E-Commerce: Vermeiden Sie Abmahnungen bei der Anpassung Ihrer USt- und Preisangaben zum 01. Juli 2020.
Anbieter elektronischer erbrachter Leistungen müssen sich ab dem Jahr 2015 auf eine komplizierte Gesetzesänderung gefasst machen, die sie in eine Zwickmühle zwischen Steuerpflichten und Verbraucherinformationspflichten bringen wird.
Auf t3n, dem Magazin für Opensource & Web zeige ich mit Kollegen Dramburg „Die 13 größten Irrtümer bei elektronischen Rechnungen„. Wenn Ihr Rechnungen mit Umsatzsteuerausweis per Email verschickt oder empfängt,