Ich halte Meta-AI-Glasses für verbotene Telekommunikationsanlagen – „Change my mind“. Das ist mein Fazit aus der Diskussion im c’t-Datenschutz-Podcast „Auslegungssache“, in der ich über smarte Brillen wie die Ray-Ban Meta gesprochen habe.
Im Mittelpunkt stand die Frage, wann aus einem praktischen Alltagshelfer eine mobile Überwachungskamera wird. Diskutiert haben wir insbesondere die rechtlichen Grenzen nach § 8 TDDDG und DSGVO, die Probleme heimlicher Aufnahmen sowie mögliche Haftungsrisiken für Nutzer.
Ein Fazit der Runde. Ein generelles Verbot solcher Geräte überzeugt angesichts ihrer Vorteile nicht. Gleichzeitig zeigen Smartglasses erhebliche Risiken für Privatsphäre und den Schutz vor Datenmissbrauch.
Meines Erachtens sind vor allem die Hersteller gefordert. Wenn es gelingt, Smartglasses stilistisch massentauglich zu machen, sollte auch Privacy by Design umsetzbar sein. Denkbar sind Anonymisierungsverfahren, klare Nutzungsbeschränkungen, deutlich wahrnehmbare Aufnahmesignale und weitere technische Schutzmechanismen. Aber sie bleiben aus.
Mein Eindruck ist daher, dass hier nüchtern gerechnet wird. Bußgelder und Verfahren auf der einen Seite, Marktdurchsetzung und Umsatz auf der anderen. Das bekannte Muster bleibt: „Move fast and break things.“
Zum Podcast: Auslegungssache 155: Der Spion auf der Nase.
