Erneut bestätigt ein Gericht, dass fehlende Datenschutzinformationen abmahnbar sind. Diesmal ging es um eine fehlerhafte Belehrung über den Einsatz des Statistiktools „Piwik“.
Erneut bestätigt ein Gericht, dass fehlende Datenschutzinformationen abmahnbar sind. Diesmal ging es um eine fehlerhafte Belehrung über den Einsatz des Statistiktools „Piwik“.