Vordergründig geht es um den Like-Button. Tatsächlich sprach sich das Gericht gegen die gegenwärtige Form des dynamischen Internets aus.
Aus Hamburg kommt ein begrüßenswertes Urteil, wonach ein Like-Button nicht unbedingt eine positive Empfehlung bedeutet. Es zeigt, dass Gerichte auch praxisnah entscheiden können.
Wir haben hier vor einem Monat über die erste Entscheidung zum „Like-Button“, bzw. „Gefällt-mir-Button“ des Landgerichts Berlin (LG Berlin, Entscheidung vom 14.03.2011, Az. 91 O 25/11) berichtet. In diesem Fall ging es um
Erste Gerichtsentscheidung: Like-Button ohne Datenschutzerklärung ist nicht wettbewerbswidrig, ABER…
Kollege Solmecke berichtet, dass das Landgericht Berlin einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wegen der Nutzung des Like-Buttons ohne Aufklärung der Seitenbesucher in einer Datenschutzerklärung abgelehnt hat (LG Berlin,