Facebook baut seinen Zugriff auf das Netz außerhalb der Plattform weiter aus. Mit dem „Besucheraktions-Pixel“ können z.B. Shopanbieter messen, welche Facebook-Werbeanzeigen zu den meisten Kaufabschlüssen in deren Shop führen (FAQ). Doch leider ist dieses Tool zur Konversionsmessung datenschutzrechtlich nicht unbedenklich.
Vor allem wird Datenschützern der Umstand, dass Facebook die so gewonnenen Daten auch für eigene Werbezwecke verwenden möchte, Bauchschmerzen bereiten. Facebook lernt jedoch dazu und möchte bestimmt keine zweite Debatte, wie bei dem Like-Button auslösen (s. dazu „Das rechtliche Risiko bei Facebooks Like-Button inkl. Muster für die Datenschutzerklärung„). Daher erlaubt das Unternehmen die Verwendung des „Besucheraktions-Pixels“ nur mit einer vorhergehenden Einwilligung der Nutzer.
Wie eine solche Einwilligung aussehen kann, wie Sie Ihre Datenschutzerklärung ergänzen müssen und weshalb trotzdem ein Restrisiko bleibt, können Sie in meinem Beitrag bei Allfacebook.de nachlesen: Rechtliche Voraussetzungen für den Einsatz des „Besucheraktions-Pixels“ von Facebook (inkl. Einwilligungsmuster)
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Ein Gedanke zu „Rechtliche Hinweise zum Einsatz des "Besucheraktions-Pixels" von Facebook“