Das soziale Netzwerk Instagram lockt laut eigenen Angaben nicht nur täglich 300 Millionen aktive Nutzer an. Auch Unternehmen setzen zunehmend auf die Plattform und über 40% der Marketer planen, ihre Aktivitäten auf Instagram auszuweiten. In meiner Beratung merke ich ebenfalls, dass immer häufiger Fragen zu Instagram auftauchen.
Aus diesem Anlass werde ich Ihnen in diesem Beitrag die wichtigsten rechtlichen Basics zu Instagram erklären, vor allem zur Bildernutzung, zu Gewinnspielen und zum Impressum.
Ist ein Impressum auf Instagram notwendig?
Seit den Urteilen zu Google+ oder Facebook sollte jedem klar sein, dass zumindest geschäftliche Social Media Profile der Impressumspflicht unterfallen. Das ist zumindest dann der Fall, wenn sie mehr sind als bloß eine Ansammlung der Inhalte darstellen und vom „Look & Feel“ her gestaltbar sind.
Auch im Fall von Instagram gehe ich nach den strengen richterlichen Maßstäben von einer Impressumspflicht aus. Die Profile dienen Marketingzwecken, stellen eine Anlaufstelle für die Nutzer dar, erlauben es den Profilinhabern zu folgen und sind mit dem Profilbild sowie einem Headerbild und dem Beschreibungstext individuell gestaltbar.
Daher sollten Sie in Ihrem Instagram-Profil über ein gem. § 5 Abs.1 TMG einfach zu erkennendes und unmittelbar (d.h. über maximal zwei Klicks) erreichbares Impressum verfügen.
Wie so häufig bei ausländischen Plattformen, ist jedoch kein Feld für die Angabe des Impressums vorhanden. Sie können dennoch Ihr Website-Impressum als „sprechenden Link“ (d.h. der Link enthält den Begriff „Impressum“) in die Profilbeschreibung einfügen, bzw. einen nicht sprechenden Link mit „Impressum:“ einleiten. Das Problem ist, dass der Impressumslink in diesem Fall nicht klickbar sein wird (auch wenn ich nicht davon ausgehe, dass ein Impressumslink klickbar sein muss, ist es ein bisher nicht entschiedenes Risiko). Auch bietet die Beschreibung nur 150 Zeichen, die nicht für das Impressum verschwendet werden sollten.
Alternativ können Sie jedoch den Impressumslink in das Feld „Website“ eingeben, wodurch er auch klickbar wird. Der Nachteil in diesem Fall liegt jedoch darin, dass die Nutzer zu Ihrer Impressumsseite, statt zu einer Hauptseite oder einer Landingpage geleitet werden. Dem können Sie jedoch wie folgt abhelfen (s. Douglas-Beispiel oben):
- Sie richten eine Umleitungs-URL ein, die den Begriff Impressum enthält.
- Der Umleitungslink leitet die Nutzer, z.B. auf die Hauptseite, um.
- Auf der Hauptseite muss wiederum ein erkennbarer Direktlink zum Impressum vorhanden sein, damit der Nutzer nicht mehr als zwei Mal klicken muss, um zum Impressum zu gelangen.
[sc name=“tshinweisboxBEGIN“]Hinweis: In diesem Beitrag finden Sie weitere Anleitungen für Impressen auf anderen Social Media Plattformen: „Nach Abmahnungen bei Facebook – Impressumspflicht bei Google+, Twitter, Youtube, Xing und LinkedIn erfüllen„[sc name=“tshinweisboxEND“]
Was ist bei Gewinnspielen zu beachten?
Instagram eignet sich perfekt um Followerzahlen durch Gewinnspiele zu generieren. Anders als z.B. Facebook schränkt Instagram Gewinnspiele bisher nicht ein. Daher sind u.a. folgende Gewinnspielaktionen zulässig:
- Enter to Win – Nutzer müssen ein Foto mit einem bestimmten Hashtag posten, um teilzunehmen.
- Like to Win – Nutzer müssen ein Bild liken, um teilzunehmen.
- Follow to Win – Nutzer müssen dem Account folgen, um teilzunehmen.
Wichtig ist jedoch, dass Ihr Gewinnspiel über Teilnahmebedingungen entsprechend § 4 Nr.5 UWG verfügt. In den Teilnahmebedingungen sollten Sie u.a. aufnehmen:
- wer am Gewinnspiel teilnehmen darf,
- wann das Gewinnspiel beginnt (außer es startet sofort)
- wann das Gewinnspiel endet,
- wie die Gewinner bestimmt werden,
- bis wann Gewinne abgeholt werden müssen
- etwaige Gewährleistungs- & Haftungsausschlüsse,
- Hinweise zum Datenschutz,
- Rechte zur Nutzung der Gewinnerbilder und deren Nennung bei Namen,
- Recht die Gewinner zu kontaktieren (Sie können auch bestimmen, dass Gewinner im Gewinnerbeitrag per Mention (d.h. mit deren Instagramnamen, z.B. „Hallo @tschwenke, Du hast gewonnen!„) erwähnt werden und sich selbst innerhalb einer Frist melden müssen.
Die Teilnahmebedingungen sollten Sie auf einer separaten Website anlegen und verlinken. Das ist genauso, wie im Fall eines Impressums möglich.
[sc name=“tshinweisboxBEGIN“]Tipp: Eine umfangreiche Anleitung zu Gewinnspielen auf Instagram finden Sie bei Björn Tantau: Wie dein Instagram Contest ein voller Erfolg wird[sc name=“tshinweisboxEND“]
Dürfen Bilder außerhalb von Instagram verwendet werden?
Bilder, die Nutzer bei Instagram veröffentlichen, dürfen Sie außerhalb der Plattform nur mit den von Instagram zur Verfügung gestellten Funktionen und auf den vorgesehenen Wegen verwenden:
- Sie können die Bilder insbesondere teilen, indem Sie die URL kopieren und z.B. bei Facebook einfügen (wobei Facebook ein Vorschaubild erstellt).
- Sie können die Bilder auch über die Instagram-API nutzen.
- Ebenfalls dürfen Sie die Bilder in Ihre Website einbetten. Das Embedding bringt zudem den Vorteil einer erleichterten Haftung mit sich.
Wenn Sie die Bilder anderweitig nutzen möchten (z.B. aus den Teilnahmebildern eines Gewinnspiels eine Collage zusammensetzen oder herunter- und an anderer Stelle hochladen) müssen Sie eine Einwilligung der Nutzer einholen. Die Einwilligung können Sie bei Gewinnspielen in den Teilnahmebedingungen („Ich bin damit einverstanden, dass mein Teilnahmebild…„) vereinbaren.
Jedoch sollten Sie einen individuellen Hashtag für das Gewinnspiel verwenden (hier können Sie prüfen, ob der Hashtag schon existiert). Nur so können sicherstellen, dass dessen Nutzer zuvor Ihre Teilnahmebedingungen lesen konnten und nicht zufällig jemand anderes das Bild verwendet.
Ist die Nutzung von Stockbildern zulässig?
Wenn Sie nicht nur eigene Bilder erstellen, sondern Stockbilder verwenden möchten, müssen Sie vorher klären, ob deren Nutzung bei Instagram erlaubt ist. Der Grund liegt darin, dass die klassischen Stockbild-Lizenzen eine Einräumung von Nutzungsrechten an Dritte untersagen. In den Nutzungsbedingungen (Abschnitt „Rights“, Nr. 1.) von Instagram lässt sich die Plattform jedoch einfache Nutzungsrechte einräumen. Das ist notwendig, damit Instagram wiederum anderen Nutzern das Teilen oder Einbetten der Bilder ermöglichen darf.
Mittlerweile bieten sehr viele Stockbildanbieter entweder Social Media Lizenzen an oder erlauben die Nutzung auf Anfrage. Wenn Sie Bilder von Dritten gestellt bekommen (z.B. Großhändler), sollten Sie ebenfalls verbindlich und per E-Mail fragen, ob deren Nutzung bei Instagram zulässig ist.
Fazit
Während Facebook im Hinblick auf Marketing eine gewisse Sättigung erreicht, bietet Instagram noch viel unerschlossenes und (noch) kostenloses Potential für Brand-Marketing. Nach den bisherigen Erfahrungen wird die Plattform mit zunehmender Beliebtheit aber auch „schwarze Schafe“ anziehen, die aus Rechtsfehlern mit Abmahnungen Kapital schlagen könnten.
Nachdem Sie diesen Beitrag gelesen haben, ein Impressum führen, bei Gewinnspielen Teilnahmebedingungen anbieten und sich an die Sharing-Grenzen halten, sind Sie jedoch bestens vorbereitet und haben die häufigsten rechtlichen Fehlerquellen umgangen.
Ich wünsche Ihnen viel Erfolg auf Instagram und wenn Sie mögen, lade ich Sie gerne als Follower auf mein Profil ein:
*Transparenzhinweis: Ich habe Douglas bei der Erstellung des Instagram-Profils beraten. Für f1online gebe ich Workshops zur Stockbildernutzung.
[callto:marketing]
Wie immer ein sehr interessanter und übersichtlicher Artikel! Vielen Dank dafür und ich freue mich auf weitere Instagram-Fotos aus der Ferne 🙂
Schöner Beitrag, danke!
Solange die deutsche Justiz mich dazu zwingt meine Adresse (Impressum) im Netz für 8 Milliarden Menschen frei zugänglich zu machen, wovon mindestens 9 Milliarden nicht zurechnungsfähig sind, werde ich kein Impressum veröffentlichen.
Es ist absolut unverantwortlich, dieses zu tun. Jeder der nicht ganz dicht in der Birne ist oder der sich durch irgendeinen Kommentar in irgendeiner Form angegriffen fühlt oder einfach nur der Meinung ist, dass er den Menschen der in irgend einem Impressum steht, schädigen will, der hat es verdammt einfach.
Ich werde dieses nicht mitmachen so leid es mit tut, meine Konsequenz, ich habe alle Aktivitäten im Internet eingestellt und werde auch keine Angebote die ein privates Impressum fordern nutzen.
Bei Firmenimpressum wenn eine separate also nicht private Adresse vorliegt, sehe ich das ein, doch nicht für Privat oder Gewerbe-Personen die mit ihrer privaten Adresse und Telefonnummer mit ihrem Leben haften.
Das nennt man unverantwortliches und fahrlässiges Handeln, wenn also jemand seine Wohndaten frei ins Netz stellt, muss er sich nicht wundern, wenn er morgen besuch bekommt, vergewaltigt, ausgeraubt, getötet, verschleppt, oder was auch immer wird. Mal abgesehen davon, dass diese Daten auch anders missbraucht und z. B. für weitere Recherche, (Überwachung – Profilvervollständigung) Bestellungen usw. benutzt werden können.
Im Umkehrschluss würde das bedeuten, das jeder Mensch der auf der Straße seine Meinung sagt oder etwas für die Allgemeinheit zugänglich macht, sein Impressum auf die Stirn tätowieren müsste so, das alle sehen können mit wem sie es zu tun haben, damit sie ihn gegebene falls verklagen können.
Ein herzliches Beileid von mir.
Amen°!
LG-vom freien Nino
Mir folgt auf Instragram ein Rechtsanwalt, der selbst keinen wirklichen Bilder dort hochgeladen hat. Muss ich mich jetzt verfolgt fühlen und es droht eine Abmahnung wegen Bildinhalten, unzureichendem Impressum, … Wird jeder, der dort 5 bis 6 Bilder veröffentlicht gleich rechtlich überwacht?
Vielen Dank für diesen Beitrag. Die Umleitung zur Startseite ist ein guter Tipp!
Lässt sich Instagram nicht grundsätzlich Zweitverwertungsrechte
einräumen? Sie interpretieren den Passus
Nutzungsbedingungen| Rechte
1.Instagram beansprucht nicht, Inhaber irgendwelcher Inhalte zu sein, die du auf dem oder über den Dienst postest. Stattdessen gewährst du Instagram hiermit eine nicht-exklusive, vollständig bezahlte und gebührenfreie, übertragbare, unterlizenzierbare, weltweite Lizenz für die Nutzung der Inhalte, die du auf dem oder durch den Dienst postest;)
dahingehend, dass Instagram sich nur die Rechte für die Nutzung innerhalb des Netzwerkes einräumen lässt.
Wie begründen Sie diese Einschränkung der Rechteübetragung?