Linktipps: Haftung für User Generated Content und Rechtshinweise für Blogger

User Generated Content

Bei Web 2.0 & Recht seziert Carsten Ulbricht in gewohnter Sorgfalt das Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg zum User Generated Content. Es ist die chefkoch.de-Entscheidung (OLG Hamburg Az.: 5 U 165/06) bei der das Gericht gar nicht auf die viel gescholtene Mitstörerhaftung (Mitstörer haften für fremde Inhalte, weil sie diese ermöglicht haben) zurückgreifen musste. Stattdessen sagte es, dass der Plattformbetreiber sich die von Nutzern eingestellte Bilder zueigen gemacht hat. Also hat es die (das Urheberrecht verletzenden) Bilder so behandelt, als hätten die Betreiber von chefkoch.de sie selbst hoch geladen.

Dabei gibt Carsten viele detaillierte Hinweise darauf, worauf Betreiber im Zusammenhang mit der Haftung für nutzergenerierte Inhalte achten sollten und unterstützt die Ansicht, dass „der häufig in AGB zu findende Hinweis, dass fremde Inhalte einer Vorabkontrolle zugeführt werden […] eigentlich kontraproduktiv is„.

Rechtshinweise für Blogger

Henning Krieg hat sich mit Hendrik Wieduwilt von Fazjob.net unterhalten und herausgekommen ist dabei der informative Artikel „Der Tanz um die Haftungsfallen“ mit Tipps zur

  • Domainnamenwahl
  • Problemen mit Arbeitgebern
  • Distanzierung von Hyperlinks
  • Urheberrecht an Bildern
  • Haftung für Kommentare
  • Impressumspflicht
  • und Verhalten bei Abmahnungen

Viel Vergnügen mit den Lesetipps, ich gehe jetzt bisschen frei vom Internet nehmen (=schlafen), nachdem ich entdeckt habe, dass ich in der Arbeit an der ich gerade schreibe ständig „to admin“ statt „to admit“ schrieb. 😉

Linktipps: Haftung für User Generated Content und Rechtshinweise für Blogger

4 Gedanken zu „Linktipps: Haftung für User Generated Content und Rechtshinweise für Blogger

  1. Noch bin ich hier, komme aber dem Ende meines LLMs entgegen. Und angesichts des Endes kann sich die Lust neben privatem Bloggen auch wieder rechtlich zu schreiben gegen die Pflicht Paper zu schreiben durchsetzen. Ich denke aber, dass ich den Winter über hier bleiben werde, weil die Vorstellung vom Sommer in den Winter zu wechseln arg brutal scheint und ich es schon mal im Referendariat erlebt habe. Damals verließ ich Auckland bei knapp 30 Grad und fand mich bei -15 Grad auf dem Weg zum hannoverschen Finanzgericht wieder. Grausam! Was das für immer angeht, so kommt es darauf an, ob sich die Verlockungen durchsetzen. 😉

  2. Viel Lesestoff, für den ich mich erstmal bedanken möchte. Nur wirkliche Klarheit hat es mir auch nicht verschafft. Ich vermute, dass die Frage, ob ich nun als Blogger für das Geschriebene meiner Kommentatoren verantwortlich bin oder nicht, nicht geschlossen, sondern wahrscheinlich mit „kommt drauf an“ beantwortet werden muss. Nur worauf? Ich sehe es ja so, dass ich für das Geschriebene nicht verantwortlich bin, wohl aber dafür, dass es publiziert wird. Aber gilt nicht das Recht der freien Meinungsäußerung? Und wenn ich eine Plattform dafür biete und mich zudem explizit von den Inhalten und Aussagen von den Meinungen der User distanziere, dann verstehe ich die Welt nicht mehr. Denn dann leben wir quasi in einem Überwachungsstaat, in dem der Staat sich sogar zu faul ist zu zensieren, sondern die Zensur von anderen vornehmen lässt. Tut mir leid, aber mir wird übel bei dem Gedanken, dass jeder, der die Möglichkeit bietet eine nonkonforme Meinung zu vertreten, sich in Gefahr zu begeben.

  3. @Billigflüge: Die Tendenz Zensur auf private Unternehmen zu verlagern wird immer stärker. Z.B. hier in Neuseeland wurde ein Gesetz verabschiedet mit dem Provider einen Internetzugang nach drei gemeldeten Urheberrechtsverstößen sperren kann. Dazu gibt es ein Notice-and-take down verfahren, mit dem der Provider bei gemeldeten Verstößen den Inhalt sperrt. Hat den Vorteil, dass man nicht mehr abgemahnt wird, sich dafür aber mit dem Provider streiten muss. Das erinnert mich stark an private Wachdienste, die die Polizeiarbeit übernehmen sollen.

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