Dieser Beitrag zeigt Ihnen, wie Sie die Impressumspflicht bei Facebook, Instagram, Google+, Twitter und Youtube-Präsenzen sowie Xing-Profilen, als auch bei LinkedIn erfüllen können.
Das Landgericht Berlin entschied, dass Betreiber von Google+ Präsenzen über ein Impressum verfügen müssen und bestätigte damit eine zuvor gegen einen Betreiber ausgesprochene Abmahnung.
Diesen Beitrag sollte jeder lesen, der auf seinem persönlichen Facebookprofil für geschäftliche Zwecke nutzt. Es besteht dann die Gefahr wegen Schleichwerbung oder fehlenden Impressums abgemahnt zu werden.
Derzeit wird das Netz über ein Recht auf Pseudonyme diskutiert. Ausgelöst wurde der Streit durch den Bundesinnenminister Friedrich, der eine Klarnamenpflicht für Blogger fordert sowie durch die Sperrung pseudonymer Profile durch
Im Shopbetreiber-Blog erkläre ich was Unternehmer, vor allem Händler, beim Einsatz von Google+ im Marketing beachten müssen: Google Plus – Was Shopbetreiber rechtlich beachten müssen Dabei spreche ich folgende Punkte an: