Werbung mit Preisen bei Onlineangeboten und ganz speziell in Social Media birgt hohe Gefahren und sollte daher nur mit Bedacht eingesetzt werden.
Bei den vielen Möglichkeiten Inhalte innerhalb sozialer Netzwerke zu teilen, entsteht der Eindruck man dürfte sie beliebig nutzen. Der Eindruck trügt jedoch, denn das Teilen ist nur in den hier im Beitrag erklärten Fällen zulässig.
Ob "Pay with a Tweet" oder "Pay per Tweet", in beiden Fällen müssen Sie als Anbieter gesetzliche Regeln beachten, um keine Abmahnungen wegen Schleichwerbung zu riskieren. Als Nutzer müssen Sie sich an die Vorgaben der Anbieter halten, um Schadensersatzpflichten zu vermeiden.
Diesen Beitrag sollte jeder lesen, der auf seinem persönlichen Facebookprofil für geschäftliche Zwecke nutzt. Es besteht dann die Gefahr wegen Schleichwerbung oder fehlenden Impressums abgemahnt zu werden.
Die Kontroverse um Facebook und die wirtschaftliche Nutzung der Plattform bleibt weiterhin spannend. Bereits im August hat der schleswig-holsteinische Datenschutzbeauftragte die Verwendung des Like-Buttons und den Betrieb von Facebook-Fanseiten für
Nachdem vielen Workshops und Seminaren vor unterschiedlichsten Berufsgruppen, habe ich nun die Ehre die rechtlichen Aspekte von Social Media Kolleginnen und Kollegen zu präsentieren. Daneben werde ich den Workshop auch