Erneut ist eine Entscheidung zur Impressumspflicht ergangen, die geschäftliche Websiteanbieter und Social Media Nutzer m.E. unnötigen Abmahngefahren aussetzt.
Erneut ist eine Entscheidung zur Impressumspflicht ergangen, die geschäftliche Websiteanbieter und Social Media Nutzer m.E. unnötigen Abmahngefahren aussetzt.