Es wird berichtet, dass das bayerische Amt für Datenschutzaufsicht verfügt hat, dass die Übermittlung von E-Mailadressen an Mailchimp unzulässig ist. Ich habe mir die Entscheidung angeschaut und komme zu dem Ergebnis, dass sie an sich zwar zutreffend ist, aber hätte vermieden werden können.
Daher erkläre ich in dem Beitrag „Untersagung der Nutzung von Mailchimp durch bayerische Datenschutzbehörde?„, was die Gründe für die Entscheidung waren. Ferner erhalten Sie eine Prüfungsvorlage für Mailchimp, mit deren Hilfe Sie eine derartige Behördenentscheidung vermeiden können.
Untersagung der Nutzung von Mailchimp durch bayerische Datenschutzbehörde?