Mit der im August 2024 in Kraft getretenen KI-Verordnung der EU (kurz „KI-VO“, englisch: „AI Act“) übernimmt die Europäische Union eine Vorreiterrolle bei der Regulierung von Künstlicher Intelligenz.
Die KI-VO betrifft nahezu alle, die KI-Systeme entwickeln oder nutzen – ob Unternehmen, Freiberufler*innen, Behörden oder in bestimmten Fällen sogar Privatpersonen.
Es lohnt sich also, einen genaueren Blick auf die neuen Regelungen zu werfen: Welche KI-Systeme sind verboten? Welche gelten als so risikobehaftet, dass sie strengen Prüfverfahren unterzogen werden müssen? Und wann müssen Ergebnisse von KI-Systemen als solche kenntlich gemacht werden?
Zudem sprechen wir über die neuen Bußgelder, die sogar noch höher ausfallen können als die der DSGVO.
Dabei unterstützt uns als Expertin Aurea Verebes, die als Datenschutzbeauftragte und Auditorin Unternehmen berät, die KI bereits einsetzen oder dies in Zukunft vorhaben.
Viel Vergnügen beim Hören: KI-Verordnung erklärt – Rechtsbelehrung 130