Was Unternehmen bei der neuen Facebook-Chronik beachten müssen

Die neue Facebook-Chronik für Seiten bring Änderungen mit sich (Abbildung aus offizieller Anleitung http://bit.ly/xwvJhq)
Die neue Facebook-Chronik für Seiten bringt Änderungen mit sich (Abbildung aus offizieller Anleitung http://bit.ly/xwvJhq)

Seit wenigen Tagen können Facebook-Fanseiten das neue Chronik-Design nutzen.  Die im englischen „Timeline“ genannte Darstellungsart bringt einige rechtliche Besonderheiten mit sich, über die Sie der Beitrag aufklären wird.

Urheberrecht bei Titelbildern beachten

Eine wesentliche Neuerung der Chronik sind die großen Titelbilder (auf Englisch „Cover“). Wenn Sie fremde Bilder für die Chronik einsetzen wollen, müssen Sie unbedingt das Urheberrecht beachten. Das heißt ganz besonders:

  • Bilder nicht ohne Einwilligung der Urheber verwenden. Wenn Sie zum Beispiel ein tolles Titelbild im Netz entdeckt haben, aber der Urheber nicht angegeben oder erreichbar ist, dürfen Sie es nicht verwenden.
  • Bilder nicht ohne Einwilligung der darauf abgebildeten Personen verwenden. Wenn Sie zum Beispiel ein schönes Bild mit Kunden auf einer Messe aufgenommen haben, müssen diese der Verwendung des Bildes bei Facebook zugestimmt haben.
  • Stockarchivbilder nicht ohne Rückfrage beim Stockarchiv nutzen. Die Lizenzbedingungen der Stockarchive erlauben es nicht Unterlizenzen an den Bildern einzuräumen. Facebook räumt sich jedoch solche Unterlizenzen an allen Inhalten ein, die Mitglieder hochladen. Damit wäre die Verwendung von Stockarchivbildern eine Urheberrechtsverletzung. Schauen Sie in die FAQ oder fragen beim Stockarchiv nach, ob es Ausnahmen für Facebook gibt.
  • Das gleiche wie bei Stockarchiven gilt für Bilder unter Creative-Commons-Lizenzen. Auch hier lässt sich Facebook die Rechte an den Bildern einräumen, ohne die Lizenzbedingungen zu beachten.
  • Passen Sie mit Titelbild-Generatoren oder Titelbild-Galerien auf. Viele der dort angebotenen Bilder werden einfach im Netz „gesammelt“ und ohne Rückfrage bei den Urhebern verwendet. Ein Zeichen für rechtmäßige Nutzung sind Angaben zum Urheber und den Nutzungsbedingungen.

Weitere Ausführungen zu Titelbildern finden Sie in meinem Beitrag „Facebook Chronik: Was Sie bei Coverbildern der neuen Facebook-Timeline rechtlich beachten müssen.“ bei allfacebook.de.

Titelbilder nicht als Werbebanner verwenden

Facebook will nicht, dass die neuen Titelbilder als Werbebanner verwendet werden. Die Vorgaben von Facebook lauten:

  • Keine Preis oder Erwerbshinweise, wie „40% Rabatt“ oder „In unserem Shop“
  • Keine Kontaktinformationen, wie Web- E-Mail- oder Postadressen
  • Keine „Call to action“-Aufforderungen, wie „Jetzt zugreifen“ oder „Schauen Sie rein“, oder Pfeile auf den „Gefällt mir“-Button
  • Keine Facebook-Features, wie Pfeile zu der „Gefällt mir“-Schaltfläche
  • 20%-Regel – Das Titelbild darf nicht mehr als 20% Textanteil beinhalten (Neu ab Dezember 2012)

Update 27.03.2013 – Die oben durchgestrichenen Regeln wurden ohne weitere Hinweise aus den Seitenrichtlinien (Punkt III B.) entfernt. Damit dürfen die Titelbilder nunmehr mit all den obigen Inhalten versehen und damit zu Werbebannern umfunktioniert werden.

Update 16.07.2013Auch die 20% Regel gilt nicht mehr.

Wie viele andere Anbieter hatte auch ich sofort die Idee, das Titelbild als Werbebanner zu nutzen. Leider ist das nicht erlaubt.
Wie viele andere Anbieter hatte auch ich sofort die Idee, das Titelbild als Werbebanner zu nutzen. Leider ist das nicht erlaubt. Ab dem 27.03.2013 ist es erlaubt. Übrigens, die 20% Regel wird auch in diesem Bild beachtet, da Texte, die zum Produktbild gehört (hier der Buchtitel & Inhalt) nicht drunter fallen.

Titelbilder für Fans- und Kunden anbieten?

Persönliche Profile können schon seit einigen Wochen die neue Facebook Chronik verwenden. Einige Unternehmen kamen daher schon auf die Idee, ihren Fans Titelbilder zum Download anzubieten. Inwieweit das erlaubt ist, ist mangels klarer Aussagen seitens von Facebook nicht eindeutig zu beurteilen.

Nach meiner Ansicht ist es erlaubt, typische Fanbilder anzubieten, wie sie zum Beispiel als Desktophintergründe angeboten werden. Zum Beispiel Abbildungen von Markenprodukten oder Fotografien einer Musikband. Selbstverständlich dürfen auch die für Fans angebotenen Titelbilder nicht, wie oben beschrieben, als Werbebanner missbraucht werden.

Die Fa. sheepworld bietet ihren Fans und Kunden zulässige Titelbilder an.
Die Fa. sheepworld bietet ihren Fans und Kunden zulässige Titelbilder an.

Impressumspflicht umsetzen

Ende 2011 bestätigte das Landgericht Aschaffenburg, dass Facebook-Fanseiten ein Impressum benötigen. Leider sagte es auch, dass ein durchschnittlicher Nutzer das Impressum nicht im „Info“-Bereich der Fanseite erwartet.

Die neue Chronik scheint nun für jede Seite eine Info-Box anzubieten, in der der das Impressum einfach und rechtssicher verortet werden kann. Dazu reicht es auf das Impressum auf der eigenen Seite zu verlinken, sofern der Link erkennbar zum Impressum führt und zum Beispiel  „Impressum: http://bit.ly/pJccVU“ oder „http://meinedomain.de/impressum“ lautet.

Wenn Sie ein vollständiges Impressum in einem Reiter anbieten, muss der Reiter schon auf der Startseite sichtbar sein. Wie Sie die Reiter ordnen können, erfahren Sie bei Schwindt-PR.

Update 14.08.2012: Weitere Details zur Impressumspflicht finden Sie unter: Abmahnwelle wegen Impressumsfehlern – Sichern Sie Ihre Fanseite in 5 Minuten

Der Link zum Impressum kann in der "Info"-Box platziert werden. Ein Impressums-Reiter muss sofort sichtbar sein.
Der Link zum Impressum kann in der „Info“-Box platziert werden. Ein Impressums-Reiter muss sofort sichtbar sein.

Alte Sünden löschen

Als die Chronik bei persönlichen Profilen eingeführt wurde, liefen die Datenschützer Sturm. Plötzlich konnte man einfach alle zurückliegenden Aktivitäten der Nutzer sich auflisten lassen. Im Fall von Fanseiten kann dies dazu führen, dass zum Beispiel Konkurrenten „alte Sünden“ einfacher finden können. Das können Urheberrechtsverletzungen, unerlaubte Werbeaussagen oder regelwidrige Gewinnspiele sein. Daher sollten Sie Ihre Chronik durchgehen und zweifelhafte Beiträge entfernen.

Schutz vor Shitstorms inklusive

In der neuen Chronik werden die Beiträge der Nutzer nicht mehr gleichwertig neben den offiziellen Seitenupdates angezeigt. Stattdessen werden Sie en Block mit einem kurzen Auszug zusammen gefasst. Das dürfte Shitstorms und virtuellen Seitenblockaden den Schrecken nehmen. Trotzdem dürfen Sie auch im Hinblick auf diese Beiträge weiterhin Ihr Hausrecht ausüben, wie ich es in „ING-DiBa, Veganer und die Grenzen des Hausrechts auf Facebook-Fanseiten“ beschrieben habe.

Fazit

An der neuen Chronik scheiden sich die Geister, doch rechtlich bringt sie für Seitenbetreiber Vorteile. Da die Beiträge der Nutzer in den Hintergrund rücken, sinkt die Gefahr von Shitstorms und Haftung für User Generated Content. Dank der neu platzierten Infobox ist auch die Impressumspflicht einfacher zu erfüllen. Wenn Sie zudem die Vorgaben für das Titelbild beachten, können Sie sich rechtlich zurücklehnen und die Chronik unbeschwert nutzen.

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Was Unternehmen bei der neuen Facebook-Chronik beachten müssen

22 Gedanken zu „Was Unternehmen bei der neuen Facebook-Chronik beachten müssen

  1. Hallo Thomas, leider stellt Facebook noch immer nicht für alle Seitenkategorien den Infokasten zum Verlinken des Impressums zur Verfügung. Wenn man z.B. „Lokales Geschäft“ ist, stehen an dieser Stelle Öffnungszeiten Telefonnummer etc. – aber Kategorie wechseln hilft. 😉

    1. Hallo Christiane, ich würde das Datum nicht als einen Verstoß sehen, weil es ein Hinweis ist und keine Aufforderung.

  2. Ich finde es sehr gut, dass man so viel erfährt über die Rechte & Gesetze.

    Vielleicht hapt ihr auch no ein paar Tipps bei gewissen Fällen.

    In der Schweiz hat man andere Gesetze oder gewisse einfach nicht wie in Deutschland vorallem was Facebook und Fan-Seiten betrifft. Nun worauf sollte man genau achten, wenn man sich in der Schweiz selbständig gemacht hat und eine Firma gegründet hat, jetzt bei Facebook eine Seite erstellen will, in so ca. 2 Monaten aus Liebes-Gründe zum Partner irgendwo im Kreis Steinfuhrt niederlassen will samt eigener Firma natürlich.

    Was versteht der Deutsche-Gesetzgeber unter Impressum?
    Das einzige was ich schon generell gemerkt habe auch schon nur durch googlen gibt es unzählige Meinung, was sehr verwirrt. Den in der Schweiz ist es nicht von nöten. Das könnte auch anderen, nicht nur mir hilfreich sein.

  3. Hallo Herr Schwenke,

    wie immer ein schöner und auf den Punkt gebrachter Artikel.

    Das Impressum in der Infobox ist bei Ihnen ja sofort zu sehen. Nun kann man die Box ja auch „ausklappen“, bzw. über den Link „Info“ in den Info-Tab kommen. Muss nun das Impressum sofort sichtbar in der ersten Zeile stehen oder kann man es auch ans Ende des Info-Textes schieben, sodass es erst nach Klick auf „Info“ zu sehen ist?

    vielen Dank!

    Jan Pötzscher

  4. Das habe ich auch schon bei einigen Facebookprofilen mitbekommen:
    „Passen Sie mit Titelbild-Generatoren oder Titelbild-Galerien auf. Viele der dort angebotenen Bilder werden einfach im Netz “gesammelt” und ohne Rückfrage bei den Urhebern verwendet. Ein Zeichen für rechtmäßige Nutzung sind Angaben zum Urheber und den Nutzungsbedingungen.“
    War mir aber klar das die Chronikfunktion dem Seitenbetreiber zugute kommt. Auch wenn die persönliche Gestaltung der Chronik sehr lockt, kenne ich einige meiner Freunde die sich vehement dagegen wehren.

    Danke guter Artikel!

  5. Vielen Dak für die Tipps, langsam muss man sich ja doch damit auseinandersetzen, bald erfolgt ja die „Zwangsumstellung“. Hoffentlich habe ich es bis dahin auch geschafft, mein Titelbild so hinzubekommen, dass es auch optisch hübsch dargestellt wird, noch wehrt sich FB irgendwie 🙂

  6. Hallo,

    vielen Dank für die nützlichen Tipps, die einigen sicher Geld für Abmahnungen o.ä. ersparen werden.

    Ich selber finde es immer wieder traurig, wie viele Dinge man beachten muss, bzw. auf welche Kleinigkeiten es ankommt. Selbst kleinste Fehler können in dem Bereich ja große Kosten auslösen.

  7. Ein längst überfälliges Update von Seiten Facebooks IMHO. Langsam werden die Fanpages zu einer geeigneten Platform um mit den Kunden einen Dialog einzugehen.

    Danke für die rechtlichen Hinweise hierzu. Meistens denkt man ja erst dran, wenn’s zu spät ist.

  8. Bei der Verwendung von Titelbildern ist die Sache einleuchtend, schließlich handelt es sich um „richtige Fotos“. Doch wie verhält es sich, wenn jemand auf meiner Seite „bei Facebook empfehlen“ klickt? Dann wird ein Thumbnail eines Bildes im Beitrag mit ausgeliefert, auf das man nur sehr bedingt Einfluss nehmen kann.

    Wenn dieses ausgelieferte Bild nun von Pixelio & Co. stammt, wie sieht es dann mit dem Urheberrecht bzw. dessen Verletzung aus auch wenn es nur ein Thumbnail ist? Genauso verhält es sich, wenn man die Fanpage bei Facebook über „RSS Graffiti“ befüllen lässt. Diese Facebook-App nimmt auch ein Bild und verwendet es als Thumbnail neben dem Textauszug. Einflussnahme auf die Bildauswahl nicht möglich.

    Ein Thema das sicherlich viele Nutzer von SocialNetworks interessieren dürfte.

  9. Hallo,

    Darf auch im Titelbild nichtmal „firmenname.de“ stehen? Also ohne www.

    ich hätte mal noch eine Frage zum Namen bzw. Titel der Facebook Unternehmensseite. Darf dieser z.b.: “ firmenname.de “ lauten? Denn mein unternehmen nennt sich so als ganzes, also das .de gehört dazu.

    Denn schliesslich lässt es sich so eingeben ohne www. , somit heisst das für mich dass es als Titel völlig legitim ist aus Sicht von Facebook.

    Ich finde hierzu leider nichts im Web, vlt. weiss ja jemand mehr.

    Vielen Dank im Voraus

  10. Hallo,
    Ich habe eine Frage bzgl. Nutzung des Titelbildes zur Bewerbung von Gewinnspielen. Verstößt der Hinweis, beispielsweise “Wellnessurlaub zu gewinnen” ebenfalls schon gegen die Richtlinien von Facebook?
    Da dies keine wirkliche Call-to-Action ist und auch keine Preisinformation enthält, bin ich mir nicht sicher ob das im Titelbild enthalten sein darf. Diesbezüglich habe ich im Web noch keine genaueren Informationen gefunden.

    Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen.
    Danke und LG Claudia

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