KI-Training & Urheberrecht: Was ist erlaubt? – Dürfen KI-Systeme urheberrechtlich geschützte Inhalte wie Texte oder Fotos für Trainingszwecke nutzen?
Im Fokus steht die urheberrechtliche Schranke des Text- und Data-Minings (TDM, §§ 44b, 60d UrhG). Sie erlaubt KI-Anbietern grundsätzlich das Training mit geschützten Werken – sofern Rechteinhaber dieser Nutzung nicht wirksam widersprochen haben.
Wie weit sich KI Inhalte jedoch „merken“ darf und wie ein solcher Widerspruch in maschinenlesbarer Form ausgestaltet sein muss, erläutern wir gemeinsam mit unserem Gast Joerg Heidrich, Rechtsanwalt und Justiziar des Heise Verlages.
Seine Kanzlei vertrat zuletzt LAION e.V. vor dem OLG Hamburg in einem Verfahren zur Reichweite der TDM-Ausnahme beim KI-Pre-Training.
LInks zur Folge: KI und Urheberrecht: Lizenz zum Kopieren? (Apple Podcasts und Spotify).
Viel Vergnügen beim Hören!
Podcasttipp: KI-Training & Urheberrecht: Was ist erlaubt?
