Die Übernahme fremder AGB ist nicht nur rechtlich unsicher, sondern kann in einer kostenpflichtigen Abmahnung enden. So entschied zuletzt das AG Köln.
Im zweiten Teil werden die etwas exotischeren Fälle von Rechten Dritter behandelt. Oder besser gesagt Rechte, an die man selten denkt. Bauten und Kunstwerke Was im KunstUrhG für Personen gilt,