Stichtag 28. Mai: Neue Infopflichten bei Kundenbewertungen, Rabatten und Widerrufsbelehrungen

Ab dem 28. Mai 2022 gelten neue Regeln und vor allem neue Informationspflichten gegenüber Verbrauchern.

Die neuen Pflichten treffen insbesondere Online-Shops und Online-Marktplätze und gelten für Preisangaben, Rabatte, Widerrufsbelehrungen, Kundenbewertungen oder Anbieter-Rankings.

Verstöße gegen die neuen Pflichten sind abmahnbar und können zu Bußgeldern führen. Daher sollten Sie mit Hilfe der folgenden „Last-Minute-Übersicht“ prüfen, ob Sie betroffen sind und die für Sie geltenden Vorgaben einhalten.

  • Widerrufsbelehrung: Telefonnummer ist Pflicht, Faxnummer nicht, Messenger, wenn verwendet
  • Widerrufsbelehrung: Bestätigung des Widerrufsverzicht bei digitalen Inhalten
  • Rabatte: Niedrigster Preis der letzten 30 Tage maßgeblich
  • Preisangaben: Kilogramm und Liter als Bezugsgrößen
  • Preisangaben: Personalisierte Preise
  • Kundenbewertungen: Neue Informationspflicht betreffend Validierung
  • E-Commerce: Neues Gewährleistungsrecht
  • Online-Marktplätze: Information über Rankingfaktoren
  • Online-Marktplätze: Information über Unternehmereigenschaft

Zum Beitrag:

Stichtag 28. Mai: Neue Infopflichten bei Kundenbewertungen, Rabatten und Widerrufsbelehrungen – Last Minute Anleitung

Stichtag 28. Mai: Neue Infopflichten bei Kundenbewertungen, Rabatten und Widerrufsbelehrungen

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