Ab Juli stellt Google seinen Dienst Google Analytics dauerhaft auf die neue Version „Google Analytics 4“ um. Damit gehen nicht nur technische, sondern auch rechtliche Veränderungen einher.
In meinem Beitrag „Google Analytics 4: Ihre Datenschutz-Checkliste für die Umstellung am 1. Juli 2023“ erläutere ich, obSie Google Analytics 4 datenschutzkonform nutzen können und wie Sie die rechtlichen Stolperfallen vermeiden und Ihr Datanschutzrisiko mindern können.
Sie können direkt den Beitrag oder mit den folgenden Links direkt die jeweiligen Fragen aufrufen:
- Wie erfolgt die Umstellung auf Google Analytics 4?
- Was ist technisch neu an Google Analytics 4?
- Ist Google Analytics 4 datenschutzrechtlich sicherer?
- Muss ich prüfen, ob nicht andere Analyse-Tools in Frage kommen?
- Ist der Einsatz von Google Analytics 4 zulässig?
- DSGVO wegen IP-Kürzung nicht anwendbar?
- Ist eine wirksame Einwilligung in den Einsatz von GA4 überhaupt möglich?
- Verwendung von Google Analytics wegen US-Datentransfers verboten?
- Wurde Google Analytics 4 nicht bereits gerichtlich verboten?
- Keine Einwilligungspflicht durch Cookie-loses Tracking?
- Serverseitiges Tracking als Lösung?
- Mit Hilfe welche Einstellungen kann ich das Risiko mindern?
- Muss ich mein vorhandenes Cookie-Opt-In-Banner aktualisieren?
- Muss ich meine Datenschutzerklärung aktualisieren?
- Muss ich mein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten aktualisieren?
- Checkliste
- Fazit
Google Analytics 4: FAQ & Datenschutz-Checkliste für die Umstellung am 1. Juli 2023