Es freut mich, dass der erste Teil des Interviews so gut angekommen ist und hoffe, dass der zweite ebenso viel Anklang findet. Diesmal geht es um die Impressumspflicht bei Social Media Profilen sowie Persönliches über mich. Ich erkläre u.a., wie ich ein Anwalt für Marketingrecht geworden bin und warum mich die Materie so fasziniert.
Ich bedanke mich bei Julia Donath und Karsten Wusthoff (Kamera) sowie Fanpage Karma und wünsche ihnen viel Erfolg mit den nächsten Folgen von „Auf ein Bier mit …„. Ich bin mir sicher, dass die künftigen Interviewpartner sich genauso wohl fühlen werden wie ich.
Videointerview für Fanpage Karma – Teil 2 – Impressumspflicht, Persönliches und beliebte Fragen an Anwälte
Hallo Herr Schwenke,
vielen Dank für den 2. Teil des Interviews!
Nur nochmal zur Klarstellung: wenn ich ein reines privates Facebook-Profil habe, benötige ich doch kein Impressum, oder?
Nur im Fall einer Infizierung mit gewerblichen Inhalten muss ein Impressum vorhanden sein, auf Fanseiten sowieso.
Das kam für mich nicht so klar heraus.
Nochmals herzlichen Dank auch für die Informationen zu Ihrem Werdegang, fand ich ebenfalls sehr interessant.
Viele Grüße von einem Ex-Kollegen aus Nordkirchen aus den Jahren 1978-1981 🙂
Ich habe auf Ihrer Sonderseite zur Impressumspflicht nochmal nachgelesen und meine o.a. Rückfrage zu rein privaten Facebook-Profilen ist damit beantwortet.
Hallo Herr Schwenke,
ich finde den 2. Teil des Videointerviews sehr gelungen und informativ. Verständlich dargestellt! Habe mir erlaubt auch in meinem Blog darauf hinzuweisen: http://socialmediaherzog.wordpress.com/2013/07/31/sauber-durchs-netz-ii/
Weiterhin einen schönen Tag und viele Grüße aus Norddeutschland
Wie schon so oft, auch diesmal wieder ein sehr interessanter Artikel, daher gibt’s jetzt auch von mir mal ein weiter so und vielen Dank!