Facebook ist ein kommerzielles Geschäftsmodell, bei dem die Mitglieder mit Ihren Daten bezahlen. Diese Daten nutzt Facebook zunehmend, um gezielt Werbung zu schalten und bezeichnet dies als „Soziale Werbeanzeigen„. Das mag Erwachsenen bewusst sein, aber wie sieht es mit Minderjährigen aus?
Könnten Eltern im Namen ihrer Kinder Facebook verklagen und Schadensersatz für die Nutzung derer Daten fordern? Und können auch deutsche Unternehmen, die auf Facebook Marketing betreiben, verklagt werden? Diese Fragen werden im folgenden Beitrag beantwortet.
Klage wegen Nutzung von Daten Minderjähriger für soziale Werbeanzeigen
Die obigen Fragen werden demnächst Gegenstand eines Gerichtsverfahrens in den USA sein, wo die Eltern eines Minderjährigen sowie aller Minderjährigen im Staat New York aus diesen Gründen geklagt haben (via @USAnwalt). Zwar ist es ein US-Verfahren, dennoch wegen vergleichbarer Gesetzeslage auch für deutsche Unternehmen von Bedeutung.
In der Klageschrift werden gegen Facebook folgende Punkte vorgebracht:
- Facebook ist darauf ausgerichtet, Daten für gezielte Werbemaßnahmen zu sammeln, zum Beispiel um in
- so genannten „Sozialen Werbeanzeigen“ neben der Werbeanzeigen die Fans des Unternehmens aufzulisten, oder
- durch Klick auf den Like-Button Unternehmen Werbefläche auf Mitglieder-Pinnwänden und im Livestream der Freunde zu bieten, sowie
- durch den „Friend-Finder“ gezielt weitere Daten von Freunden für Werbezwecke zu sammeln.
Nach den Gesetzen des Staates New York dürfen Namen oder Abbildungen von Personen jedoch nur mit deren wirksamer Zustimmung für Werbezwecke genutzt werden. Eine wirksame Zustimmung liegt nach Ansicht der Kläger nicht vor.
Dazu verweisen diese auf die Datenschutzhinweise von Facebook, in denen Facebook sich das Recht nimmt die Daten für Werbezwecke zu nutzen und darauf zwar hinweist, aber nicht um eine Vorabzustimmung bittet.
Dabei wird insbesondere die folgende Erklärung von Facebook als unzutreffend dargestellt:
Facebook gibt deine Informationen niemals an Werbekunden weiter und verkauft diese auch nicht. Werbekunden sehen niemals Informationen über deine Identität oder die Identität deiner Freunde. Du hast die Kontrolle über deine Informationen auf Facebook.
Auf den ersten Blick stimmt diese Erklärung. Doch macht es einen Unterschied, ob ein Unternehmen selbst die Nutzer seinen Werbeanzeigen zuordnet oder sich dazu Facebooks Hilfe bedient?
Folgen für Deutschland?
Auch in Deutschland sind Minderjährige vor wirtschaftlicher Ausbeutung geschützt
- Verträge, die Minderjährige benachteiligen dürfen grundsätzlich nur mit Einverständnis der Eltern abgeschlossen werden.
- Personenbezogene Daten, wie Namen oder Abbildungen, dürfen nur mit Einwilligung für Werbezwecke verwendet dürfen. Die Einwilligung eines Minderjährigen ist nur dann wirksam, wenn er die nötige Einsicht hat, um die Folgen zu überblicken.
Meines Erachtens werden diese Grundsätze durch Facebook verletzt.
Vertrag zu Lasten Minderjähriger und unwirksame Einwilligung
Die erste Frage ist, ob Facebook einen Vertrag mit den Minderjährigen abschließt. Wäre das der Fall, dann wäre dieser von dem Einverständnis der Eltern abhängig. Denn die Pflicht, sich als „Testimonials“ für Unternehmen bereit zu stellen, ist eine nachteilige Pflicht, die Minderjährige trifft.
Falls Facebook dagegen meint, dass eine vertragsunabhängige Einwilligung vorliegt, so wäre die Frage, ob Minderjährige überhaupt erfassen können was Ihre Daten (wirtschaftlich) wert sind. Ferner dürfte es schon an einer wirksamen Einwilligungshandlung fehlen, denn bei der Anmeldung wird
- der Datennutzungseinwilligung nicht ausdrücklich per Kontrollkästchen zugestimmt „ich habe es gelesen und bin einverstanden“ und auch
- erfüllt diese nicht die Anforderungen an die Datenschutznormen, die eine ausdrückliche Hervorhebung von Einwillungserklärungen in einer Datenschutzerklärung voraussetzen.
Ob man diesen Ansichten zustimmt, hängt sicherlich stark davon ab, wie viel Schutz man den Minderjährigen im Vergleich zu einem wirtschaftlichen Unternehmen zubilligt.
Gefährdung eines Geschäftsmodells
Würde man auf den Schutz der Minderjährigen pochen, wären die Folgen verheerend. Dann wäre das Klicken des Like-Buttons und dem folgenden (Werbe)Hinweis auf der Pinnwand eines Minderjährigen unwirksam, wäre das Geschäftsmodell von Facebook gefährdet.
Ferner würde sich die Frage stellen, ob nicht auch deutsche Unternehmen, die sich das Modell zu Nutze gemacht haben, um die Minderjährigen für Werbezwecke einzuspannen, nicht ebenfalls haftbar wären. Nach meiner Meinung ist dies der Fall und es wäre auch wahrscheinlicher, dass man sie und nicht im Ausland sitzende Unternehmen wie z.B. Facebook in Anspruch nimmt.
Wahrscheinlichkeit einer Klage wegen sozialer Werbung
Was die Erfolgsaussichten einer Klage angeht, sehe ich diese bei den „Gesponserten Meldungen“ als hoch an, bei dem „Like„-Button als geringer. Aber auch im ersteren Fall stellt sich die Frage, ob es tatsächlich zu einer Klage kommt.
Denn das deutsche Datenschutzrecht neigt dazu auf die Verletzung des einzelnen zu schauen. Dass millionenfach gleiche Datenschutzverletzungen begangen werden, wird gelinde gesagt ignoriert.
Dabei kann sich dies schnell ändern, wie man es zum Beispiel bei Spam sieht. Hier reicht eine Spam-Mail, um zur Verantwortung gezogen zu werden. Die Gerichte begründen das damit, dass sich so jeder millionenfache Spammer damit herausreden könnte, er habe doch nur eine ungewollte Email pro Person zugeschickt.
Hinzu kommt, dass die hiesigen Gerichte sehr zurückhaltend sind, wenn es um Schadensersatz für Datenschutz- und Persönlichkeitsrechtsverletzungen geht. Das Prozessrisiko würde sich daher kaum lohnen. Anders in den USA, wo wie in diesem Fall eine „Class Action„, also ein Sammelklageverfahren für eine Vielzahl von Beteiligten geführt werden kann.
Fazit
Die in der New Yorker Klage geltend gemachten Ansprüche sind auch nach deutschem Recht nicht von der Hand zu weisen und daher bleibt es spannend, wie der Fall ausgeht. Angesichts der Kreativität von Facebook, die Mitglieder immer genauer zum Zielobjekt von perfekt abgestimmter Werbung zu machen, ist auch in der Zukunft und nicht nur in den USA mit weiteren Verfahren dieser Art zu rechnen.
Für deutsche Unternehmen besteht zumindest was den Einsatz des „Like-Buttons“ angeht derzeit kein Grund zu Sorge. Die Gefahr ist dagegen größer, wenn Namen und Bilder von Facebookmitgliedern, und ganz besonders von Minderjährigen, im Rahmen von „Sozialen Werbeanzeigen“ direkt der eigenen Werbung zugeordnet werden.
Dieses Feature sollte, wie bei allen neuartigen Werbemodellen nicht ohne eine Risikoeinschätzung und Beobachtung der Rechtslage erfolgen.
[callto:fb]
Weitere Informationen
- Soziale Werbeanzeigen – aus Facebooks Datenschutzerklärung
- Facebook Gesponserte Meldungen – Drei neue Anzeigenformate jetzt online (Sponsored Stories) – bei allfacebook.de
- Facebook „Sponsered Stories“ – Kann ich das als Agentur empfehlen? – Kollegin Dircks sieht das neue Werbemodell nicht nur bei Minderjährigen als rechtswidrig an
- Wie Sie verhindern können, daß Facebook mit Ihrem Bild wirbt– Anleitung bei Privatsphäre und Datenschutz im Web 2.0
„Klage gegen Facebook wegen Ausbeutung Minderjähriger – Gefahr auch für deutsche Unternehmen?“ von @thsch http://is.gd/kw4bjt
RT @MichaelSeidlitz: „Klage gegen Facebook wegen Ausbeutung Minderjähriger – Gefahr auch für deutsche Unternehmen?“ von @thsch http://is.gd/kw4bjt
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Lösung des Facebook-Problems: Einfach wegen Kindesmißbrauch verklagen http://is.gd/kw4bjt