Ab dem 01. September tritt das neue Schweizer Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG) in Kraft. Das DSG betrifft nicht nur Schweizer, sondern z.B. auch deutsche oder österreichische Unternehmen und Webseitenbetreiber.
Damit Sie wissen, ob und wie Sie das DSG umsetzen müssen, habe ich eine FAQ verfasst: „Neues Schweizer Datenschutzgesetz (DSG) – FAQ und Checkliste für Unternehmen und Webseiten„
In der FAQ erfahren Sie alles, was Sie über das neue Schweizer Datenschutzgesetz wissen müssen, welche Unterschiede zur DSGVO bestehen und erhalten eine Checkliste mit den wichtigsten Prüfungspunkten zur Vorbereitung auf das DSG.
Hier gelangen Sie zum Beitrag oder können nachfolgend einzelne Fragen aufrufen:
- Ab wann gilt das neue Schweizer Datenschutzgesetz?
- Auf welche Art von Verfahren ist das nDSG anwendbar?
- Wer muss das Schweizer Datenschutzgesetz beachten?
- Müssen Schweizer Unternehmen die DSGVO einhalten?
- Müssen Privatpersonen das nDSG beachten?
- Was sind die Unterschiede zwischen dem nDSG und der DSGVO?
- Was sind die Gemeinsamkeiten zwischen dem nDSG und der DSGVO?
- Wann ist eine Bearbeitung von Personendaten nach dem nDSG erlaubt?
- Ist ein Verzeichnis von Bearbeitungstätigkeiten notwendig?
- Ist eine Datenschutzerklärung nach Schweizer Recht erforderlich?
- Wann benötigt man nach dem Schweizer DSG Auftragsbearbeitungsverträge?
- Ist nach dem nDSG ein Datenschutzberater erforderlich?
- Ist nach dem Schweizer DSG eine Einwilligung für Cookies erforderlich?
- Was gilt nach dem nDSG für sensible Personendaten?
- Welche Rechte stehen den betroffenen Personen nach dem Schweizer DSG zu?
- Welchen Inhalt muss eine Auskunft gemäß dem nDSG enthalten?
- Was muss bei Datentransfers ins Ausland, beispielsweise in die USA, beachtet werden?
- Welche Pflichten bestehen bei Datenpannen?
- Welche Bußgelder können nach dem Schweizer Datenschutzgesetz verhängt werden?
- Checkliste zur Vorbereitung auf das nDSG
- Fazit und Praxistipp
P.S. zum Update der Datenschutzerklärung:
Das Schweizer DSG weicht zum Teil von der DSGVO ab und nutzt andere Rechtsgrundlagen sowie Begriffe als die DSGVO (z.B. „Berarbeitung von Personendaten“ statt „Verarbeitung von personenbezogenen Daten„).
Allerdings müssen Sie sich darüber keine Gedanken machen, wenn Sie unseren Generator für Datenschutzerklärungen nutzen. Je nachdem, ob für Sie das Schweizer DSG alleine oder zusammen mit der DSGVO anwendbar ist, werden die passenden Begriffe und Inforrmationen automatisch bereitgestellt.