Ab dem 1. Juli gilt bis zum Ende des Jahres der ermäßigte USt-Satz von 16 % (bzw. ermäßigt 5 %). Bitte denken Sie daran, in Ihren Shops oder in sonstigen an Verbraucher gerichteten Angeboten, die USt- und Preisangaben anzupassen.
In meinem Beitrag erfahren Sie, welche abmahnbaren Fehler Sie dabei vermeiden sollten: Beitrag bei Facebook oder bei LinkedIn lesen.
In zwei anderen Beiträgen erfahren Sie zudem, ob Sie Ihren Kunden die „MwSt. schenken“ dürfen (und zudem schenken wir Ihnen beim Datenschutz-Generator.de die USt mit einem 30% Gutschein – gilt nur bis zum 3.7.2020): Facebook oder LinkedIn.
🏷️ USt-Minderung: Preisangaben, Abmahnrisiko und 30% Gutschein