🥇 Wenn Unternehmen ihre Produkte oder Dienstleistungen als „das Beste“, „das Günstigste“ oder „das Beliebteste“ bewerben, ist das eine äußerst effektive Methode, um Aufmerksamkeit zu erzeugen und Vertrauen bei potenziellen Kunden aufzubauen.
☝🏻 Allerdings unterliegen solche sogenannten „Alleinstellungsbehauptungen“ strengen rechtlichen Anforderungen, was sie zu einer der risikoreichsten Formen des Marketings macht. Da sie häufig implizieren, dass die Konkurrenz minderwertig ist, führen sie nicht selten zu Abmahnungen und rechtlichen Auseinandersetzungen.
In meinem Artikel im aktuellen SocialHub Magazin #25 erkläre ich daher ausführlich, was eine Alleinstellungsbehauptung ausmacht, unter welchen Bedingungen sie zulässig ist und wann es besser wäre, auf solche Aussagen zu verzichten.
Zum kostenlosen Download: SocialHub Magazin #25