Facebook hat das mobile Design geändert. Um Abmahnungen zu vermeiden, sollten Sie daher prüfen ob Ihre Facebookseite die Impressumspflicht erfüllt.
Die Schwierigkeiten der Impressumspflicht bei Facebook nachzukommen, haben bereits viele Abmahner "bereichert". Hoffentlich wird die Entscheidung des OLG Düsseldorf nicht dieselben Folgen haben.
Werbung mit Preisen bei Onlineangeboten und ganz speziell in Social Media birgt hohe Gefahren und sollte daher nur mit Bedacht eingesetzt werden.
3.000 € sollen Betreiber von Facebookseiten als Vertragsstrafe zahlen, weil deren Impressum nicht auf mobilen Geräten zu sehen ist. Ich sehe das in meinem Artikel bei Allfacebook anders.
Das Landgericht Berlin entschied, dass Betreiber von Google+ Präsenzen über ein Impressum verfügen müssen und bestätigte damit eine zuvor gegen einen Betreiber ausgesprochene Abmahnung.
Update zu aktuellen Rechtsfragen, u.a. mit Vorschaubildern und dem Urheberrecht, Impressumspflicht, Datenschutz und Verwendung von Kundendaten, Gewinnspielen und dem Leistungsschutzrecht