Kollege Dramburg berichtete bereits heute Morgen, von der Entscheidung des Gerichts Aschaffenburg, dass Facebook-Seiten ein Impressum benötigen, der „Info“-Reiter dafür jedoch nicht ausreichend ist („Landgericht Aschaffenburg bestätigt: Auch bei Facebook besteht Impressums-Pflicht„).
Anlässlich dieser Entscheidung hat mich die Autorin des Facebook-Buchs, Annette Schwindt von Schwindt-PR nicht nur gefragt wie man die Vorgaben des Gerichts umsetzen kann, sondern hat gleich praktische Tipps zur Umsetzung geliefert. Daher bitte lesen und umsetzen:
„Impressumspflicht für Facebook-Fanseiten gerichtlich bestätigt“ bei Schwindt-PR
Weitere Links zum Thema
- Landgericht Aschaffenburg bestätigt: Auch bei Facebook besteht Impressums-Pflicht hier im Blog
- Landgericht Aschaffenburg bestätigt Impressumspflicht für kommerzielle Facebook-Seiten von Henning Krieg bei kriegs-recht.de
- LG Aschaffenburg bestätigt Impressumspflicht bei geschäftsmäßig genutzten Facebookprofilen von Rechtsanwalt Carsten Ulbricht
- Sie nutzen Facebook geschäftsmäßig? Dann brauchen Sie ein Impressum! von Rechtsanwalt Sebastian Dosch
- LG Aschaffenburg: Auch bei Facebook besteht Impressumspflicht nach § 5 TMG – Link auf Webseite ist nicht ausreichend von Rechtsanwalt Stephan Schmidt
[callto:schulungen_sm]
Es ist der Wahnsinn. Wie siehts eigentlich bei Twitter aus? Da hat man ja gar keine Chance was zu adden.