Impressumsfehler auf Facebook-Fanseiten – Abmahnwelle und 5-Min-Abhilfe

Zum Artikel: Abmahnwelle wegen Impressumsfehlern – Sichern Sie Ihre Fanseite in 5 Minuten

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Wenn ich einen klaren Anstieg bei Abmahnungen merke, dann ist es bei Impressumsfehlern von Facebook-Seiten. In den letzten Tagen tut sich ganz besonders die Kanzlei HWK hervor, die anscheinend im größeren Umfang für eine Firma Binary Services GmbH Impressumsfehler abmahnt.

Wenn Sie gar kein Impressum haben, ist die Sache klar: Sie müssen eine Unterlassungserklärung abgeben und die Kosten tragen. Aber bei vielen Fällen steht das Impressum (oder ein Link zum Impressum auf der Website) im „Info“-Bereich. Die Abmahnungen beziehen sich jedoch auf die Entscheidung des Landgerichts Aschaffenburg (Urteil v. 19.08.2011 – 2 HK O 54/11). Das Gericht sagte, dass ein durchschnittlicher Verbraucher hinter „Info“ kein Impressum  vermutet und nahm daher einen Rechtsverstoß an. Was ich von dieser Ansicht halte, habe ich in „Kommentar zu: LG Aschaffenburg“ in der Zeitschrift Kommunikation & Recht geschrieben.

Auch die häufig verwendeten Impressumstabs halte ich für eine einfach zu handhabende, aber unzureichende Lösung. Sie sind in der mobilen Facebook-App nicht sichtbar und werden zudem oft falsch eingesetzt.

Dabei ist es mit der Chronik möglich das Impressum auch bei Facebook rechtssicher zu machen. In meinem Artikel bei Allfacebook.de, „Abmahnwelle wegen Impressumsfehlern – Sichern Sie Ihre Fanseite in 5 Min“ erkläre ich es und zudem wie Sie bei Impressums-Abmahnungen reagieren sollten. Sie können sich aber auch gleich auf meiner Facebook-Seite schauen wie die Umsetzung aussieht. Und bei Gefallen natürlich auf „Gefällt mir“ klicken. 🙂

[callto:buch_facebook]

Impressumsfehler auf Facebook-Fanseiten – Abmahnwelle und 5-Min-Abhilfe

4 Gedanken zu „Impressumsfehler auf Facebook-Fanseiten – Abmahnwelle und 5-Min-Abhilfe

  1. Bei mir funktioniert der Weg mit dem Link nicht, weil Javascript deaktiviert ist und Cookies verboten sind und das sind legitime Sicherheitseinstellung:

    bei einem Klick auf die URL im Kästchen „Recht/Gesetz“ über „Info“ öffnet sich eine FB-Seite mit 2 Buttons „Weiter“ bzw „Abbrechen“ und da bleibt der Brauser hängen (beim ersten Klick kommt sogar ein Login Formular für FB).

    Was hingegen funktioniert ist unter „Höhepunkte“ der erste Eintrag mit der URL der Kanzlei oder auch die Links darunter (als neues Fenster).

    In jedem Fall sehe ich aber den Impressum-Link nicht, wenn ich von der Einstiegsseite auf andere Teile des Angebotes gehe (zB die Photos), da muss ich stets wieder zuerst auf die FB-Einstiegsseite gehen.

    Daher erfüllt es für mich nicht die Forderungen: über ‚leicht erkennbar‘ will ich nicht groß streiten.

    Aber die Angaben sind nicht ‚unmittelbar erreichbar‘ (oder halt per 2-Klick): sie sind garnicht erreichbar, ausser man akzeptiert mindestens die Barriere, die durch die Verwendung von Javascript bzw Cookies existiert. Und auch ein Rücksprung auf die Hauptseite ist nicht ein unmittelbarer Zugriff. Und sie sind auch nicht ’ständig verfügbar‘.

    Beim Ausprobieren stellt man fest: die Verlinkung braucht „nur“ cookies, es wird datr mit Gültigkeit 1 Jahr geschrieben und 2 weitere fb_gate, fb_ref mit dem Inhalt URL der Hauptseite, gültig nur für die Sitzung).

    Was mir ausserdem fehlt, ist der „Datenschutzhinweis“ (§ 13 TMG), den man dann auch gleich bei der Anbieterkennzeichnung unterbringen kann. Und da wird man den Nutzer darauf hinweisen, dass FB (als Provider) seine Daten nahezu beliebig nutzt (einfach auf die FB-Datenverwendungsrichtlinien zu verlinken wird wohl nicht genügen, die sind sicher nicht „allgemein verständlich“).

    Kurz und gut: das scheint mir noch nicht die Lösung zu sein.

    Grüße

  2. Sehr geehrter Herr Schwenke,

    mit großem Interesse habe ich Ihren Beitrag zum Thema „Abmahnwelle auf Facebook: So schützt ihr euch vor Fehlern beim Impressum“ auf t3n gelsen. Als Social Media Manager interessiert mich, ob man das verlinkte Impressum unter dem Bereich Info auf der Facebook-Fanpage auch über einen URL-Shortener verlinken darf, oder ob Sie dies eher kritisch sehen.

    Viele Grüße
    Dennis Klehr

  3. Es ist wirklich Wahnsinns mittlerweile mit den Abmahnwellen. Man muss auf so vieles achten. Da will sich der kleine Straßenhändler bei Facebook präsentieren und bekommt als Dankeschön eine Abmahnung. Zum Glück gibt es mittlerweile genügend Blogs zu aktuellen Themen.

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