Der EuGH beschloß nun endgültig, dass Cookie-Einwilligungen Pflicht sind.
Die bis dato häufig verwendeten Einwilligungsbanner „Wir nutzen Cookies – wenn Sie unsere Webseite weiterhin nutzen, erklären Sie sich mit der Cookie-Nutzung einverstanden” sind damit nicht mehr ausreichend.
Damit haben sich die Datenschutzbehörden mit der Opt-In-Lösung durchgesetzt. Allerdings bleiben noch viele Punkte offen.
Insbesondere ist nicht geklärt, ob Nutzer auch einzelnen Cookie-Anbietern oder zumindest Cookie-Gruppen (z.B. “Onlinemarketing”) aktiv zustimmen müssen.
Sollten sich Datenschützer auch mit dieser Ansicht durchsetzen, dann wäre die Onlinemarketingbranche von heute auf morgen iher Datengrundlage beraubt. Denn kaum ein Nutzer klickt die einzelnen Checkboxen an, wenn er das Banner mit einem Klick schließen kann.
In dem verlinkten Beitrag beantworte ich daher die dringendsten Fragen zum Urteil sowie zur Ausgestaltung von Cookie-Einwilligung-Bannern sowie Ausnahmen für erforderliche Cookies in Form einer FAQ:
Neues EuGH-Urteil: Cookie-Einwilligung-Banner und Detailinformationen sind nun endgültig Pflicht!