Ab dem 28. Mai 2022 gelten neue Regeln und vor allem neue Informationspflichten gegenüber Verbrauchern.
Die neuen Pflichten treffen insbesondere Online-Shops und Online-Marktplätze und gelten für Preisangaben, Rabatte, Widerrufsbelehrungen, Kundenbewertungen oder Anbieter-Rankings.
Verstöße gegen die neuen Pflichten sind abmahnbar und können zu Bußgeldern führen. Daher sollten Sie mit Hilfe der folgenden „Last-Minute-Übersicht“ prüfen, ob Sie betroffen sind und die für Sie geltenden Vorgaben einhalten.
- Widerrufsbelehrung: Telefonnummer ist Pflicht, Faxnummer nicht, Messenger, wenn verwendet
- Widerrufsbelehrung: Bestätigung des Widerrufsverzicht bei digitalen Inhalten
- Rabatte: Niedrigster Preis der letzten 30 Tage maßgeblich
- Preisangaben: Kilogramm und Liter als Bezugsgrößen
- Preisangaben: Personalisierte Preise
- Kundenbewertungen: Neue Informationspflicht betreffend Validierung
- E-Commerce: Neues Gewährleistungsrecht
- Online-Marktplätze: Information über Rankingfaktoren
- Online-Marktplätze: Information über Unternehmereigenschaft
Zum Beitrag:
Stichtag 28. Mai: Neue Infopflichten bei Kundenbewertungen, Rabatten und Widerrufsbelehrungen