Digitaler Nachlass: "Vererbbare" Facebook-Profile und meine persönliche Vorsorge

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Bisher konnten die Angehörigen Facebook-Profile nur in einen „Gedenkzustand“ versetzen. Mit den der neuen „Legacy Contact“-Funktion können nunmehr Personen bestimmt werden, die nach dem Ableben Zugriff auf den Account erhalten und z.B. Bilder oder Nachrichten löschen können.

In alter „Blogstöckchen„-Tradition wurde ich von Michaela Schröder von vzbv / surfer-haben-rechte.de gefragt, wie ich meinen digitalen Nachlass geregelt habe. Da mache ich gerne mit, da ich das Thema für wichtig halte. Deshalb finde ich Funktionen gut, mit denen im Fall des Ablebens automatisch bestimmte Personen Zugriff auf die eigenen Accounts erhalten.

Google bietet bereits schon länger einen „Kontoinaktivitäts-Manager“ an und Facebook  zieht jetzt mit einer „Legacy-Contact“-Funktion nach (auch wenn diese derzeit nur für US-Nutzer verfügbar ist).  Diese Funktion erlaubt es Personen zu bestimmen, die im Todesfall automatisch benachrichtigt werden und die Verfügungsgewalt über den Social Media Account erhalten. Ich habe mich jedoch schon selbst gekümmert und wie, erkläre ich in den folgenden Antworten.

Das Blogstöckchen wurde im Übrigen von Jörg Eisfeld-Reschke vom Institut für Kommunikation in Sozialen Medien initiiert und am Ende benenne ich weitere Kandidaten.

1. Hast Du schon mal auf Facebook oder in anderen sozialen Netzwerken öffentlich den Tod von Prominenten betrauert? In welcher Weise?

Ich kann mich immer noch nicht überwinden eine Todesnachricht zu „faven“ oder zu „liken“. Dann schweige ich lieber.

2. Hast Du schon mal auf Facebook oder in anderen sozialen Netzwerken den Tod von Freunden, Haustieren oder Familienmitgliedern betrauert? In welcher Weise?

Nein und ich glaube ich würde es auch dann nicht tun, wenn ich einen Anlass dazu hätte. Das ist mir zu persönlich und würde auch dem Wohlfühlkonzept sozialer Netzwerke widersprechen. 😉

3. Wann warst Du das letzte Mal auf einem Friedhof?

Ende letzten Jahres, aus einem naheliegenden Anlass.

4. Wann hast Du das letzte Mal ein Social Media-Profil einer verstorbenen Person aufgerufen?

Gestern und zugegeben aus beruflicher Neugier, um zu schauen wie mit dem Profil umgegangen wird. Es waren jedoch weder Reaktionen noch Hinweise auf den Tod vorhanden. Ich denke, keiner wusste damit umzugehen.

5. Sollten Beerdigungen/Trauerfeiern auf Video aufgezeichnet und bei Youtube hochgeladen werden? Warum (nicht)?

Ich denke dies ist wie in anderen privaten Fällen nur dann vertretbar, wenn die Verstorbenen und die Angehörigen sich das ausdrücklich gewünscht haben. Ansonsten sind Beerdigungen oder Trauerfeiern eine höchst private Angelegenheit. Die Möglichkeit einer Aufzeichnung bringt immer einen gewissen Kontrolldruck mit sich. Das heißt, die Möglichkeit der Publikation könnte die Teilnehmer davon abhalten sich der Trauer hinzugeben und sie damit an einer psychischen Verarbeitung und Entlastung des Todesfalls hindern.

Dies spiegelt sich auch im Gesetz wieder, wonach das Recht der Abbildung öffentlicher Versammlungen für Trauerzüge ausgeschlossen ist (§ 23 Abs.2 KUG).

6. Wie viele Profile in sozialen Medien & Netzwerken existieren von Dir?

Um ehrlich zu sein, ich weiß es nicht. Ich bin bei fast allen gängigen Netzwerken angemeldet, auch wenn nicht immer unter meinem wahren Namen. Das summiert sich.

7. Wie viele Fotos hast Du selbst im Netz veröffentlicht?

Viele. Ich hatte nie Probleme damit, Bilder von mir zu veröffentlichen.

8. Wie viele Videos hast Du selbst im Netz veröffentlicht?

Da ich früher als Video-Reise-Blogger unterwegs war, sind es. ca. 100 Videos.

9. Würden Deine Familie in Deinem digitalen Nachlass „Überraschungen“ finden?

Ich denke nein. Wenn ich etwas schreibe, auch privat, gehe ich immer von der Möglichkeit aus, dass es publik wird. Sollte ich Intimes verbergen wollen, würde ich es so verschlüsseln, dass nur ich den Zugang erhalte.

10. Benutzt Du Apps oder Verknüpfungen, mit denen Du einige Deiner Tweets oder Facebook-Posts automatisch veröffentlicht werden?

Nein, also ist die Wahrscheinlichkeit postmortaler Beiträge eher gering. 🙂

11. Nutzt Du einen Passwort-Manager?

Ja, nur so kann ich Passwörter nutzen, die sehr sicher sind. Sonst müsste ich mich auf einfach merkbare und damit knackbare Passwörter beschränken. Auch werden meine Hinterbliebenen es so einfacher haben, auf meinen digitalen Nachlass zuzugreifen.

12. Wie viele Menschen wären (wenn sie wollten) in der Lage auf Dein E-Mailpostfach zuzugreifen?

Eine Person.

13. Würden andere Menschen im Fall der Fälle in der Lage Zugriff auf Deine Passwörter zu erhalten?

Ja, eine Person kennt mein Passwort für den Passwortmanager und wenn Sie es vergisst, werden die Hinweise in meinem Testament helfen.

14. Weiß Deine Familie, dass sie als Hinterbliebene ggf. rechtlich verantwortlich für Deine Online-Inhalte werden?

Die Person, die zuständig wird, weiß Bescheid.

15. Sollen alle von Dir im Netz verfassten Inhalte (Fotos, Texte, Videos…) verschwinden? Warum (nicht)?

Was mit den Inhalten passiert, ist mir ehrlich gesagt nicht so wichtig. Ich kann sie mir dann eh nicht mehr anschauen. Von mir aus können sie bleiben, aber es ist vielmehr eine Entscheidung meiner Hinterbliebenen. Bei sozialen Netzwerken sollte jedoch ein Hinweis auf mein Ableben erfolgen, damit andere nicht umsonst auf Antworten warten.

16. Hast Du ein Testament verfasst?

Ja, das aber schon mit 20, als ich gelernt habe wie man Testamente verfasst und es üben wollte.

17. Hast Du Deinen digitalen Nachlass im Testament geregelt?

Mittelbar ja, indem ich nicht nur über meine Vermögensgüter, sondern auch über die Pflege meines postmortalen Persönlichkeitsrechts verfügt habe. Nutzerkonten können beides sein, so dass ich darauf geachtet habe, dass sich z.B. nicht zwei Personen um den Zugang zu meinem E-Mailpostfach streiten müssen.

18. Nutzt du einen Anbieter, um deinen digitalen Nachlass zu regeln? Warum (nicht)?

Nein, weil ich denke, dass ich länger leben könnte als die Anbieter existieren.

19. Ist dieses Blogstöckchen der erste Anlass, Dir Gedanken um den Digitalen Nachlass zu machen?

Nein, als Anwalt im Medienbereich bin ich mit dem Thema bereits beruflich konfrontiert worden.

20. Wer sollte sich als nächstes Gedanken um den Digitalen Nachlass machen? (Bitte Personen markieren oder anderweitig informieren)

Meine Wahl fällt auf Kerstin Hoffmann (PR-Doktor) und  Rechtsanwalt Niklas Plutte.

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