„Wir sind die Besten!“ & andere abmahnbare Werbeaussagen

Zwei Illustrationen: Links eine Person auf einem Podium, die einen Pokal hält, begleitet von Text "Wir sind die Besten!“ ... und andere abmahnbare Werbeaussagen. Rechts ein Artikel mit dem Titel "Was ist eine Alleinstellungsbehauptung?" Oben ist ein Porträtfoto eines Mannes mit der Beschreibung "Rechtsanwalt Dr. jur. Thomas Schwenke, LL.M. (UoA)". Der Text erläutert rechtliche Aspekte von Alleinstellungsbehauptungen im Marketing. Darunter steht "Alleinstellungsbehauptungen gehören zu den risikoreichsten Marketingmaßnahmen".

🥇 Wenn Unternehmen ihre Produkte oder Dienstleistungen als „das Beste“, „das Günstigste“ oder „das Beliebteste“ bewerben, ist das eine äußerst effektive Methode, um Aufmerksamkeit zu erzeugen und Vertrauen bei potenziellen Kunden aufzubauen.

☝🏻 Allerdings unterliegen solche sogenannten „Alleinstellungsbehauptungen“ strengen rechtlichen Anforderungen, was sie zu einer der risikoreichsten Formen des Marketings macht. Da sie häufig implizieren, dass die Konkurrenz minderwertig ist, führen sie nicht selten zu Abmahnungen und rechtlichen Auseinandersetzungen.

In meinem Artikel im aktuellen SocialHub Magazin #25 erkläre ich daher ausführlich, was eine Alleinstellungsbehauptung ausmacht, unter welchen Bedingungen sie zulässig ist und wann es besser wäre, auf solche Aussagen zu verzichten.

Zum kostenlosen Download: SocialHub Magazin #25

„Wir sind die Besten!“ & andere abmahnbare Werbeaussagen
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