Neu 2022: Gewährleistung und Mängelhaftung für Waren und digitale Produkte

Ab dem 01. Januar 2022 gilt in Deutschland, Österreich (und der übrigen EU) ein neues Gewährleistungsrecht für Waren und digitale Produkte. Was sich konkret ändert, können Sie in meinem Beitrag nachlesen.:

Neu ab 2022: Gewährleistung und Mängelhaftung für Waren und digitale Produkte

Die Änderungen müssen Sie unbedingt beachten, wenn Sie körperliche Waren, digitale Inhalte oder Dienstleistungen gegenüber Verbrauchern anbieten.

Aktualisierung der Generatoren für Online-Shop-AGB und Datenschutzerklärungen:

Wenn Sie Produkte gegenüber Verbrauchern anbieten, sollten Sie Ihre AGB überprüfen.

Sie sollten dabei sicherstellen, dass in Ihren AGB keine Hinweise auf einen Gewährleistungsausschluss für Produkte, die als Mangelexemplare gekennzeichnet sind oder eine Beschränkung der Gewährleistung auf ein Jahr für gebrauchte Waren auftauchen. Ebenso sind Beschränkungen von Updatezeiträumen für Software in den AGB nicht mehr zulässig. Diese Einschränkungen müssen nunmehr von Kunden explizit bestätigt werden.

Um rechtssichere AGB zu erstellen oder um Ihre AGB zu aktualisieren können Sie unseren Generator für Online-Shop AGB nutzen. Alle Klauseln sind für die neue Rechtslage angepasst.

Auch den Generator für Datenschutzerklärungen haben wir im Abschnitt „Geschäftliche Leistungen“ angepasst, um die Kunden auf die Nutzung ihrer personenbezogenen Daten für Zwecke der Aktualisierung digitaler Produkte hinzuweisen.

Neu 2022: Gewährleistung und Mängelhaftung für Waren und digitale Produkte
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