fern liegt, würde ich auch zu gerne sagen, dass wegen Impressumsfehlern keine Gefahr droht. Aber die aktuellen Abmahnungen bei Facebook sprechen das Gegenteil. Scheuen Sie sich daher nicht aus Angst vor Fehlern erst gar kein Impressum einzusetzen oder versuchen die Problematik auszusitzen.
Updates
Der Artikel stammt ursprünglich vom 16.08.2012 und wurde in der Zwischenzeit mehrfach aktualisiert:
- 17.08.2012 – Ich habe den Artikel um das Youtube-Impressum ergänzt
- 18.04.2013- G+ Beispiele aktualisiert
- 30.12.2013 – G+ & Youtube-Beispiele aktualisiert
- 19.01.2014 – Xing aufgenommen und am 05.02.2014 aktualisiert
- 14.04.2014 – Hinweis zur Xing-Abmahnungen aufgenommen
- 10.04.2014 – Twitterbeispiel aktualisiert
- 08.08.2014 – LinkedIn aufgenommen und Xing-Beispiele aktualisiert
- 22.09.2014 – Youtube aktualisiert.
- 03.12.2015 – Google+ aktualisiert
- 24.04.2017 – Instagram ergänzt
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Hallo, vielen für die Infos. Wie schaut’s denn mit Youtube aus? Hier dürfte ja wahrscheinlich das Gleiche gelten, oder?
Richtig. Auch bei Youtube sollte man einen Impressumslink in die Profilbeschreibung einfügen.
Wenn es die Impressumspflicht auch bei Youtube gibt, warum haben die großen Unternehmen dann kein Impressum? War eben auf verschiedenen Youtube-Channels und dort war kein Link zu einem Impressum vermerkt!!! Anscheinend ist es dort doch keine Pflicht. Bei Facebook hingegen haben diese großen Unternehmen ein Impressum!
Also,
ich muss sagen, das ich sehr verwundert bin.
Eine Google+-Seite ist keine offizielle Unternehmensdarstellung.
Nur die Google My Business-Seite ist eine offizielle Unternehmensseite.
Aus diesem Grunde erschliesst sich mir nicht die Impressumspflicht einer Google+-Seite 😉
Weiterhin ist die Impressumspflicht und -funktion bei Facebook schon sehr sehr lange. Da wundert mich die Aktualität sehr.
Weiterhin finde ich nirgends im Netz einen Hinweis, das ein Youtube-Kanal Impressumspflichtig ist. Aber, auch hier haben Sie bestimmt entsprechende Rechtshinweise.
Gruß
Andreas Pieper
Jetzt fehlt in deiner Aufzählung an sich nur nach YouTube, Pinterest etc. Aber letztlich müssen aber alle Social Media Profile von Unternehmen mit einem Impressum versehen werden. Ich merke das nur an, da in den Artikeln nur Facebook, Twitter und Google+ erwähnt wurden.
Ja, auch Youtube, Xing und Pinterest sind betroffen. Gilt im Prinzip 1:1 dasselbe was oben steht.
Auch wenn es eigentlich schon lange klar war, macht es doch so langsam keinen Spaß mehr. Meine Seite ist natürlich für Google+ und den Impressumslink zu lang. 🙁
Was waren das noch für Zeiten, als man einfach so im Internet etwas schreiben konnte, die Leute selbst mitgedacht haben und man niemandem direkt mit der Nase auf etwas stoßen musste. …
Danke für den Hinweis, das steht bei mir für YT und Pinterest schon seit Monaten auf der to-do-Liste und Papier ist leider geduldig.
Ich verstehe aber auch nicht, warum die Anbieter kein echtes Impressumsfeld haben – das wäre nicht nur ein Wink mit dem Zaunpfahl für jeden, der das sonst vergessen würde, es würde ggf. auch nicht so hässlich aussehen wie aktuell.
Vielen Dank für die hilfreichen Hinweise!
Aber wie löst man das Google+-Problem?
Meine URL ist auch zu lang … ich habe nun das Profilbild verlinkt: https://plus.google.com/113112243685158885136/#113112243685158885136/posts, beim Anklicken erscheint der Link zum Impressum rechts oben. Reicht das?
Hallo Herr Schwenke,
vielen Dank für die ausführlichen Informationen.
Ich habe soeben festgestellt, dass die Links in der mobilen Google+ App (hier: iPhone) zwar hervorgehoben sind und damit aussehen wie Links, jedoch nicht klickfähig sind. Wie verhält es sich damit ?
Beste Grüsse
Oliver Tausend
Gibt es denn konkrete Beispiele, dass wegen fehlendem Impressum bei Twitter abgemacht wurde?
Wieso muss ich bei einem Personen-Profil ein Impressum angeben?
So müsste dies doch G+ Benutzer angeben mit Adresse etc. wär will den das?
Man, man, es ist schon gut das es hier in England so einen Quatsch wie Impressumspflicht und Abmahnung nicht gibt. Man findet hie teilweise Internetseiten nur mit einer Telefonnummer – Abmahnung? Fehlanzeige.
Verstehe nicht, warum Facebook, Twitter und Co nicht einfach einen zentralen Platz fürs Impressum schaffen, kann ja nicht so schwer sein.
Eine Frage eines „dummen“ Schweizers: Wieso ist in Deutschland die Geschichte mit dem Impressum so enorm wichtig, dass es abgemahnt werden kann?
– Was sind die Vorteile für den Kunden?
– Was sind die Vorteile für die Anbieter?
– Was sind die Vorteile und/oder Kosten für die Volkswirtschaft?
Ich komme da nicht wirklich nach, wer kann mir helfen?
Hallo Herr Schiesser,
es geht bei diesen Abmahnungen wegen Impressumsverstössen nicht um Vorteile für Kunden oder Firmen, es geht nur um das reine Geld machen.
Für derartige Anwälte ist Deutschland ein Paradies, denn man muss sich nur jemanden suchen, in dessen Namen man solche objektiv unwichtigen Dinge abmahnen kann und schon hat man die Lizenz zum Geld drucken.
Liegt an der Rechtslage, denn derjenige, der abgemahnt wird, muss den Anwalt bezahlen.
Hier in England ist das umgekehrt, der Abmahner muss die Anwaltskosten zahlen und es hat kaum ein Engländer Interesse daran, einen Anwalt für Abmahnungen wegen Quasi nichts zu bezahlen – unabhängig davon, dass es hier keine Impressumspflicht gibt.
Da in Deutschland Gesetze hauptsächlich von Juristen gemacht werden, die, falls sie nicht wieder gewählt werden sollten, zumindest als Abmahananwalt Geld schneiden können, wird sich daran sicher nichts ändern, es sei denn, es gibt mal EU-Verodnungen die Änderungen herbei führen.
Ich hoffe, diese kleine Ausführung konnte Ihnen helfen.
Nun, ich bin kein anwalt, aber der Sinn eines Impressums ist, dass man bei Rechtsproblemen einen Ansprechpartner hat. wenn jemand z.B. Fotos oder Bilder von mir übernimmt, ohne zu fragen, habe ich einen leicht kenntlichen Ansprechpartner.
Abmahnungen find ich auch doof – hab aber an Spammer auch schon welche versenden lassen 😉
Was mich interessieren würde ist die Frage, warum überhaupt massenhaft abgemahnt werden darf.
Gab es nicht vor einer Weile mal ein paar richterliche Entscheidungen, die solche massenhaften Abmahnungen gekippt haben.
Wieso ist das nun wieder möglich und warum gibt es selbst hier im Artikel keine Aussage dazu?
ich bin immer noch kein Anwalt, aber Deutschland hat kein Präzendenzfallrecht. Und die Reform der Regelungen über Abmahnungen dauert wohl (gefühlt) noch so 3-4 Legislaturperioden ;(
Dann wird es doch Zeit, dass Facebook langsam einen Tab für das Impressum standardmäßig integriert. Wenn die Abmahnindustrie mal richtig angelaufen ist und die ersten 1000 Facebook-Nutzer sich komplett abmelden, wird es für FB nämlich eng. Vielleicht sollten wir mal ein Nutzer-Lobbying bei Facebook in Berlin machen! Wie wär’s?
Hallo Lenan,
ich möchte da einmal nachfragen.
Glauben Sie wirklich das diese dumme deutsche Gesetzgebung den guten Mark Zuckerberg wirklich interessiert oder er derartige Anforderungen überhaupt zur Kenntnis nimmt?
Facebook hat ca. 950 Millionen Nutzer, davon gerade einmal rund 30 Millionen in Deutschland. Das sind nicht einmal 3% und von diesen 30 Millionen sind mit Sicherheit der weitaus größte Teil Privatanwender, die keine Fanseite haben und daher nicht unter die Impressumspflicht fallen.
Es gibt diese Impressumspflicht weltweit nur in Deutschland, Österreich und seit dem 1.4. in der Schweiz. Kein anderes Land der Welt verlangt so etwas und in den USA ist eine Impressumspflicht lt. Gerichtsurteil in Kalifornien sogar verfassungwidrig.
Wenn also tatsächlich 1.000 Deutsche Unternehmen sich aus diesem Grunde abmelden fällt das in der Masse von fast 1 Milliarde anderen Nutzern gar nicht auf.
Wie wäre es, wenn Sie mal in Berlin etwas gegen diese bescheuerte Abmahngesetzgebung in Deutschland versuchen zu organisieren?
Vielleicht ist es erfolgreicher, wenn Sie Druck auf das kleine Deutschland mit seinen 80 Millionen Einwohnern ausüben als wenn Sie in einer Masse von rund 1 Milliarde deutsche Eigenheiten durchsetzen wollen. Nicht die ganze Welt will am deutschen Wesen genesen.
Es würde mich freuen, wenn meine Bemerkung geholfen hat, die Größenverhältnisse richtig zu erkennen und das Interesse der Welt als ganzer an der deutschen Impressumpflicht und dem deutschen Abmahnunwesen richtig zu erkennen.
Deutschland braucht Facebook nicht, aber Facebook braucht Deutschland auch nicht.
Bei mir funktioniert der Weg mit dem Link nicht, weil Javascript deaktiviert ist
und Cookies verboten sind und das sind legitime Sicherheitseinstellung:
bei einem Klick auf die URL im Kästchen „Recht/Gesetz“ über „Info“ öffnet sich
eine FB-Seite mit 2 Buttons „Weiter“ bzw „Abbrechen“ und da bleibt der Brauser
hängen (beim ersten Klick kommt sogar ein Login Formular für FB):
Wenn ich den Quell-Text der Seite richtig verstehe, dann geht das nur per script.
Was hingegen funktioniert ist unter „Höhepunkte“ der erste Eintrag mit der URL
der Kanzlei oder auch die Links darunter (als neues Fenster).
In jedem Fall sehe ich aber den Impressum-Link nicht, wenn ich von der Einstiegs-
seite auf andere Teile des Angebotes gehe (zB die Photos), da muss ich stets wieder
zuerst auf die FB-Einstiegsseite gehen.
Daher ist erfüllt es für mich nicht die Forderungen: über ‚leicht erkennbar‘ will
ich nicht groß streiten.
Aber die Angaben sind nicht ‚unmittelbar erreichbar‘ (oder halt per 2-Klick):
sie sind garnicht erreichbar, ausser man akzeptiert mindestens die Barriere,
die durch die Verwendung von Javascript bzw Cookies existiert. Und auch ein
Rücksprung auf die Hauptseite ist nicht ein unmittelbarer Zugriff. Und sie
sind auch nicht ’ständig verfügbar‘.
Beim Ausprobieren stellt man fest: die Verlinkung braucht „nur“ cookies, es
wird datr mit Gültigkeit 1 Jahr geschrieben und 2 weitere fb_gate, fb_ref
mit dem Inhalt URL der Hauptseite, gültig nur für die Sitzung).
Was mir ausserdem fehlt, ist der „Datenschutzhinweis“ (§ 13 TMG), den man dann
auch gleich bei der Anbieterkennzeichnung unterbringen kann. Und da wird man
den Nutzer darauf hinweisen, dass FB (als Provider) seine Daten nahezu beliebig
nutzt (einfach auf die FB-Datenverwendungsrichtlinien zu verlinken wird wohl
nicht genügen, die sind sicher nicht „allgemein verständlich“).
Kurz und gut: das scheint mir noch nicht die Lösung zu sein.
Grüße
oops, sollte als Kommentar zur FB Hilfe stehen auf
„Impressumsfehler auf Facebook-Fanseiten“
https://drschwenke.de/impressumsfehler-auf-facebook-fanseiten-abmahnwelle-und-5-min-abhilfe/
Noch ein Hinweis: Es können nur Firmen aus der gleichen Branche abmahnen. Bäcker können also Bäcker abmahnen, Schuster nur Schuster. Aber ein Bäcker kann keinen Schuster abmahnen. Da ist natürlich von Vorteil, wenn man sich in der Branche gut versteht und wenig Konkurrenzdenken herrscht.
Quelle: WBS-Kanzlei – Die Aufklärer
Wir haben dasselbe Probleme wie viele andere der – Link zu unserem Impressum ist zu lang für Goolge +. Hat jemand schon eine Alternative gefunden?
Bei Fratzenbuch bastellt man sich einen Impressumsreiter – http://www.facebook.com/CineastenTreff
Grüsse
Hallo,
stellt sich das Problem denknotwendig nun nicht auch bei „erweiterten“ Eintägen in online Telefonbüchern o.ä.? Hier können ja auch Leistungsinhalte, Anfahrtsskitzen, Bilder, Logo etc. hinterlegt werden. Bin ich beim Anlegen einer solchen Siete schon „Betreiber“?
Vielen Dank für die Infos, besonders in Bezug auf Twitter und Google Plus. Das war bzw. ist für mich ziemlich neu. Ich betreibe neben einigen Webseiten, auch einen Onlineshop und bin auch bei den genannten Plattformen vertreten. Werde dann schnellstmöglich schauen, dass ich die Profile anpasse.
In letzter Konsequenz würde es doch ebenfalls bedeuten das jedes gewerblich genutzte Social Media Profil ein Impressum aufweisen muss ?
Da kann man echt nur Fragen – weshalb haben Juristen eine so starke Lobby um so etwas durch zu setzen ?
Ich erinnere mich nicht mehr genau, aber gab oder gibt es nicht eine Partei die aus zahlreichen RA´s besteht und liberal ist ? Ach nee die sind ja quasi schon weg ! Hoppla
Bleibt zu hoffen das dieses Trauerspiel nicht noch weiter geht.
Tom
Ich habe gehört ein Abmahnanwalt soll einen Hell´s Angel wegen fehlendem Facebook-Impressum abgemahnt haben. Es soll ihm nicht sehr gut bekommen sein. Ist da was dran oder ist das eine Ente?
Danke für die Hinweise und Anregungen. Andererseits finde ich die ganze Sache etwas übertrieben. Es herrscht viel Verunsicherung. Für alle, die professionell im Netz auftreten gilt: Rechtschutzversichertsein.
In Deutschland bildet man sich so viel auf DEN RECHTSSTAAT was ein, dass es zu einem Dogma geworden ist. Recht in Deutschland hat weniger etwas mit Gerechtigkeit, als mit Normerfüllung zu tun. <ironie>Wie gut, dass wir genug Menschenmaterial besitzen, die das verinnerlicht haben.</ironie>
Hallo,
ich gebe an dieser Stelle mal meinen persönlichen Senf ab zur Impressumspflicht.
Ich bin NICHT-kommerziell agierende, öffentlich schreibende PRIVATperson und MUSS trotzdem ein Impressum vorweisen, weil meine Inhalte öffentlich einsehbar sind. Und wem habe ich das zu verdanken: den sozialen Netzwerken selbst, die dies in ihren Nutzungsbedingungen festhalten (z. B. sind Profilfotos auf Facebook generell öffentlich).
Dies hat mir die Impressumspflicht eingebrockt:
– häufiges Geklingel an meiner Haustür (dadurch, dass ich allein wohne, auch noch Stalking-Verdacht und dauerhafter Verdacht unrechtmäßiger Strafverfolgungsabsichten – „Fake-Polizei“)
– deutliche Zunahme durch von Stalkern und „Fake-Polizei“ bedingten Panikattacken wegen unangekündigtem Besuch
– Anrufe an mein privates Telefon aus dem Ausland zu unpassendsten Zeiten, z. B. nachts 22 Uhr (ich weiß das durch mein Routerlog), für mich ist das hochgradig kostenpflichtig als Privatperson, wenn ich rangehe, bei Servicenummern kann das meine Mom und mich sogar den finanziellen Ruin bedeuten, weil deutsche Telefonanbieter nicht gegen teuere Auslandsservicenummern den Zugang absichern
– massive Spam-Attacken (merke ich an der Füllung meines Spam-Faches im Mailaccount), weil die sozialen Netzwerke selbst keine durch Benutzer gut zu bedienenden Spamschutzcodes erhalten oder die Webdienste und Code-Interpreter einfach keine solchen Schutzvorrichtungen unterstützen oder User hierüber unzureichend aufgeklärt werden
– da ich Apps nutze, permanent schlechtes Gewissen, ob mich Dritte abmahnen können wegen Urheberrechtsverletzungen (weil die App-Bilder urheberrechtlich geschützt sind) oder wegen Verletzungen von Datenschutzrecht (weil die Anbieter sozialer Netzwerke keine pseudonyme Nutzung erlauben bzw. das Pseudonym nur dem Login dient und danach wird es nicht konsequent weiter verwendet)
– mitunter tägliche Angst vor polizeilichen Durchsuchungen, weil ich im Internet Meinungen vertrete, die Politiker nicht gerne lesen oder hören wollen, aber leider der Wahrheit entsprechen und niemand was gegen die von mir aus rechtlichen Gründen (z. B. Verstoß gegen Grundrechte) stark kritisierte Situation tun will
– mitunter tägliche Angst vor Schmähkritik, Beleidigung und Rassismus (mit einem Pseudonym hätte ich sie zwar noch immer, aber sie ist im Vergleich zur Verwendung eines Klarnamens deutlich geringer), deswegen stelle ich kein Profilbild meiner Person als öffentlich deklariert ins Netz, weil schon allein wegen der Impressumspflicht mein Foto genau meiner Person zugeordnet werden kann
– Angst vor namentlicher Nennung in der Öffentlichkeit mit vollem Vor- und Zunamen im realen Leben (leider ebenso auch im Internet, wenn das weiter so geht)
– Angst vor Verstoß gegen das Datenschutzrecht durch Suchmaschinen, weil soziale Netzwerke Usern nicht anbieten, die Indizierung durch Suchmaschinen aufhalten zu können, weil die Nutzung von Schutzscripten und Schutzdateien eingeschränkt ist oder gar nicht geht
– Angst vor nicht gewünschter Indizierung in Suchmaschinen, weil die Impressumsdaten ÖFFENTLICH sein müssen – ist da mal ne private Adresse/Telefonnummer/Mailadresse meiner Person drunter – Mail-Werbespam, Stalking, Postbriefwerbespam, Telefonwerbeterror ahoi – und man kann sich gegen ausländische Unternehmen bekanntlich NICHT wehren
MfG Nicky343
Ps: Nicky343 ist NICHT mein Vorname bzw. Familienname, sondern ein von mir gewähltes Pseudonym. Falls dies für die Anrede notwendig ist: ich bin weiblich.
vielen dank für die infos. mir fehlt in der aufzählung „tumblr“. gibt es da einen besonderen grund? ich gehe davon aus, dass auch hier eine impressums-pflicht besteht – richtig? und da das auch hier nicht vorgesehen ist, mus auch hier der weg über weiterführenden link gewählt werden?
DANKE!
Ich wuerde mal raten, weil 300 andere Netzwerke auch nicht genannt wurden?
I love take a look at as a consequence of whom you are, yet , as a consequence of people who I will be after i have always been on you.
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Gibt es schon eine Lösung für das Problem, dass der Link bei Google+ wegen der URL zu lang ist und deshalb das „Impressum“ abgeschnitten wird?
For your information the 1967 Harris-Costin Protos F2 car will be adienttng the 2011 Goodwood Festival of Speed.Will Kurt Ahrens be visiting the Festival? It would be nice if he could be reunited with the car he drove in the 1967 Grand Prix of Germany at the Nurburgring.
Ja, Artikel lesen und die gegebenen Informationen nicht ignorieren sondern verwenden. Url kuerzungs Dienste wie bit.ly verwenden oder auf der eigenen Webseite einen kurzen Pfad verwenden.
Wenn das so weiter geht, versteht man bald wirklich garnichts mehr, ich bin bemüht alles Comform zu halten, aber in letzter Zeit weiss man garnimma woman mit seinen aktualisierungen anfangen soll…
Wie sieht es mit der Impressumpflicht in anderen sozialen Netzwerken aus? Gilt diese Angabe nur für Google+, Xing, Twitter, Facebook und eben auch YouTube etc. oder muss überall eine Angabe zum Impressum gemacht werden, wo ich meine Informationen verbreite (Bookmark-Dienste, Presse- und Newsportale etc.)???
Es Lebe die Freiheit in einem Überwachungsstaat *lach*…
Ist es überhaupt noch zumutbar jede veröffentlichte Applikation, die Facebookinhalte einbinden kann und damit den Impressum-Text/Link sichtbar darstellen soll, zu testen? Eine Facebook-Fanpage mit dem Desktop-Browser anzusehen ist Routine, aber ich zweifle daran, alle Apps aller Mobilanbieter, die Facebook anbietet auszuprobieren und auf meine Impressumtauglichkeit zu prüfen. So gesehen müsste das Impressum als allererster Text im Dokument auftreten, um sicher zu stellen, dass es nicht abgeschnitten wird – ich kenne keine Seite, die dies so umsetzen würde.
Hallo,
ich frage mich gerade wie das auf Facebook etwa bei Bandpages oder Nicht-kommerziellen Präsenzen wie Fanseiten für Youtube-Kanäle aussieht, die keine Partnerkanäle sind. In keinem Fall ist Werbung geschaltet oder wird über irgendetwas Geld verdient. Ist hier auf Facebook ein Impressum notwendig?
Kurze Frage, wo finde ich das Impressum der Domain google.de?
Such da gerade wie ein Irrer …
2 klicks von der Startseie aus. Unten „Ueber Google“ und dann wieder ganz unten auf der Seite „Kontakt>Impressum“
Vielen Dank für die Hinweise zum jeweiligen Impressum bei facebook, Twitter Google+, Pinterest & Co.
Hat man alle so hingebastelt stellt sich aber das nchste Problem: In den jeweiligen Apps gibt es je nach Software Android oder IOS unterschiedliche Darstellungen. Die entsperchenden Infos werden hier meist weggelassen und ich kann partout keine andere Einbidungsmöglichkeit finden.
Wir hatten jetzt schon die verzweifelte Idee, ein Video des Impressums einzustellen. Beim Newsstream rutscht das aber ja immer gleich nach unten.
Hat jemand hier schon Ideen?
Die Youtube-Screenshots bedürfen eines Updates, da Youtube ein neues Kanal-Design herausgegeben hat
Hallo Herr Schwenke,
eine sehr hilfreiche Übersicht, vielen Dank.
Bei den Google+ Unternehmensseiten stellt sich mir jedoch das Problem, dass man die Info-Box nicht beliebig modifizieren kann, jedenfalls wenn diese mit dem Google Plus Local (ex Places) Eintrag verknüpft ist. In diesem Fall geht eine Änderung nur über das veraltete Places-Interface und Google nimmt darin regelmäßig selbständig Änderungen vor bzw. entfernt Links.
Auch auf Ihrer Google Plus Local „Unternehmensseite“ habe ich dementsprechend kein Impressum gefunden, oder übersehe ich da etwas?
https://plus.google.com/113666015720251158339/about?gl=de&hl=de
Haben Sie hier einen Lösungsvorschlag?
Dieser ganze Impressumsquark ist doch echt ein Grund auszuwandern. Habe nämlich keine Lust mal bösartigen Besuch von jemandem zu bekommen, nur weil ihm eventuell meine Website-Inhalte nicht in den Kram passen. Diese meiner Meinung nach sinnlose Impressumspflicht gibt es doch echt nur in Deutschland, Österreich und Schweiz, oder? Gibt es noch mehr Länder? Würde mich auf eine Antwort freuen.
Diese ganze Impressum Geschichte ist doch der reine Wahnsinn.
In Print Publikationen und (wirklich) gewerblichen Webseiten kann ich es ja noch nachvollziehen. Aber diese ganze SocialMedia-Kacke nervt nur.
Da muss der Gesetzgeber mal ran.
Hallo Herr Schwenke,
vielen Dank für die sehr hilfreichen Artikel zum Thema!
Wecke ich schlafende Hunde, wenn ich nach Impressen für Unternehmensseiten und Gruppen bei XING und LinkedIn frage? An den Stellen gibt es kein vorgegebenes Feld für einen Impressums-Link, soweit ich nichts übersehen habe.
Viele Grüße
Katja Unali
Hallo und vielen Dank für die guten Tipps. Ich habe direkt mal ein Update bei unseren Social Media Profilen vorgenommen. Allerdings hat sich bei YouTube schon wieder was geändert – die „Kanalinfo“ und diese Reiterstruktur gibt es seit neuestem nicht mehr. 🙁
Haben Sie hier einen neuen Tipp? Und was ist mit Instagram – das fehlt noch in der Liste. Ich gehe aber davon aus, dass es in der Bio von Instagram untergebracht werden muss – statt Link zur Startseite. Richtig vermutet?
Danke und liebe Grüße
Dina
Vielen Dank für den hilfreichen Artikel.
Mich würde auch interessieren, wie es bei Instagram ausschaut.
Viele Grüße,
Sarah Kriebs