Im zweiten Teil werden die etwas exotischeren Fälle von Rechten Dritter behandelt. Oder besser gesagt Rechte, an die man selten denkt. Bauten und Kunstwerke Was im KunstUrhG für Personen gilt, gilt im Urhebergesetz für Werke. Geschützte Werke, wie z.B. Bildmalereien dürfen nicht auf Fotos vervielfältigt werden. Aber auch plastische Kunstwerke wie Skulpturen oder Werke der […]