Wie es jetzt bekannt wurde, hat die deutsche Datenschutzkonferenz DSK (das Gremium aller Datenschutzbehörden) „mehrheitlich zustimmend zur Kenntnis genommen“, dass Microsoft Office 365 als Cloudversion nicht datenschutzkonform verwendet werden kann.
Heißt das nun, dass Sie Ihr Officepaket sofort deinstallieren oder gar zurückgeben können?
Das würde ich nicht so sehen. Warum es dabei jedoch weniger auf das Recht, als die praktischen Umstände ankommt und mit welchen Argumenten Sie auf entsprechende Hinweise von Kunden, Nutzern oder Datenschutzbeauftragten reagieren können, erläutere ich in meinem Blogbeitrag:
DSGVO: Nutzung von Microsoft Office 365 verboten? – Anmerkung für die Praxis