Neue Twitterprofile: Keine Entschuldigung mehr für ein fehlendes Impressum

Twitter & Impressmspflicht
Leider haben die neuen Twitterprofile keine Impressumsrubrik. Trotzdem können Sie die Impressumspflicht auch bei Twitter erfüllen.

Die neuen Twitterprofile (Beispiel: mein Profil @thsch) erinnern stark an die Profile von Facebook. Das hat auch Auswirkungen auf die Impressumspflicht, die für Facebook-Seiten anerkannt ist und deren Verletzung abgemahnt werden kann. Daher empfehle ich allen Selbständigen und Unternehmen in deren Profile spätestens jetzt ein Impressum aufzunehmen.

Wie Sie die gesetzlichen Impressumsvorgaben erfüllen können, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Gilt die Impressumspflicht für Twitter-Profile?

Ob Twitterprofile ein Impressum benötigen, hat Kollege Krieg schon vor 5 Jahren gefragt: Shocking: Impressumspflicht für Twitter-Profile? Teil 1 – Grundsätzliches zur Impressumspflicht.

Bisher konnte man noch damit argumentieren, dass Twitter-Accounts anders als Facebook-Seiten oder Google+ Profile keine selbständigen und von der übrigen Plattform abgegrenzten „Telemediendienste“ sind, die von den Profilinhabern angeboten werden. Letztendlich diente Twitter nur dem Austausch von Nachrichten, irgendwo zwischen einem Chat oder einem Forum.

Mit dem neuen Design wird sich diese Argumentation nur schwer aufrechterhalten lassen. Die neuen Profile verfügen über  ein Headerbild, ein Profilbild, die Tweets, ein Bilderalbum und weiterhin mit Möglichkeit zur direkten Kontaktmöglichkeit der Profilinhaber per Direktnachricht oder Erwähnung per „@“-Mention.

Daher gehe ich davon aus, dass Richter schon auf aufgrund der ähnlichen Gestaltung, die Impressumsentscheidungen zu Facebook & Google auch auf Twitter übertragen werden. Bevor sich Abmahner diesen Umstand zu Nutze machen, sollten Sie daher ein Impressum führen.

Impressumsverstöße als Bagatelle? Ich selbst meine zwar, dass die meisten Impressumsverstöße eher als Bagatelle behandelt werden müssten, denke aber dass die Richter sich vorerst an den bisherigen Urteilen (Google+, Facebook) orientieren werden und daher einen Rechtsverstoß anerkennen. Das gilt zumindest solange, bis jemand einen Impressumsstreit zumindest bis zu einem Oberlandesgericht durchficht und dieses anders entscheidet.

Impressumspflicht umsetzen

Anders als Facebook führte Twitter mit dem neuen Design keine Impressumsrubrik ein. Das heißt, Sie müssen die Impressumspflicht auf Umwegen erfüllen. Dazu haben Sie drei Möglichkeiten (bitte vergleichen Sie dazu das Beispiel oben):

  1. Impressum statt Websitelink: Ihnen steht ein Feld zur Verfügung, in dem Sie auf Ihr Impressum verlinken können. Jedoch muss der Link sprechend sein (also das Wort „Impressum“ beinhalten). Das heißt, es funktioniert nur bei kurzen URLs.
  2. Impressum in der Profilbeschreibung: Die Profilbeschreibung (auch bekannt als „Bio“), ist nur 160 Zeichen lang. Das ist zu kurz für ein Impressum. Daher müssen Sie auch hier auf einen Link zurück greifen. Um Platz zu sparen, können Sie neben sprechenden URLs einen Linkverkürzer nutzen und „Impressum:“ davor schreiben.
  3. Impressum im Titelbild: Das ist die unsicherste Methode, da noch nicht geklärt ist, ob ein Impressum im Bildformat zulässig ist.
Twitter & Impressmspflicht
Sie sollten im verlinkten Impressum darauf hinweisen, dass es auch für Ihr Twitter-Profil gilt. Das gilt ganz besonders, wenn die Anbieterabgaben im Impressum von Ihrem Namen bei Twitter abweichen.

Themenseite Impressumspflicht: Wie Sie die Impressumspflicht bei Facebook, Google+, Xing Youtube erfüllen können, erfahren Sie auf der Themenseite: Impressumspflicht.

Fazit

Mit den neuen Twitter-Profilen werden Sie kaum argumentieren können, dass Twitter nicht mit den impressumspflichtigen Social Media-Präsenzen wie Facebook oder Google+ vergleichbar ist.

Damit möchte keineswegs schwarzmalen und verweise die Abmahnwilligen auf das Schicksal der ersten Facebook-Abmahnwelle, die für sie nicht gut endete (Bericht und Video zur Entscheidung bei RA Rauschhofer, Abmahnungsverlauf bei RA Plutte).

Da jedoch auch Abmahner dazu lernen, sollten Sie in Ihrem Twitter-Profil ein Impressum führen. Auch wenn Sie die Impressumspflicht für ebenso übertrieben halten, wie ich. Doch aus eigener Erfahrung weiß ich, dass auch unberechtigte Abmahnungen viel Zeit und Nerven kosten, die man sich dadurch sparen kann.

[callto:buch_1]

Neue Twitterprofile: Keine Entschuldigung mehr für ein fehlendes Impressum

23 Gedanken zu „Neue Twitterprofile: Keine Entschuldigung mehr für ein fehlendes Impressum

  1. Ich hatte mal gelesen, dass ein Impressum mit 2 Klicks zugänglich sein muss. Das wäre ja auch schon gegeben, wenn man die Website verlinkt und das Impressum dort gut auffindbar mit einem Klick aufrufbar ist. Liege ich da falsch?

  2. Als Nutzer finde ich es gut, wenn überall die Verfasser von Posts/ tweets etc. erkennbar sind. Leider bezieht sich das nur auf deutsche Seiten. Bei shops (z.B. im Ausland) gibt es meistens kein Impressum (oder etwas vergleichbares), so das es so schwerfällt, den Anbieter zu ermitteln. Auf der anderen Seite schafft ein Impressum auch Vertrauen, so dass alle (die kommerziell eine Seite betreiben) es einbauen sollten. Weiterhin glaube ich, dass auch google vertrauenswürdige Seiten bevorzugt, so dass man unabhängig von der Rechtssprechung diesen trust nutzen sollte.

  3. Als Nutzer finde ich mehr „Transparenz“ sehr gut.
    Jedoch als Twitter User finde ich dies doch sehr störend.
    Ein Impressum zu erstellen ist jetzt nicht das riesige Problem aber ich finde es einfach störend.

    Grüße Christoph

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