Unsere Einführung in M(obile)-Commerce auf Gründerszene.de

Mobile Commerce, kurz (M-Commerce) ist auf dem Vormarsch und wird in absehbarer Zeit einen neuen Absatzmarkt bilden. Aus rechtlicher Sicht ist dieses Thema sehr spannend, weil sich zwar die Technik wesentlich ändert (alleine schon durch die Bildschirmgröße), die rechtlichen Anforderungen jedoch nicht. Wie dieses Problem praktisch zu bewältigen ist, zeigt unser Artikel „Das 1×1 der rechtlichen Aspekte des Mobile-Commerce“ bei der Gründerszene, der folgende Punkte anspricht:

  • Mobile-Commerce: Andere Technik – gleiches Recht
  • Impressumspflicht und Datenschutzerklärung bei M-Commerce
  • Kein Direktmarketing über das Handy ohne Einwilligung
  • Auch auf dem Handy gesetzliche Regelen für Preisangaben beachten
  • Einbeziehung von AGB im Mobile-Commerce
  • Kenntnisnahme der Widerrufsbelehrung beim M-Commerce
  • Ausnahmen vom Widerrufsrecht

Viel Spaß beim Lesen!

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