DSGVO: Nutzung von Microsoft Office 365 verboten? – Anmerkung für die Praxis

Wie es jetzt bekannt wurde, hat die deutsche Datenschutzkonferenz DSK (das Gremium aller Datenschutzbehörden) „mehrheitlich zustimmend zur Kenntnis genommen“, dass Microsoft Office 365 als Cloudversion nicht datenschutzkonform verwendet werden kann.

Heißt das nun, dass Sie Ihr Officepaket sofort deinstallieren oder gar zurückgeben können?

Das würde ich nicht so sehen. Warum es dabei jedoch weniger auf das Recht, als die praktischen Umstände ankommt und mit welchen Argumenten Sie auf entsprechende Hinweise von Kunden, Nutzern oder Datenschutzbeauftragten reagieren können, erläutere ich in meinem Blogbeitrag:

DSGVO: Nutzung von Microsoft Office 365 verboten? – Anmerkung für die Praxis

DSGVO: Nutzung von Microsoft Office 365 verboten? – Anmerkung für die Praxis

Ein Gedanke zu „DSGVO: Nutzung von Microsoft Office 365 verboten? – Anmerkung für die Praxis

  1. Hi,
    als Webdesigner versuche ich mir für meine Kunden immer große Mühe zu geben und DSGVO konforme Lösungen zu finden. Bisher schien mir Office mit Outlook als Kalendertool als „kleineres Übel“. Meine Mails habe ich bei meinem Hoster gelassen (in Deutschland).
    Jetzt lässt Office das wohl so nicht mehr zu. Es werden keine externen Anbieter mehr unterstützt. Und ich frage mich mal wieder: Wie soll „DSGVO konform“ denn eigentlich im Alltag funktionieren?
    Hast du ne Idee?
    VG
    Mareike

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